Die Kernaufgabe der Tourismusbank ist die Finanzierung wirtschaftlich sinnvoller Investitionsprojekte der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Rolle als Förderstelle und Bank ermöglicht es uns, Unternehmen mit langfristigen, zinsgünstigen und zinsstabilen Finanzierungen auszustatten. Die geförderte Projektunterstützung kann in Form von Haftungsübernahmen, Barzuschüssen oder unter Anwendung von geförderten Zinssätzen ausgestaltet sein. Vielfach ist auch eine Kombination von Förderungen möglich. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über unser gesamtes Finanzierungs- und Förderungsportfolio.
Kredit

Für eine weitere positive Entwicklung der Tourismusbranche ist es notwendig, für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten. Ziele des erp-Tourismuskredits ab EUR 1.000.000 sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus-und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Vorteil der Finanzierung ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen.
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Der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 ist bestens geeignet für die überwiegend kleinbetrieblich strukturierte Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichs, um die laufende betriebliche Modernisierung voranzubringen oder neue Dienstleistungen und Geschäftsfelder aufzubauen. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen. Der niedrige Zinssatz und die flexible Laufzeit machen dieses Förderprodukt zur Universallösung kleinerer Vorhaben. Zudem stellt der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 besonders für Gründer ein attraktives Förderinstrument dar und kann außerdem mit der Jungunternehmerförderung sowie der OeHT-Haftung kombiniert werden.
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Abgestimmt auf die zentralen Bedürfnisse der heimischen Freizeit- und Tourismuswirtschaft, unterstützt der OeHT-Investitionskredit UnternehmerInnen vor allem bei der Umsetzung mittlerer bis großer Investitionen zur langfristigen Weiterentwicklung ihrer Unternehmen. Der Zinssatz des geförderten Kredites wird für 10 Jahre unabhängig vom Unternehmensrating mit einem Zinsenzuschuss des Bundes gefördert und unterstützt all jene Investitionsvorhaben, die mindestens einen der nachfolgend angeführten Investitionsschwerpunkte erfüllen: Qualitätsverbesserung Betriebsgrößenoptimierung Betriebliche Neuausrichtung Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften Investitionen in die Nachhaltigkeit (Ökologie, Mitarbeiter, Betriebsübernahmen) Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
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Haftung

Unterstützt durch den Bund haften wir mit diesem Basisförderprodukt für Ausfälle zugunsten von Finanzierungen, die an Hotel- und Tourismusunternehmen begeben werden. Unternehmerinnen und Unternehmer werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren. Durch die Haftungsübernahme geht zu einem überwiegenden Teil das Finanzierungsrisiko von der finanzierenden Bank auf uns über. Die OeHT-Haftung kann sowohl für erp-Tourismuskredite als auch für Hausbankfinanzierungen beantragt werden. Zusätzlich zur konventionellen OeHT-Haftung gibt es die Möglichkeit, Haftungen für die finanzielle Unternehmensstabilisierung ( Maßnahmenschwerpunkt I) oder den Equity Growth als Anreiz zur Eigenkapitalbildung (Maßnahmenschwerpunkt II) zu beantragen.
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Jungunternehmer

Die Jungunternehmerförderung der OeHT zeigt vor, wie der Bund gemeinsam mit den Ländern als One-Stop-Shop ein attraktives und umfassendes Finanzierungs- und Förderpaket bereitstellt, um engagierten Menschen den Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu ermöglichen bzw. die nächste Generation zur Betriebsübernahme zu motivieren. Ziel der Jungunternehmerförderung ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Förderung von Investitionen. Die Definition des Jungunternehmers umfasst dabei Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Bei der Jungunternehmerförderung können alle Förderinstrumente der OeHT (Kredite, Haftungen, Zuschüsse) in bestmöglicher Kombination eingesetzt werden. Die Basisförderung umfasst einen Zuschuss der OeHT für Investitionen im Rahmen der Gründung / Übernahme über max. 7,5% der förderbaren Kosten, wenn das Bundesland in dem das Investitionsvorhaben durchgeführt wird einen mindestens ebenso hohen Zuschuss leistet. Darüber hinaus kann die Ausfinanzierung des Projektes auch über einen zinsgünstigen OeHT-Investitionskredit oder einen erp-Tourismuskredit erfolgen. Der erp-Tourismuskredit kann außerdem mit einer OeHT-Haftung kombiniert werden.
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Spezialprogramme

Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sport-Events – führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.Mit gegenständlicher Förderung werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder –absagen bis zu max. 80% ausgeglichen. Damit sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen gesetzt werden und die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise abgefedert werden.
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Aufgrund der geplanten Öffnungsschritte im Mai, kommt mit den von Seiten der Bundesregierung angekündigten Lockerungsmaßnahmen nun auch für die Gastronomiebranche das lang ersehnte Licht am Ende des Tunnels. Unter dem Aspekt einer „sicheren Gastfreundschaft“ wird bei der schrittweisen Öffnung der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Fokus besonders auf die Außenbereiche der Gastronomie gelegt – die Minimierung des Infektionsrisikos steht ganz klar im Fokus beim Start in die Sommersaison. Um die Attraktivierung und Modernisierung der Gastgärten zu forcieren, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) zusammen mit der OeHT die „Gastgärtenoffensive“ initiiert. Die Schaffung von neuen Außenverabreichungsplätzen und die Attraktivierung von bestehenden Gastgärten stehen dabei im Mittelpunkt der befristeten OeHT-Sonderförderaktion. Mit Einmalzuschüssen über max. 20% der förderbaren Investitionskosten wird zielgenau und besonders intensiv unterstützt. Gefördert werden alle Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht – zusätzlich auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge und ergänzende Sachaufwendungen, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden.
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Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sport-Events – führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.Mit gegenständlicher Förderung werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder –absagen bis zu max. 90% ausgeglichen. Damit sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen gesetzt werden und die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise abgefedert werden.
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Die gesetzliche Grundlage für ein zeitlich befristetes Hilfspaket für die Absicherung von Kundengeldern in der Reisebranche wurde geschaffen. Kundenanzahlungen in der Reisebranche können künftig für den Fall einer Insolvenz staatlich abgesichert werden. Nach geltender Pauschalreiseverordnung sind Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen zu einer Absicherung von erhaltenen Vorauszahlungen verpflichtet bzw. muss eine solche Absicherung gegenüber dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgewiesen werden. Ohne Insolvenzschutz für Kundengelder dürfen Reiseveranstalter oder Reisebüros keine Pauschalreisen bzw. die Hotellerie keine Package-Angebote anbieten. Um den Eintritt des Ausübungsverbots ab 1. Jänner 2022 zu verhindern, soll den Betrieben ein zeitlich befristetes Haftungsmodell für die abzusichernden Kundengelder angeboten werden. Das Modell wird im Rahmen der 100%igen COFAG-Haftungen durch die OeHT abgewickelt. Gedeckt werden diese Haftungen durch einen eigens gewährten Haftungsrahmen des Bundes i.H.v. von EUR 300 Mio. Im Einzelfall können bis zu EUR 20 Mio. pro Unternehmen abgesichert werden. Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen, die als Reiseveranstalter oder Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auftreten und die Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern haben. Die Antragstellung erfolgt über das OeHT-Kundenportal.
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Immer mehr österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen. Die österreichische Tourismuswirtschaft ist massiv mit den Folgen des Coronavirus konfrontiert. Gerade aus diesem Grund ist es uns ein großes Anliegen, der Branche in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und rasche bzw. unbürokratische Maßnahmenpakete zur Verfügung zu stellen. Mit der COVID-19 100%-Garantie steht ein Fördermodell zur Verfügung, dass eine 100%ige Haftungsübernahme des Bundes (Laufzeit 5 Jahre) für Überbrückungsfinanzierungen bis max. EUR 500.000 garantiert. Primäres Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Zugang zu 100%-Haftungen zu erleichtern und vor allem, es den Hausbanken zu ermöglichen, die behafteten Kredite auch wirklich zu vergeben. Damit soll letztendlich ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbssicherung der betroffenen österreichischen Tourismusunternehmen und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.
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Um den KMU in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in dieser herausfordernden Situation schnell und möglichst unbürokratisch zu helfen, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (OeHT) ein Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses besteht aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der OeHT und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision. Dabei gewährt die OeHT den antragsstellenden Betrieben eine Bundeshaftung i.H.v. 80% zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite (Kontokorrentkredite). Das erklärte Ziel dieser Soforthilfemaßnahme ist, die Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen aufrecht zu erhalten, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit aufrecht erhalten können.
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Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ist Partnerin der NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (kurz NÖBEG). Diese unterstützt mit ihrem NÖ Beteiligungsmodell seit über 25 Jahren den niederösterreichischen Wirtschaftsmotor und ist damit auch wesentliche Finanzierungspartnerin der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit dem eigens auf die Branche zugeschnittenen Beteiligungsmodell. Auf Basis des seit Anbeginn bestehenden Kooperationsabkommens zwischen NÖBEG und OeHT übernehmen wir die Projektberatung und –prüfung sowie das laufende Beteiligungscontrolling während der gesamten Laufzeit der Beteiligung. Beteiligungen sind bei Investitions- und Wachstumsprojekten sowie bei Betriebsneugründungen oder –übernahmen in Höhe von maximal 30% der Gesamtinvestitionssumme möglich. Ihren Antrag auf eine NÖBEG-Haftung oder NÖBEG-Beteiligung stellen Sie, gleichzeitig mit Ihrer Antragstellung für einen Zuschuss des Landes NÖ, über das Wirtschaftsförderungs-Portal des Landes Niederösterreich unter www.wfp.noe.gv.at.
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Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank übernimmt für vier Bundesländer (Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) die Funktion der „zwischengeschalteten Förderstelle“ zur Abwicklung von touristischen Förderprojekten im Rahmen der Vergabe eines geförderten ERP-/ Top-Tourismuskredites. Dies umfasst im Besonderen die umfangreiche Beratung im Vorfeld der Antragstellung und Hilfestellung bei der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen im Rahmen des Projektantrags, die eigentliche Projektprüfung und Finanzierungsberatung, sowie die Überprüfung der Mittelverwendung bis zur Auszahlung der EFRE-Mittel. Die Projektselektion im Zusammenhang mit EFRE Förderungen erfolgt anhand allgemeiner sowie maßnahmenspezifischer Projektauswahlkriterien. Die Beachtung der Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Rahmen der Projektumsetzung sind verpflichtende Kriterien der EFRE Projektselektion. Ebenso ist die angemessene Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit dem geplanten Investitionsvorhaben als wichtiges Anliegen zu nennen. Jedes durch die OeHT geförderte Projekt muss zunächst die formalen „K.O.-Kriterien“ erfüllen und wird anschließend anhand von quantitativen und qualitativen inhaltlichen Kriterien beurteilt. Weitere Kernthemen im Auswahlprozess für förderfähige EFRE-Projekte sind beispielsweise die Mindestprojektgröße i.H.v. EUR 1.000.000 sowie ein positiver Mitarbeitereffekt oder ein durch das Investitionsvorhaben ausgelöster deutlicher Zuwachs der Abschreibung gegenüber der Vorjahre.
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Sie wollen einen Rahmenkredit zur Finanzierung Ihrer Dienstleistungen an ausländischen Gästen (Exportforderungen) mit nachhaltig günstigen Zinsen? Um Ihren finanziellen Liquiditätsspielraum zu erhöhen können Tourismus- und Freizeitbetriebe mit dem langfristig verfügbaren Exportfonds-Kredit (flexibler Rahmenkredit) unterstützt werden. Die Sicherstellung dieser Finanzierungslinie übernimmt in der Regel Ihre Hausbank.
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Durch die tendenziell geringe Eigenkapitalausstattung der Betriebe einerseits sowie wachsenden Konkurrenzdruck und damit verbundenen, notwendigen Investitionsmaßnahmen andererseits, geraten touristische Unternehmen oftmals in eine wirtschaftlich schwierige Situation, deren Bewältigung in der Regel professionelle externe Hilfe erfordert. Das Ziel der Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie besteht darin, kleine und mittlere Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber eine langfristige Erfolgschance haben, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen. Das umfangreiche Branchen-Know-how der OeHT und die enge Zusammenarbeit mit Banken und Bundesländern ermöglichen eine Optimierung und individuelle Anpassung der Finanzierungsstruktur.
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Mit dieser Förderaktion holt das BMAW gemeinsam mit dem EU-Programm für ländliche Entwicklung nach regelmäßigen Projektaufrufen die innovativsten Zeitgeister und Wegbereiter moderner, gastbezogener Tourismusangebote vor den Vorhang. Gesucht werden nach thematischer Vorgabe die besten Leuchtturmprojekte mit überregionaler Strahlkraft zur Realisierung innovativer Ideen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen und branchenverbindender Kooperationen im Tourismus weiter zu stärken. Gefördert werden Projekte von Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und innovative Einzelprojekte von Betrieben in ländlichen Gebieten speziell an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Tourismus.
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