Für eine weitere positive Entwicklung der Tourismusbranche ist es notwendig, für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten. Ziele des erp-Tourismuskredits ab EUR 1.000.000 sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus-und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Vorteil der Finanzierung ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen.
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Update erp-Tourismuskredite
Der erp-Fonds hat die OeHT darüber informiert, dass eine Bewilligung für neu eingereichte erp-Kreditanträge im Jahr 2023 zwar möglich ist, mit einer Auszahlung der Kreditmittel jedoch frühestens ab 2024 gerechnet werden kann. Bei einem Liquiditätsbedarf vor 2024 ist bei beantragten erp-Krediten daher eine Vorfinanzierung durch die Hausbank erforderlich. Dies ist insbesondere auch bei Haftungen für erp-Kredite zu berücksichtigen. Bei vorzeitigem Liquiditätsbedarf können Haftungen der OeHT ebenfalls für langfristige Hausbankfinanzierungen mit einer Haftungssumme i.H.v. zumindest EUR 100.000 beantragt und genehmigt werden. Im Bereich der Jungunternehmerförderung ist eine Haftungsübernahme bereits ab einer Haftungssumme i.H.v. zumindest EUR 10.000 möglich.
Antragsstellungen und Bewilligungen für OeHT-Investitionskredite sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen und können im gewohnten Verfahren und Ausmaß beantragt werden.
Wer
Was
Wie
Finanzierungsvolumen
erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000 im Überblick
erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000 im Detail
Zinsgünstiger Investitionskredit für mittlere und große Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß dem ERP-Programm.
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:
- Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
- Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Unternehmensstandort in Österreich
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltig schlüssigem Betriebskonzept
- Projektrealisierung finanziell sichergestellt
Investitionen ins Anlagevermögen ab rd. EUR 1.500.000
Finanzierungsvolumen bis zu 70% der föderbaren Kosten (bei Neubauten max. 50%)
- 100%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
oder - 80%ige OeHT-Haftung sowie 20%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
Ausnützungszeit | Tilgungsfreie Zeit | Tilgungszeit | Zinssatz |
---|---|---|---|
1 Jahr | 1 Jahr | 5 Jahre | 4,25% fix p.a. |
1 Jahr | 1 Jahr | 8 Jahre | 4,25% fix p.a. |
1 Jahr | 1 Jahr | 12 Jahre | 4,50% sprungfix p.a. |
1 Jahr | 2 Jahr | 12 Jahre | 4,50% sprungfix p.a. |
Für Unternehmen die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 6 Jahre sind, kann bei einer Gesamtlaufzeit von max. 10 Jahren eine Zinssonderkondition von 4,125% fix p.a. in Anspruch genommen werden (Gründerkredit). Dieser kann außerdem mit der Jungunternehmerförderung sowie der OeHT-Haftung kombiniert werden.
Ausschlaggebend für den tatsächlichen Zinssatz ist das Bewilligungsdatum.
Konditionen vorbehaltlich Tipp- und Satzfehler.
- Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
- Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
- Grundstücksankäufe sind nicht förderbar
- Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% bei Neubauten
- Planungskosten sind grundsätzlich förderbar, sofern diese nach Antragsstellung angefallen sind bzw. die Planung erst nach Antragstellung in Auftrag gegeben wurde.
Anschlussförderungen zum erp-Tourismuskredit ab EUR 1.000.000
Einmalzuschuss iHv. 10% der förderbaren Kosten (maximale Zuschusshöhe: EUR 200.000)
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderkriterien des erp-Jahresprogramms in der jeweils gültigen Fassung bzw. des KWF-Produkts Tourismus KMU.Invest
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung kann im Zuge der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Einmalzuschuss dessen Höhe nach Beurteilung des Förderfalls bestimmt wird.
Voraussetzungen:
- Es gelten die Förderkriterien des erp-Jahresprogramms in der jeweils gültigen Fassung bzw. der Richtlinie des Landes Niederösterreich
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Niederösterreich beantragt werden.