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erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000

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Home erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000

Update erp-Tourismuskredite

Der erp-Fonds hat die OeHT darüber informiert, dass eine Bewilligung für neu eingereichte erp-Kreditanträge im Jahr 2023 zwar möglich ist, mit einer Auszahlung der Kreditmittel jedoch frühestens ab 2024 gerechnet werden kann. Bei einem Liquidi­tätsbedarf vor 2024 ist bei beantragten erp-Krediten daher eine Vorfinanzierung durch die Hausbank er­for­derlich. Dies ist insbe­sondere auch bei Haftungen für erp-Kredite zu berücksichtigen. Bei vor­zeitigem Liquidi­tätsbedarf können Haftungen der OeHT ebenfalls für langfristige Haus­bank­finan­zierungen mit einer Haftungssumme i.H.v. zumindest EUR 100.000 beantragt und ge­nehmigt werden. Im Bereich der Jung­unternehmer­förderung ist eine Haftungs­übernahme bereits ab einer Haftungssumme i.H.v. zumindest EUR 10.000 möglich.

Antragsstellungen und Bewilligungen für OeHT-Investitionskredite sind von diesen Ein­schrän­kungen nicht betroffen und können im ge­wohnten Verfahren und Ausmaß beantragt werden.

Der langfristig zinsstabile Investitionskredit für Ihr Investitionsvorhaben.

Wer

Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
Mehr dazu

Was

Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab rd. EUR 1.500.000
Investitionen in das Anlagevermögen wie z.B.: Betriebsgrößenoptimierung, Qualitätsverbesserung, Mitarbeiterunterkünfte bzw. Investitionen in die Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen (z.B.: Beschneiungsanlagen)
Mehr dazu

Wie

Zinsgünstiger Investitionskredit mit maximaler Gesamtlaufzeit von 15 Jahren
Langfristig zinsgünstiger Investitionskredit mit einer Gesamtlaufzeit von 7 bis 15 Jahren, wobei für Kredite mit einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren Fixzinskonditionen angeboten werden. Dieser Kredit kann entweder mittels einer 100%igen Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank oder einer 80%igen ÖHT Haftung sowie 20%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank besichert werden. Bundeslandspezifische Anschlussförderungen sind in Abhängigkeit der Projektschwerpunkte und des Investitionsstandortes möglich.
Mehr dazu

Finanzierungsvolumen

max. 70% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten max. 50%)
Zur Unterstützung mittlerer bis großer Investitionen mit touristischer Relevanz in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft kann bezogen auf das jeweilige Projekt ein geförderter erp-Tourismus-Kredit mit einer Kredithöhe von maximal 70% (bei Neubauten maximal 50%) der förderbaren Projektkosten bei Projektkosten ab rd. EUR 1.500.000 gewährt werden.
Mehr dazu

erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000 im Überblick

Für eine weitere positive Entwicklung der Tourismusbranche ist es notwendig, für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten. Ziele des erp-Tourismuskredits ab EUR 1.000.000 sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus-und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Vorteil der Finanzierung ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen.

erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000 im Detail

Zinsgünstiger Investitionskredit für mittlere und große Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß dem ERP-Programm.

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltig schlüssigem Betriebskonzept
  • Projektrealisierung finanziell sichergestellt

Investitionen ins Anlagevermögen ab rd. EUR 1.500.000
Finanzierungsvolumen bis zu 70% der föderbaren Kosten (bei Neubauten max. 50%)

  • 100%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
    oder
  • 80%ige OeHT-Haftung sowie 20%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank

AusnützungszeitTilgungsfreie ZeitTilgungszeitZinssatz
1 Jahr1 Jahr5 Jahre4,25% fix p.a.
1 Jahr1 Jahr8 Jahre4,25% fix p.a.
1 Jahr1 Jahr12 Jahre4,50% sprungfix p.a.
1 Jahr2 Jahr12 Jahre4,50% sprungfix p.a.

Für Unternehmen die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 6 Jahre sind, kann bei einer Gesamtlaufzeit von max. 10 Jahren eine Zinssonderkondition von 4,125% fix p.a. in Anspruch genommen werden (Gründerkredit). Dieser kann außerdem mit der Jungunternehmerförderung sowie der OeHT-Haftung kombiniert werden.

Ausschlaggebend für den tatsächlichen Zinssatz ist das Bewilligungsdatum.

Konditionen vorbehaltlich Tipp- und Satzfehler.

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
  • Grundstücksankäufe sind nicht förderbar
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% bei Neubauten
  • Planungskosten sind grundsätzlich förderbar, sofern diese nach Antragsstellung angefallen sind bzw. die Planung erst nach Antragstellung in Auftrag gegeben wurde.

Anschlussförderungen zum erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000

Einmalzuschuss iHv. 10% der förderbaren Kosten (maximale Zuschusshöhe: EUR 200.000)

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderkriterien des erp-Jahresprogramms in der jeweils gültigen Fassung bzw. des KWF-Produkts Tourismus KMU.Invest
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung kann im Zuge der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Einmalzuschuss dessen Höhe nach Beurteilung des Förderfalls bestimmt wird.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderkriterien des erp-Jahresprogramms in der jeweils gültigen Fassung bzw. der Richtlinie des Landes Niederösterreich
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Niederösterreich beantragt werden.
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Wir beraten Sie gerne!

Mag. Christian Aschenbrenner
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-42
ta.theo@rennerbnehcsa
Mag. Heimo Thaler
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-26
ta.theo@relaht
Florian Zellmann, MSc
Leitung Kredit- & Haftungsprüfung und EFRE Programm
T +43 1 515 30-0
ta.theo@nnamllez
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