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Grüner Tourismuskredit

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Home Grüner Tourismuskredit

Der Investitionskredit für grüne Investitionen mit 3 % p.a. Zinsenzuschuss für die ersten 10 Jahre und zusätzlichem Nachhaltigkeitsbonus

Wer

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglieder der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich sind.
Mehr dazu

Was

Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000 (max. Kredithöhe EUR 1.000.000)
Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000 wie z.B. Betriebsgrößenoptimierung oder Qualitätsverbesserung, sofern der Anteil an Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Reduktion von Emissionen und Einsparung von Ressourcen zumindest 20 % an den förderbaren Gesamtinvestitionskosten beträgt.
Mehr dazu

Wie

Investitionskredit mit 10-jährigem Zinsenzuschuss des Bundes i.H.v. 3 % p.a. und 7 %igem Einmalzuschuss für die anteiligen grünen Projektkosten
Langfristiger Investitionskredit (Gesamt­laufzeit max. 15 Jahre) mit 10-jährigem Zinsenzuschuss des Bundes i.H.v. 3 % p.a.
Zusätzlich wird ein 7 %iger Einmalzuschuss für die anteiligen grünen Projektkosten gewährt.

Die aktuellen Konditionen finden Sie hier.

Bundeslandspezifische Anschlussförderungen sind in Abhängigkeit der Projektschwerpunkte und des Investitionsstandortes möglich.
Mehr dazu

Finanzierungsvolumen

max. 70 % der förderbaren Projektkosten ab einem Projektvolumen von EUR 100.000
Der OeHT-Investitionskredit hat eine max. Kreditquote von 70 % der förderbaren Kosten. Das Kreditvolumen kann min. EUR 70.000 und max. EUR 1.000.000 betragen.
Mehr dazu

Grüner Tourismuskredit im Überblick

Mit dem grünen Tourismuskredit soll die Transformation des Tourismus in Richtung Nachhaltigkeit zielgerichtet forciert werden. Als zusätzlicher Investitionsanreiz wird bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus Ökologie der Zinsenzuschuss des Bundes auf maximal 3 % p.a. erhöht.

Der Zinssatz des geförderten Kredites wird für 10 Jahre unabhängig vom Unternehmensrating mit einem Zinsenzuschuss des Bundes gefördert und unterstützt Investitionsvorhaben wie beispielsweise, Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, betriebliche Neuausrichtung, Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen oder die Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften, sofern sie die Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus Ökologie erfüllen.

Grüner Tourismuskredit im Detail

Investitionskredit in Höhe von EUR 70.000 bis zu EUR 1.000.000 mit Zinsenzuschuss i.H.v. 3 % p.a. und Einmalzuschuss i.H.v. 7 % auf die anteiligen grünen Projektkosten für Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß Maßnahmenschwerpunkt I der Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Investitionen im Tourismus (Tourismus-Investitions-Richtlinie) vom 30. März 2023 in der Fassung vom 3. April 2024.

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Bei Pächter/Betreiber-Konstellation: aufrechter Pachtvertrag; sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaft erfüllen.
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltigem und schlüssigem Betriebskonzept
  • Projektrealisierung finanziell sichergestellt
  • Vorlage eines Energieausweises der nicht älter als drei Jahre ist
  • Maximale zusätzliche Bodenversiegelung von 25 % bezogen auf den Bestand (Ausgleichsmaßnahmen können berücksichtigt werden)
  • Förderungsfähig sind Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz des Förderungsnehmers bzw. der Förderungsnehmerin aktiviert werden.
  • Das Unternehmen darf sich im Sinne von Artikel 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nicht in Schwierigkeiten befinden (UiS).

Der Nachhaltigkeitsbonus Ökologie kann für die Umsetzung von Maßnahmen in den Teilbereichen Energie, Ressourcen oder Emissionen gewährt werden. Ebenso werden Maßnahmen berücksichtigt, die zur Erlangung eines Zertifikats oder Standards führen.

  • Energie
    • Maßnahmen, die zur Reduktion des Energieverbrauchs bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz führen wie Dämmung der untersten und/oder obersten Geschoßdecke, Fenstertausch, gesamthafte thermische Sanierung, außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes, Sanierung des Heizsystems (Umstieg auf erneuerbare Energieträger, Anschluss an Fernwärmesystem), Einsatz energieeffizienter Geräte bzw. weitere Maßnahmen
      Zu beachten: Gemäß Tourismus-Investitions-Richtlinie ist die Erfüllung spezieller Anforderungen für eine Auszahlung erforderlich. Aus diesem Grund muss der Energieausweis sowohl vor Investition (nicht älter als 3 Jahre) als auch nach Investition der OeHT vorgelegt werden.
    • Errichtung bzw. Einbau von klimaneutralen Heizungs-, Kühlungs-, Be- und Entlüftungssystemen mit hohem Standard oder Heiz- und Kühlsystemen mittels wasserführender Rohrleitungen
    • Anschaffung bzw. Einbau energieeffizienter Geräte oder Beleuchtung
    • Errichtung von Anlagen, die Solarenergie, Biomasse/Biomassefernwärme oder Abwärme/Fernwärme nutzen
    • Sonstige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Erlangung des Umweltzeichens oder einer Auszeichnung mit vergleichbarem Standard
  • Ressourcen
    • Entsiegelungsmaßnahmen am Investitionsstandort, die mehr als 10 m2 betreffen
    • Dächer- und Fassadenbegrünung durch nichtinvasive Pflanzenarten (Schutz vor Fassadenüberhitzung), die mehr als 10 m2 betreffen
    • Anschaffung und Einbau wassersparender Armaturen, wobei die Durchflussmenge maximal 6l pro Minute betragen darf
    • Ausstattung von vorhandenen PKW-Stellplätzen sowie Stellplätzen für Motor- und Fahrräder mit E-Ladestationen
    • Errichtung von Anlagen zur Sammlung von Niederschlagswässern
    • Errichtung von Anlagen zur Abfallvermeidung bzw. Abfallreduktion
    • sonstige Maßnahmen, die zu einer Reduktion des Ressourcenverbrauchs (z.B. Rohstoffbedarf, Wasser) bzw. zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz führen
  • Emissionen
    • Wohnraumlüftung über Schalldämmlüfter
    • sonstige Maßnahmen, die beim Vergleich der Energieausweise vor und nach Investition zu einer Reduktion der Kohlendioxidemissionen von min. 25 % führen
      Zu beachten: Gemäß Tourismus-Investitions-Richtlinie ist die Erfüllung spezieller Anforderungen für eine Auszahlung erforderlich. Aus diesem Grund muss der Energieausweis sowohl vor Investition (nicht älter als 3 Jahre) als auch nach Investition der OeHT vorgelegt werden.
    • Investitionen die ursächlich zur Erlangung eines der folgenden Zertifikate bzw. Standards dienen:
      • Qualitätsstufe „klima.aktiv silber“ des jeweiligen klima.aktiv Gebäudestandards bzw. eines vergleichbaren Standards
      • Qualitätsstufe „klima.aktiv gold“ des jeweiligen klima.aktiv Gebäudestandards bzw. eines vergleichbaren Standards

  • Projektvolumen ab EUR 100.000 (max. Kredithöhe EUR 1.000.000)

  • 100 %ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank

2 Laufzeitmodelle:

1,5 Jahre tilgungsfrei + 18 Halbjahresraten
1,5 Jahre tilgungsfrei + 28 Halbjahresraten

Zinsen:

3M EURIBOR (zero floor) + dzt. 1,85 % p.a.*
*für die ersten 10 Jahre gewährt der Bund einen Zinsenzuschuss i.H.v. von 3 % p.a. auf Basis eines 10-jährigen Zuschussplans.

Bitte beachten Sie, dass diese Kondition marktabhängigen Zinsschwankungen unterliegt und laufend von OeHT angepasst wird.

  • Bearbeitungsgebühr:
    • Kreditvolumen < EUR 350.000 (ab 01.01.2025): einmalig EUR 5.191,08*
    • Kreditvolumen > EUR 350.000 (ab 01.01.2025): einmalig EUR 6.803,38
  • Gestionsgebühr (ab 01.01.2025): EUR 502,94 p.a.

*Kostenübernahme als zusätzliche Förderung des BMAW möglich

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
  • Grundstücksankäufe sind nicht förderbar
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25 % bei Neubauten
  • Planungskosten sind grundsätzlich förderbar, sofern diese nach Antragsstellung angefallen sind bzw. die Planung in Auftrag gegeben wurde
  • Die rechtlich verbindlichen Förderungsvoraussetzungen sind in der Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Investitionen im Tourismus (Tourismus-Investitions-Richtlinie) vom 30. März 2023 in der Fassung vom 3. April 2024 festgelegt, die auf der Website der OeHT abrufbar ist.

Anschlussförderungen zum Grünen Tourismuskredit

Verstärkung der bundesseitigen Förderung mit einem Einmalzuschuss iHv. 10 % bis max. 20 % der förderbaren Kosten

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung
    bzw.
  • der Aktionsrichtlinie Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft des Landes Burgenland.
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt bei der Landesförderstelle des Landes Burgenland beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv. 10 % der förderbaren Kosten.
Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 100.000 betragen (maximale Zuschusshöhe: EUR 200.000)

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung bzw. des KWF-Produkts Tourismus KMU.Invest.
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung kann im Zuge der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Einmalzuschuss dessen Höhe nach Beurteilung des Förderfalls bestimmt wird.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Niederösterreich beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv. 5% der förderbaren Kosten

Voraussetzungen:
  • Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem oberösterreichischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
  • Punktesystem der OeHT laut Anhang 3 der Richtlinie
  • Landesseitige Schwerpunkte gemäß Landes-Tourismusstrategie Oberösterreich 2028
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Oberösterreich beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv. max. 5 % des geförderten Kreditvolumens (max. EUR 250.000)

Voraussetzungen:
  • Auswahlkriterien gem. Tourismusoffensive des Landes Salzburg
  • Punktesystem der OeHT laut Anhang 3 der Richtlinie
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung kann im Zuge der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv. max. 9% der förderbaren Kosten

Voraussetzungen:
  • Die Investitionen dürfen nicht, aufgrund von thematischen Schwerpunkten, primär in das Förderungsportfolio der Umwelt- und Klimaförderungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) oder anderer Umweltförderungsstellen auf Bundes- oder Landesseite fallen
  • Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem steirischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Hotel- Gastronomiebetriebe, sowie besondere Freizeitbetriebe (Campingplätze, Beschneiung)
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Steiermark beantragt werden.

Einmalzuschuss dessen Höhe vom Investitionsschwerpunkt abhängig ist.

Voraussetzungen:
  • Die folgenden Investitionsschwerpunkte werden unterstützt:
    • Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie
    • Qualitätsverbesserung kleiner Beherbergungsbetriebe
    • Angebotsverbesserung Gastronomie
    • Tiroler Wirtshäuser
    • Personalinfrastruktur
    • Touristische Infrastruktureinrichtungen
    • Digitalisierung
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Tirol beantragt werden.
    Link zum Portal
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Wir beraten Sie gerne!

Mag. Christian Aschenbrenner
Leitung Finanzierung & Förderung
T +43 1 515 30-42
ta.theo@rennerbnehcsa
Christoph Bodlaj
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-57
ta.theo@jaldob
Mario Klaffl
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-76
ta.theo@lffalk
Jakob Schmidtmayr
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-75
ta.theo@ryamtdimhcs
Mag. Heimo Thaler
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-26
ta.theo@relaht
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