Unterstützt durch den Bund haften wir mit diesem Basisförderprodukt für Ausfälle zugunsten von Finanzierungen, die an Hotel- und Tourismusunternehmen begeben werden. Unternehmerinnen und Unternehmer werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren. Durch die Haftungsübernahme geht zu einem überwiegenden Teil das Finanzierungsrisiko von der finanzierenden Bank auf uns über. Die OeHT-Haftung kann sowohl für erp-Tourismuskredite als auch für Hausbankfinanzierungen beantragt werden.
Zusätzlich zur konventionellen OeHT-Haftung gibt es die Möglichkeit, Haftungen für die finanzielle Unternehmensstabilisierung ( Maßnahmenschwerpunkt I) oder den Equity Growth als Anreiz zur Eigenkapitalbildung (Maßnahmenschwerpunkt II) zu beantragen.

Mag. Christian Aschenbrenner
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung