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Jungunternehmer­förderung

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Home Jungunternehmer­förderung

Der perfekte Fördermix für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit

Wer

Gründerinnen und Gründer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft die nicht älter als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung sind oder sich gerade in Gründung befinden. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
Mehr dazu

Was

Aktivierungspflichtige immaterielle und materielle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung / Übernahme des Unternehmens stehen
Förderungsfähig sind Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden (Umbau, Einrichtung/Ausstattung, Ablösezahlung im Zuge von Betriebsübernahmen, Lizenzen etc.)
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Wie

Einmalzuschuss i.H.v. max. 7,5% (max. 5% für mittlere Unternehmen) für Projekte zwischen EUR 50.000 bis EUR 500.000. Außerdem bestehen individuelle Kombinations­möglichkeiten mit anderen geförderten OeHT-Produkten
Bei positiver Projektprüfung wird – unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Bundesland einen zumindest ebenso hohen Zuschuss leistet wie der Bund – ein Einmalzuschuss i.H.v. max. 7,5% (max. 5% für mittlere Unternehmen) für förderbare Kosten zwischen EUR 50.000 bis EUR 500.000 gewährt.
Mehr dazu

Projektumfang

Ab EUR 50.000
Zur Unterstützung von Investitionen im Zusammenhang mit der Unternehmensneugründung oder -übernahme kann bezogen auf das jeweilige Projekt ein Einmalzuschuss i.H.v. max. 7,5% (max. 5% für mittlere Unternehmen) der förderbaren Gesamtinvestitionskosten für ein Projektvolumen zwischen EUR 50.000 und EUR 500.000 gewährt werden.
Mehr dazu

Jungunternehmer­förderung im Überblick

Die Jungunternehmerförderung der OeHT zeigt vor, wie der Bund gemeinsam mit den Ländern als One-Stop-Shop ein attraktives und umfassendes Finanzierungs- und Förderpaket bereitstellt, um engagierten Menschen den Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu ermöglichen bzw. die nächste Generation zur Betriebsübernahme zu motivieren. Ziel der Jungunternehmerförderung ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Förderung von Investitionen. Die Definition des Jungunternehmers umfasst dabei Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Bei der Jungunternehmerförderung können alle Förderinstrumente der OeHT (Kredite, Haftungen, Zuschüsse) in bestmöglicher Kombination eingesetzt werden. Die Basisförderung umfasst einen Zuschuss der OeHT für Investitionen im Rahmen der Gründung / Übernahme über max. 7,5% der förderbaren Kosten, wenn das Bundesland in dem das Investitionsvorhaben durchgeführt wird einen mindestens ebenso hohen Zuschuss leistet. Darüber hinaus kann die Ausfinanzierung des Projektes auch über einen zinsgünstigen OeHT-Investitionskredit oder einen erp-Tourismuskredit erfolgen. Der erp-Tourismuskredit kann außerdem mit einer OeHT-Haftung kombiniert werden.

Jungunternehmer­förderung im Detail

Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 7,5% der förderbaren Projektkosten gem. der geltenden Jungunternehmer-Richtlinie des Bundes

Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts, die beabsichtigen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu gründen bzw. zu übernehmen oder dieses seit längstens 3 Jahren betreiben
  • Betriebsstätte und Investitionsstandort in Österreich
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Bei Neugründung und Übernahme: keine wirtschaftliche Selbstständigkeit während der letzten 3 Jahre in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und gänzliche Aufgabe einer bisherigen unselbstständigen Tätigkeit
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% der Projektfinanzierung
  • Ausübung der handels- und gewerberechtlichen Geschäftsführung durch den Jungunternehmer
  • Gesellschaftsanteil des Jungunternehmers von mehr als 50%
  • Fremdfinanzierungsanteil über 50%
  • Ausreichende persönliche Qualifikation und schlüssiges Unternehmenskonzept, welches einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lässt
  • Auftragsvergaben und Investitionen dürfen zeitlich nicht vor Antragsstellung der Förderung getätigt werden
  • Vorlage eines Energieausweises der nicht älter als drei Jahre ist
  • Maximale zusätzliche Bodenversiegelung von 25% bezogen auf den Bestand (Ausgleichsmaßnahmen können berücksichtigt werden)

  • Projektumfang: Ab EUR 50.000 – EUR 500.000.
  • Die Durchführung des Vorhabens darf – unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen – zu einer maximalen zusätzlichen Bodenversiegelung von 25% im Vergleich zum Zustand vor Investition führen
  • Sämtliche förderbaren Projektkosten (Umbau, Einrichtung/Ausstattung, Ablösezahlung im Zuge von Betriebsübernahmen, Lizenzen etc.) müssen aktiviert werden

Die Jungunternehmerförderung kann zusätzlich zum Einmalzuschuss i.H.v. max. 7,5% mit folgenden Produkten kombiniert werden:

  • erp-Tourismuskredit
  • OeHT-Investitionskredit
  • OeHT-Haftung für erp-Tourismuskredit

  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% der Projektfinanzierung
  • Besondere Voraussetzungen für Franchise-Konzepte
  • Investitionen in Betriebe, die eine suboptimale Betriebsgröße oder eine geringe Qualität der Dienstleistung aufweisen, können nicht gefördert werden.
  • Keine Jungunternehmerförderung in Wien
  • Obligatorische Landesförderung als Voraussetzung

Anschlussförderungen zur Jungunternehmerförderung

Einmalzuschuss iHv 7,5% der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung bzw. des KWF-Produkts Tourismus JUNG.Invest.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv 7,5% der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv 7,5% der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv 7,5% der förderbaren Kosten bei Projektkosten zwischen mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 500.000.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
Zur Online-Einreichung
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PDF Kurzinfo
  • Factsheet Jungunternehmer­förderung (pdf, 71,78 kB)

Wir beraten Sie gerne!

Klemens Hagleitner
Klemens Hagleitner
Jungunternehmerförderung
T +43 1 515 30-70
ta.theo@rentielgah
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