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OeHT-Haftungen für erp-Tourismus­kredite und Hausbank­finanzierungen

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Home OeHT-Haftungen für erp-Tourismus­kredite und Hausbank­finanzierungen

Die verlässliche Sicherstellung für Ihr Vorhaben

Wer

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
Mehr dazu

Was

Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen, Unternehmensgründung und Übernahme von Unternehmen, finanzielle Restrukturierung
Förderungsfähig sind Investitionen in das Anlagevermögen, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden. Zusätzlich dazu können Unternehmensgründungen/Übernahme von Unternehmen genauso unterstützt werden wie Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung.
Mehr dazu

Wie

Sicherstellung über max. 80% des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals
Die OeHT-Haftung kann über maximal 80% des benötigten Fremdkapitals in Form einer Ausfallshaftung für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gewährt werden.
Mehr dazu

Haftungssumme

EUR 100.000 – EUR 4.000.000 (Bei Jungunternehmern und erp-Tourismuskrediten bis EUR 1 Mio. gelten die in den jeweiligen Richtlinien vorgesehenen Untergrenzen)
Als Haftungssumme wird die Gesamtsumme aller behafteten Beträge im Bilanzjahr der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers bezeichnet. Die Grenzen der Haftungssumme liegen grundsätzlich zwischen mindestens EUR 100.000 und maximal EUR 4.000.000
Mehr dazu

OeHT-Haftungen für erp-Tourismus­kredite und Hausbank­finanzierungen im Überblick

Unterstützt durch den Bund haften wir mit diesem Basisförderprodukt für Ausfälle zugunsten von Finanzierungen, die an Hotel- und Tourismusunternehmen begeben werden. Unternehmerinnen und Unternehmer werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren. Durch die Haftungsübernahme geht zu einem überwiegenden Teil das Finanzierungsrisiko von der finanzierenden Bank auf uns über. Die OeHT-Haftung kann sowohl für erp-Tourismuskredite als auch für Hausbankfinanzierungen beantragt werden.
Zusätzlich zur konventionellen OeHT-Haftung gibt es die Möglichkeit, Haftungen für die finanzielle Unternehmensstabilisierung ( Maßnahmenschwerpunkt I) oder den Equity Growth als Anreiz zur Eigenkapitalbildung (Maßnahmenschwerpunkt II) zu beantragen.

OeHT-Haftungen für erp-Tourismus­kredite und Hausbank­finanzierungen im Detail

Förderung

Haftung für neu aufzunehmendes Fremdkapital in Höhe von max. 80% des Kreditvolumens gemäß der Haftungs-Richtlinie

Maßnahmenschwerpunkte
  • Maßnahmenschwerpunkt I: Finanzielle Unternehmensstabilisierung
    Die Übernahme von Haftungen ist ein ergänzendes Instrument für die finanzielle Unternehmensstabilisierung von Tourismusunternehmen und kann in Kombination mit dieser beantragt werden. Die Übernahme einer Haftung kann ausschließlich für Fremdkapital erfolgen.
  • Maßnahmenschwerpunkt II: Equity Growth
    Die Übernahme von Haftungen für sogenannte „Equity Growth“-Finanzierungen soll einen Anreiz zur verstärkten Eigenkapitalbildung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft setzen. Haftungen werden ausschließlich für Fremdkapitalfinanzierungen übernommen, die das eingebrachte Eigenkapital verdoppeln. Unter dem gegenständlichen Maßnahmenschwerpunkt können Betriebsmittel, sonstige betriebliche Aufwendungen und Neugestionierungen bestehender Kredite gefördert werden.
    Das eingebrachte Eigenkapital muss folgende Charakteristika aufweisen:

    • Die Beteiligungsmittel werden dem Unternehmen auf eine Dauer von zumindest zehn Jahren zur Verfügung gestellt
    • die Verzinsung dieser Beteiligungsmittel ist ausschließlich gewinnabhängig (keine Mindestverzinsung), und
    • im Insolvenzfall sind die Beteiligungsmittel nachrangig.
Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Aufrechter Pachtvertrag bei Pächter/Betreiber Konstellation. Sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaften erfüllen.
  • Der Förderungswerber muss sachlich kreditfähig und persönlich kreditwürdig sein. Das Unternehmen muss existenz- und wettbewerbsfähig sein
  • Das Unternehmen darf sich im Sinne von Artikel 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nicht in Schwierigkeiten befinden (UiS).
Haftungssumme
  • Die Haftungssumme entspricht in der Regel 80% des neu aufgenommenen Fremdkapitals
  • Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 4.000.000
    (Bei Jungunternehmern und erp-Tourismuskrediten bis EUR 1 Mio. gelten die in den jeweiligen Richtlinien vorgesehenen Untergrenzen.)
Kosten
  • Bearbeitungsgebühr einmalig: EUR 5.644
  • Gestionsgebühr: EUR 901 p.a.
  • Haftungsprovision: 0,85% p.a.
Zu Beachten
  • Die OeHT-Haftung kann sowohl zur Sicherstellung von erp-Tourismuskrediten als auch von Hausbankfinanzierungen in Anspruch genommen werden.
  • Die OeHT-Haftung kann mit der Jungunternehmerförderung und dem erp-Tourismuskredit kombiniert werden
  • Bei Investitionen gelten die in der Richtlinie definierten Investitionsschwerpunkte
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% bei Neubauten
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Wir beraten Sie gerne!

Mag. Christian Aschenbrenner
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-42
ta.theo@rennerbnehcsa
Christoph Bodlaj
Kreditprüfung, Jungunternehmerförderung
T +43 1 515 30-57
ta.theo@jaldob
Mario Klaffl
ERP-Kleinkredit, Haftungsprüfung
T +43 1 515 30-76
ta.theo@lffalk
Mag. Heimo Thaler
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-26
ta.theo@relaht
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