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Weissensee in Kärnten © Österreich Werbung, Yasefanprod
Bundeshaftungen für ÖHT-Kredite und Hausbankfinanzierungen
Die verlässliche Sicherstellung für Ihr Vorhaben
Dokumente & Formulare
Zur Online-Einreichung
PDF Kurzinfo
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.

Wer

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähig sind Investitionen in das Anlagevermögen, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden. Zusätzlich dazu können Unternehmensgründungen/Übernahme von Unternehmen genauso unterstützt werden wie Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung.

Was

Investitionen in das Anlagevermögen, Unternehmensgründung und Übernahme von Unternehmen, finanzielle Restrukturierung
Bei positiver Prüfung des Projekts und nachhaltig positiver Unternehmensentwicklungserwartung kann über maximal 80% des benötigten Fremdkapitals eine Ausfallshaftung in Form einer Bundeshaftung für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gewährt werden.

Wie

Sicherstellung über max. 80% des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals
Als Haftungssumme wird die Gesamtsumme aller behafteten Beträge im Bilanzjahr der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers bezeichnet. Die Grenzen der Haftungssumme liegen grundsätzlich zwischen mindestens EUR 100.000 und maximal EUR 4.000.000

Haftungssumme

EUR 100.000,00 – EUR 4.000.000,00 (Bei Jungunternehmern und ERP-Kleinkrediten gelten die in den jeweiligen Richtlinien vorgesehenen Untergrenzen)
Weissensee in Kärnten © Österreich Werbung, Yasefanprod

Bundeshaftungen für ÖHT-Kredite und Hausbankfinanzierungen im Überblick

Unterstützt durch die Republik Österreich haften wir mit diesem Basisförderprodukt für Ausfälle zugunsten von Finanzierungen, die an Hotel- und Tourismusunternehmen begeben werden. Unternehmerinnen und Unternehmer werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren. Durch die Haftungsübernahme geht zu einem überwiegenden Teil das Finanzierungsrisiko von der finanzierenden Bank auf uns über.

Bundeshaftungen für ÖHT-Kredite und Hausbankfinanzierungen im Detail

Förderung

Haftung für neu aufzunehmendes Fremdkapital in Höhe von max. 80% des Kreditvolumens gem. der Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die ÜBERNAHME VON HAFTUNGEN FÜR DIE TOURISMUS- UND FREIZEITWIRTSCHAFT 2014-2020

Ziele

Ziele dieser Förderung sind:

  • Erleichterung der Kapitalaufbringung
  • Unterstützung von bestehenden Betrieben bei der Umsetzung von Investitionen
  • Neugründung oder Übernahme von Unternehmen durch Jungunternehmer
  • Finanzielle Stabilisierung und Restrukturierung
  • Unterstützung nach Naturkatastrophen

Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Aufrechter Betriebsführungsvertrag bei Pächter/Betreiber Konstellation. Sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaften erfüllen.
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltigem und schlüssigem Betriebskonzept
  • Bei Unternehmen in Schwierigkeiten (finanzielle Restrukturierung) muss durch vorgelagerte oder begleitende Restrukturierungsmaßnahmen die Existenzfähigkeit wiederhergestellt werden.

Haftungssumme

  • Die Haftungssumme entspricht in der Regel 80% des neu aufgenommenen Fremdkapitals
  • Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000,00 – EUR 4.000.000,00
    (Bei Jungunternehmern und ERP-Kleinkrediten gelten die in den jeweiligen Richtlinien vorgesehenen Untergrenzen, bei Unterstützung nach Naturkatastrophen ist keine Untergrenze vorgesehen)

Haftungsbedingungen

  • Bearbeitungsgebühr: 1,0% (max. € 10.000)
  • Haftungsprovision: 0,8% p.a. bei Fremdkapital
  • Kündigungsprovision: 2% (bei vorzeitiger Kündigung)

Zu Beachten

  • Der Beginn des Projektstarts kann erst nach Haftungszusage erfolgen
  • Die Haftung kann zur Sicherstellung von kommerziellen als auch geförderten Krediten in Anspruch genommen werden.
  • Bei Investitionen gelten die in der Richtlinie definierten Investitionsschwerpunkte
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% bei Neubauten

Bundeshaftungen für ÖHT-Kredite und Hausbankfinanzierungen Förderreise

Beratung

Ein erfolgreiches Projekt soll sorgfältig geplant sein. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns ersten Kontakt auf, um individuell über Ihr Projektvorhaben und Ihre Förderungsmöglichkeiten zu sprechen. Mit diesem ratingunabhängigen Stabilisierungsinstrument gelingt es, nachhaltig wirtschaftlich erfolgreiche Investitionsvorhaben trotz eingeschränkter Besicherungsmöglichkeiten zu realisieren.

TIPP: Wir beraten Sie gerne oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank, Ihrem Berater oder Ihrer WKO Servicestelle auf.

1
Förderungsansuchen

Nach (Erst-)Beratung stellen Sie rechtzeitig das von Ihnen und Ihrer Hausbank gemeinsam unterfertigte Förderungsansuchen. Der Projektbeginn darf gemäß der Richtlinien erst nach positiver Bewilligung der ÖHT-Bundeshaftung erfolgen.

TIPP: Als Projektbeginn zählt nicht der tatsächliche Baubeginn, sondern bereits verbindliche Bestellungen oder Auftragsvergaben vor dem eigentlichen Baustart. Das Ansuchen kann digital direkt über den Link ausgefüllt werden und muss uns firmenmäßig unterzeichnet digital oder im Original zugesandt werden. Sämtliche im Antragsformular aufgelisteten Beilagen sind für eine positive Erledigung erforderlich.

TIPP: Ein vollständig an uns übermittelter Antrag verkürzt die Prüfungszeit und beschleunigt somit den gesamten Prozess bis hin zur Auszahlung der geförderten Geldmittel.

2
Projektprüfung

Ab Einlangen des komplettierten und unterfertigten Förderungsansuchens sind Sie als Kunde bei uns erfasst. Ihre Unterlagen werden sorgfältig überprüft bzw. setzen wir uns mit Ihnen nach Einlangen des Antrags zeitnahe in Verbindung. Außerdem findet in der Regel mit Ihnen und Ihrem Bankberater eine Vor-Ort-Projektbesprechung statt.

TIPP: Wir wissen, dass viele Dokumente und Beilagen erforderlich sind, aber nur vollständige Ansuchen können von uns geprüft und somit bearbeitet werden.

3
Bewilligung

Im Zuge der Bewilligung wird von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater ein Haftungsbericht erstellt, der der Bewilligung Ihrer Förderung dient. Dieser interne Prozess ist das Kernstück Ihrer Förderungsgenehmigung. Nach Bewilligung im Rahmen einer monatlich stattfindenden Haftungssitzung erhalten Sie umgehend Ihr Haftungsangebot. Wenn Sie uns alle Unterlagen auf einmal übermitteln, sparen Sie wertvolle Zeit und wir können Ihr Projekt schneller zur Bewilligung vorlegen.

TIPP: Starten Sie die Umsetzung Ihres Projekts erst nach Bewilligung bzw. nach Erhalt des Haftungsangebotes.

TIPP: In unserer Terminübersicht auf der Startseite finden Sie den nächstmöglichen Bewilligungstermin für ÖHT-Bundeshaftungen. Senden Sie uns zumindest 14 Tage vor der nächsten Haftungssitzung die vollständigen Projektunterlagen.

4
Haftungserklärung

Die ÖHT-Bundeshaftung wird erst nach Erfüllung allfälliger Haftungsauflagen durch Ausstellung einer Haftungserklärung an den Haftungsnehmer rechtskräftig.

5
Nachweis

Als Projektnachweis benötigen wir von Ihnen eine vollständig ausgefüllte Kreditverwendungsnachweisliste samt Bestätigung Ihrer Steuerberatung über die Aktivierung der Investitionen.

TIPP: Die Vorlage zur KVN-Liste bekommen Sie direkt von uns oder können Sie bequem im Download-Bereich unserer Website herunterladen. Erfassen Sie laufend und rechtzeitig Ihre Rechnungen, damit der Nachweis Ihrer Projektrealisierung rasch an uns gesandt werden kann.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!
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Mag. Christian Aschenbrenner

Kredit- und Haftungsprüfung, Förderberatung
+43 (0)1 / 515 30-42
ta.theo@rennerbnehcsa

Mag. Heimo Thaler

Kredit- und Haftungsprüfung, Förderberatung
+43 (0)1 / 515 30-26
ta.theo@relaht
OEHT Prok. Florian Zellmann

Prok. Florian Zellmann, MSc

Leitung Kredit- & Haftungsprüfung und EFRE Programm
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Vollständig digitale Antragstellung für Bundeshaftungen für Hausbankfinanzierungen ab sofort über unser Kundenportal möglich

Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Antrag_auf_Aussetzung_von_Kredittilgungsraten_V1_2022-10-14.pdf – 228 kB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit