Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit

Unser Beitrag zu den SDGs


Nachhaltigkeit 2020 im Rückblick
COVID-Maßnahmenpaket für den Tourismus
Immer mehr österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen. Die österreichische Tourismuswirtschaft ist massiv mit den Folgen des Coronavirus konfrontiert. Gerade aus diesem Grund ist es uns ein großes Anliegen, der Branche in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und rasche bzw. unbürokratische Maßnahmenpakete zur Verfügung zu stellen. Im Fokus der Ausarbeitung von Soforthilfemaßnahmen stand von Anfang an, Förderinstrumente nicht neu zu erfinden, sondern vorhandene Möglichkeiten möglichst rasch zur Sofortunterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einzusetzen. Besonders hervorzuheben ist, dass wir Anfang März 2020 binnen einer Woche nicht nur die Idee der Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen entwickelten, sondern auch in kurzer Zeit einen volldigitalen Einreichprozess – von der Antragsstellung bis hin zur Übermittlung der Haftungserklärung – einrichten konnten. Durch die Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Corona-Krise erweiterte sich das Produktportfolio der ÖHT im Jahr 2020 um einige Spezialprogramme.
Um den Klein- und mittelständisch strukturierten Betrieben (KMU) in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in dieser herausfordernden Situation schnell und möglichst unbürokratisch zu helfen, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der ÖHT ein Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses besteht aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT und bei manchen Produkten zusätzlich aus der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision. Denn in der aktuellen Situation ist es für Banken nur schwer möglich, Kredite an durch das Coronavirus betroffene Tourismusbetriebe zu vergeben, wenn diese keine Garantien oder Besicherungen vorweisen können. Genau an diesem Punkt soll unsere Soforthilfemaßnahme ansetzen: Die ÖHT gewährt den antragsstellenden Betrieben eine Bundeshaftung zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite (Kontokorrentkredite). Das erklärte Ziel dieser Soforthilfemaßnahme ist, die Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen aufrechtzuerhalten, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit weiterführen können. Damit soll letztendlich ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbssicherung der betroffenen österreichischen Tourismusunternehmen und zur Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.
Zusätzlich wurden im Jahr 2020 zwei weitere Maßnahmenpakete entwickelt, die ab Jänner 2021 von den Unternehmen beantragt werden können. Nachdem wir mit den Haftungsmodellen des Bundes für Überbrückungsfinanzierungen die einzelbetriebliche Ebene der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wesentlich stabilisieren konnten, fokussieren wir uns nun auch auf die prägenden touristischen Treiber: Reiseveranstalter, Reisebüros und die gesamte Veranstaltungsbranche. Da die gesetzliche Grundlage für ein Überbrückungspaket für die Absicherung von Kundengeldern in der Reisebranche geschaffen wurde, kann die ÖHT Haftungen für die verpflichtende Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter und der Hotellerie mit ihren Package-Angeboten zur Verfügung stellen. Im Rahmen der sogenannten ÖHT-Insolvenzabsicherung werden diese Haftungen über einen eigens gewährten Haftungsrahmen in der Höhe von EUR 300 Millionen gedeckt. Außerdem sind die Planung und Durchführung von Veranstaltungen durch die COVID-19-Krise mit erheblichen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden. Um den Veranstalterinnen und Veranstaltern die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde der Schutzschirm für Veranstaltung konzipiert. Damit werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Absagen oder wesentlicher Durchführungseinschränkungen von Veranstaltungen, die nach dem 1. Februar 2021 stattfinden sollen, ausgeglichen.
Bis 31. Dezember 2020 wurden 8.312 COVID-Unterstützungsanträge von Unternehmen gestellt, und davon wurden 8.116 mit einem Volumen von 1.133.238.759,33 Euro genehmigt.
Auszug aus der ÖHT-Produktpalette
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank übernimmt für vier Bundesländer (Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) ebenfalls die Funktion der „zwischengeschalteten Förderstelle“ zur Abwicklung von touristischen Förderprojekten im Rahmen der Vergabe von geförderten Krediten. Dies umfasst im Besonderen die umfangreiche Beratung im Vorfeld der Antragstellung und Hilfestellung bei der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen im Rahmen des Projektantrags, die eigentliche Projektprüfung und Finanzierungsberatung sowie die Überprüfung der Mittelverwendung bis zur Auszahlung der EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Die Projektselektion im Zusammenhang mit EFRE-Förderungen erfolgt anhand allgemeiner sowie maßnahmenspezifischer Projektauswahlkriterien. Die Beachtung der Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Rahmen der Projektumsetzung sind verpflichtende Kriterien der EFRE-Projektselektion. Ebenso ist die angemessene Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit dem geplanten Investitionsvorhaben als wichtiges Anliegen zu nennen. Jedes durch die ÖHT geförderte Projekt muss zunächst die formalen „K.o.-Kriterien“ erfüllen und wird anschließend anhand von quantitativen und qualitativen inhaltlichen Kriterien beurteilt.
Der ERP (European Recovery Program)-Fonds trägt durch spezifische Maßnahmen der direkten Wirtschaftsförderung zur Strukturverbesserung der österreichischen Wirtschaft bei. Gemäß ERP-Fonds-Gesetz hat er die Aufgabe, den Ausbau, die Rationalisierung und die Produktivität der österreichischen Wirtschaft insbesondere durch Unterstützung und Anregung der produktiven Tätigkeit und des Warenaustausches zu fördern. Die Unterstützung technologisch anspruchsvoller Projekte gibt Impulse für Innovation, nachhaltiges Wachstum und für Beschäftigung. Vorteil der Finanzierung, die die ÖHT anbietet, ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen. Im Rahmen der Beurteilung der volkswirtschaftlichen Wirkung eines Projektes werden folgende Bewertungsdimensionen herangezogen: Innovation, Wachstum/Beschäftigung, Umweltrelevanz und Gesellschaftliche Auswirkungen (Diversität).
Die Ziele des TOP-Investitions-Zuschusses sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung des touristischen Angebots und die Forcierung der Saisonverlängerung. Ein weiteres Ziel besteht in der Sicherung der Beschäftigungslage. Der TOP-Investitions-Zuschuss ist ein einmaliger Barzuschuss von maximal 5 Prozent der förderbaren Projektkosten. Die Investitionsschwerpunkte sind Qualitätsverbesserung; Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung und unter besonderen Voraussetzungen Neubauten; Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen; Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter; Umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit sowie Energiesparmaßnahmen sowie Betriebsübernahmen. Beim Investitionsschwerpunkt Umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen zählen Investitionen zur Schaffung umwelt- und sicherheitsbezogener Einrichtungen sowie zur Einsparung von Energie und Trinkwasser. Weiters sind Investitionen zur Optimierung interner Prozesse im Sinne der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit förderbar. Förderbar sind zudem Investitionen, die den barrierefreien Zugang zur touristischen Dienstleistung ermöglichen.
Plan T –
Masterplan für Tourismus
In einem breiten Beteiligungsprozess mit Expertinnen und Experten, Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Tourismusbranche, aber auch Vertreterinnen und Vertretern anderer Branchen wurde der „Plan T – Masterplan für Tourismus“ erarbeitet. Kernstück des einjährigen Strategieprozesses waren neun Workshops von Oktober 2018 bis Jänner 2019 mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in ganz Österreich. Dieser im Frühjahr 2019 präsentierte „Plan T – Masterplan für Tourismus“ des BMLRT soll die Grundlage für die Tourismuspolitik der österreichischen Bundesregierung in den nächsten Jahren sein. Er setzt die Leitplanken für die nachhaltige Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich und soll Richtschnur bei politischen Entscheidungen auf allen Ebenen sowie für die Programmierung der EU-Fonds der kommenden Periode in Österreich sein. Wichtig ist, dass Nachhaltigkeit in allen Dimensionen die künftige Tourismuspolitik bestimmt. Ergänzt wird dieser Masterplan durch einen jährlichen Aktionsplan, der konkrete Umsetzungsschritte beinhaltet und es ermöglicht, rasch auf Veränderungen in diesem dynamischen Umfeld zu reagieren. Die Rolle der ÖHT wurde im Plan T gestärkt und ihre Stellung als Know-how-Partner der Tourismuswirtschaft hervorgehoben. Das Ziel des Plan T ist nichts weniger, als Österreich zur nachhaltigsten Tourismusdestination der Welt zu machen.
Die Leuchtturmförderung steht im Jahr 2020 daher auch ganz im Sinne dieses Ziels und möchte der Branche Mut und Zuversicht geben, die Krise als Chance zu sehen: Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus lobte im Oktober 2020 gemeinsam mit der ÖHT die diesjährige Förderungsaktion zum Thema „Nachhaltigkeit und Resilienz im Tourismus“ aus. Die Reaktionen und Analysen der Sommersaison 2020 zeigen, dass in Zeiten der anhaltenden Pandemie gerade nachhaltige und sanfte Formen des Tourismus bei den Gästen an Bedeutung gewinnen konnten. Im Rahmen dieser Förderaktion werden innovative Kooperationsprojekte gesucht, die die aktuelle Situation im Tourismus zum Anlass nehmen, um nachhaltige und innovative Angebote mit regionalem Mehrwert zu konzipieren bzw. erfolgreiche Ansätze gemeinsam weiterzuentwickeln, und diese mit Hilfe vorhandener Strukturen in der Region bzw. in den Regionen umsetzen wollen. Unterstützt werden dabei die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung innovativer Pilotprojekte von KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Bandbreite der zu unterstützenden Maßnahmen reicht von der Durchführung von Erhebungen und Studien zu ausgewählten touristischen Angebotsformen über die Erstellung von Konzepten und Leitlinien für Unternehmen und Destinationen im Zusammenhang mit Neuausrichtungsprozessen bis zu erforderlichen Investitionen in die gemeinsame Anschaffung von Sachleistungen und Infrastruktur. Auch digitale Maßnahmen sind davon umfasst.