Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank übernimmt für vier Bundesländer (Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) die Funktion der „zwischengeschalteten Förderstelle“ zur Abwicklung von touristischen Förderprojekten im Rahmen der Vergabe eines geförderten ERP-/ Top-Tourismuskredites. Dies umfasst im Besonderen die umfangreiche Beratung im Vorfeld der Antragstellung und Hilfestellung bei der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen im Rahmen des Projektantrags, die eigentliche Projektprüfung und Finanzierungsberatung, sowie die Überprüfung der Mittelverwendung bis zur Auszahlung der EFRE-Mittel.
Die Projektselektion im Zusammenhang mit EFRE Förderungen erfolgt anhand allgemeiner sowie maßnahmenspezifischer Projektauswahlkriterien. Die Beachtung der Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Rahmen der Projektumsetzung sind verpflichtende Kriterien der EFRE Projektselektion. Ebenso ist die angemessene Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit dem geplanten Investitionsvorhaben als wichtiges Anliegen zu nennen. Jedes durch die OeHT geförderte Projekt muss zunächst die formalen „K.O.-Kriterien“ erfüllen und wird anschließend anhand von quantitativen und qualitativen inhaltlichen Kriterien beurteilt. Weitere Kernthemen im Auswahlprozess für förderfähige EFRE-Projekte sind beispielsweise die Mindestprojektgröße i.H.v. EUR 1.000.000 sowie ein positiver Mitarbeitereffekt oder ein durch das Investitionsvorhaben ausgelöster deutlicher Zuwachs der Abschreibung gegenüber der Vorjahre.