Der Nachhaltigkeitsbonus soll Investitionen in den drei Bereichen Ökologie (Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. zur Reduktion von Emissionen), Mitarbeiter & Regionen (Errichtung von Mitarbeiterunterkünften, Reaktivierung von Leerstand und Kooperationen) und Digitalisierung & Wirtschaft (Investitionen im Zuge von Betriebsübergaben und Digitalisierungsmaßnahmen) besonders incentivieren und kann ausschließlich in Kombination mit dem geförderten OeHT-Investitionskredit beantragt werden. Voraussetzung für den Nachhaltigkeitsbonus ist, dass die für den Nachhaltigkeitsbonus relevante Teilsumme zumindest 20% der förderbaren Gesamtinvestitionskosten beträgt.

Mag. Christian Aschenbrenner
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung