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Österreich Werbung / Schwarz
Jungunternehmerförderung
Der perfekte Fördermix für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit
Antrag & Formulare
PDF Kurzinfo
Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründer kleiner und mittlerer Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen

Wer

Gründerinnen und Gründer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähig sind Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden (Umbau, Einrichtung/Ausstattung, Ablösezahlung im Zuge von Betriebsübernahmen etc.)

Was

Aktivierungspflichtige materielle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung / Übernahme des Unternehmens stehen
Bei positiver Projektprüfung wird – unter der Voraussetzung, dass das Land einen zumindest ebenso hohen Zuschuss leistet wie der Bund – ein Einmalzuschuss i.H.v. 7,5% für förderbare Kosten zwischen EUR 20.000 bis EUR 250.000 gewährt.

Wie

Einmalzuschuss i.H.v. 7,5% für Projekte zwischen EUR 20.000 bis EUR 250.000. Außerdem bestehen individuelle Kombinationsmöglichkeiten mit anderen geförderten ÖHT-Produkten
Zur Unterstützung von Investitionen im Zusammenhang mit der Unternehmensneugründung oder -übernahme kann bezogen auf das jeweilige Projekt ein Einmalzuschuss i.H.v. 7,5% der förderbaren Gesamtinvestitionskosten für ein Projektvolumen zwischen EUR 20.000 und EUR 250.000 gewährt werden.

Projektumfang

Ab EUR 20.000

Jungunternehmerförderung im Überblick

Die Jungunternehmerförderung der ÖHT zeigt vor, wie der Bund gemeinsam mit den Ländern als One-Stop-Shop ein attraktives und umfassendes Finanzierungs- und Förderpaket bereitstellt, um engagierten Menschen den Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu ermöglichen bzw. die nächste Generation zur Betriebsübernahme zu motivieren. Dabei werden alle Förderinstrumente der ÖHT (Kredite, Haftungen, Zuschüsse) in bestmöglicher Kombination eingesetzt. Die Basisförderung umfasst einen Zuschuss der ÖHT für die erstmalige Investition im Rahmen der Gründung / Übernahme über 7,5% der Kosten, wenn das Bundesland in dem das Investitionsvorhaben durchgeführt wird einen mindestens ebenso hohen Zuschuss leistet. Darüber hinaus kann die Ausfinanzierung des Projektes auch über einen zinsengünstigen aws erp-Kredit (klein) erfolgen, welcher auch noch mit einer Bundeshaftung ausgestattet werden kann, wodurch ein umfassender Fördermix angeboten wird.

Jungunternehmerförderung im Detail

Förderung

Einmaliger Investitionskostenzuschuss von 7,5% der förderbaren Projektkosten gem. den Richtlinien der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 – 2020, Haftungsübernahme

Ziele

Ziele dieser Förderung sind:

  • Unterstützung der Gründung und Übernahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften, die beabsichtigen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu gründen bzw. zu übernehmen
  • Betriebsstätte und Investitionsstandort in Österreich
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Keine wirtschaftliche Selbstständigkeit während der letzten 5 Jahre und gänzliche Aufgabe einer bisherigen unselbstständigen Tätigkeit
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% der Projektfinanzierung
  • Ausübung der handels- und gewerberechtlichen Geschäftsführung durch den Jungunternehmer
  • Gesellschaftsanteil des Jungunternehmers von mehr als 25% (bei Übernahmen mehr als 50%)
  • Ausreichende persönliche Qualifikation und schlüssiges Unternehmenskonzept, welches einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lässt
  • Auftragsvergaben und Investitionen dürfen zeitlich nicht vor Antragsstellung der Förderung getätigt werden

Projekt

  • Projektumfang: Ab EUR 20.000 – EUR 250.000. Darüber hinaus nur im Rahmen des TOP-Investitions-Zuschusses bei weiteren Projektkosten i.H.v. mindestens EUR 100.000 bis EUR 700.000 bei Erfüllung der Investitionsschwerpunkte
  • Sämtliche Projektkosten (Umbau, Einrichtung/Ausstattung, Ablösezahlung im Zuge von Betriebsübernahmen etc.) müssen aktiviert werden

Kombinationsmöglichkeiten

Die Jungunternehmerförderung kann zusätzlich zum Einmalzuschuss i.H.v. 7,5% mit folgenden Produkten kombiniert werden:

  • TOP-Investitions-Zuschuss (5%)  oder ERP-Kleinkredit  zu gesonderten Gründerkonditionen
  • ÖHT-Bundeshaftung für ERP-Kleinkredit zu gesonderten Gründerkonditionen

Zu Beachten

  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% der Projektfinanzierung
  • Besondere Voraussetzungen für Franchise-Konzepte
  • Investitionen in Betriebe, die eine suboptimale Betriebsgröße oder eine geringe Qualität der Dienstleistung aufweisen, können nicht gefördert werden.
  • Keine Jungunternehmerförderung in Wien und Vorarlberg
  • Obligatorische Landesförderung als Voraussetzung

Jungunternehmerförderung Förderreise

Beratung

Ein erfolgreicher Start ins Unternehmertum soll sorgfältig geplant sein. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um individuell über Ihr Gründungsvorhaben und Ihre Förderungsmöglichkeiten zu sprechen. Gerade die Jungunternehmerförderung der ÖHT stellt mit ihren umfangreichen Kombinationsmöglichkeiten (Kredite, Haftung, Zuschüsse) ein attraktives und umfassendes bundes- und landesseitiges Förderpaket dar.

TIPP: Wir beraten Sie gerne – alternativ können Sie auch Kontakt zu Ihrer Bank, Ihrem Berater oder Ihrer WKO Servicestelle aufnehmen.

1
Förderungsansuchen

Nach (Erst-)Beratung stellen Sie rechtzeitig das von Ihnen (und Ihrer Hausbank gemeinsam) unterfertigte Förderungsansuchen samt Beiblatt für die Förderung des jeweiligen Bundeslandes.

TIPP: Stellen Sie jedenfalls rechtzeitig vor Beauftragungen oder der tatsächlichen Aufnahme der Investitionstätigkeit Ihr Förderungsansuchen, da Sie ansonsten den Status als Jungunternehmer verlieren.

2
Projektprüfung

Ab Einlangen des komplettierten und unterfertigten Förderungsansuchens sind Sie als Kunde bei uns erfasst. Ihre Unterlagen werden sorgfältig überprüft bzw. setzen wir uns mit Ihnen nach Einlangen des Antrags zeitnahe in Verbindung.

TIPP: Das Ansuchen kann digital direkt über den Link ausgefüllt werden und muss uns firmenmäßig unterzeichnet digital oder im Original zugesandt werden. Bitte übermitteln Sie uns die Ihnen bereits möglichen Dokumente, welche im Antragsformular aufgelistet sind. Sie erhalten von uns jedenfalls ein offizielles Bestätigungsschreiben samt Unterlagencheckliste.

TIPP: Bitte übermitteln Sie uns alle Unterlagen der Checkliste gesammelt auf einmal. Dies verkürzt die Prüfungszeit und beschleunigt somit den gesamten Prozess bis hin zur Auszahlung der geförderten Geldmittel.

3
Bewilligung

Im Zuge der Bewilligung wird von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater ein Prüfbericht erstellt, der der Bewilligung Ihrer bundes- und landesseitigen Förderung dient. Dieser interne Prozess ist das Kernstück Ihrer Förderungsgenehmigung. Nach Bewilligung erhalten Sie umgehend Ihr bundes- (und landesseitiges) Förderungsangebot.

4
Nachweis

Der Zuschuss kann erst nach erfolgtem Projektnachweis ausbezahlt werden. Dafür benötigen wir von Ihnen eine vollständig ausgefüllte Kreditverwendungsnachweisliste samt Bestätigung Ihrer Steuerberatung über die Aktivierung der Investitionen.

TIPP: Die Vorlage zur KVN-Liste bekommen Sie direkt von uns oder können Sie bequem im Download-Bereich unserer Website herunterladen. Erfassen Sie laufend und rechtzeitig Ihre Rechnungen, damit der Nachweis Ihrer Projektrealisierung rasch an uns gesandt werden kann.

5
Auszahlung

Sobald der Nachweis erbracht ist und die  Auflagen aus dem Förderungsangebot erfüllt sind, wird Ihr Zuschuss zum nächstmöglichen Auszahlungstermin an Sie überwiesen.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!

Erika Schütz

Zuschuss, Jungunternehmerförderung
+43 1 51530-75
ta.theo@zteuhcs

Karin Tauber

Projektmanagement IT, Kundenportal, Zuschuss
+43 1 51530-72
ta.theo@rebuat

Verena Winna, MMA

Jungunternehmerförderung, Haftungsprüfung, Statistik
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Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Corona_Aussetzungsantrag-2020-05-28_v12.pdf – 1 MB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit

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