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aws Investitionsprämie auch für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Home aws Investitionsprämie auch für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft

18.08.2020

Im Zuge der verschiedenen COVID-Hilfen wurde seitens der Bundesregierung nunmehr auch die Investitionsprämie auf den Weg gebracht: Für Investitionen, die nach dem 1.8.2020 und jedenfalls vor dem 1.3.2021 begonnen wurden bzw. werden, kann – für alle Branchen, also
auch für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft – bei der aws um eine „aws Investitionsprämie“ angesucht werden.

Da diese Investitionsprämie vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW ) als „Allgemeine Maßnahme“ ausgestaltet wird, stellt diese keine Beihilfe im Sinne des EU-Beihilfenrechts dar. Die beihilferechtlichen Kumulierungsbestimmungen anderer Förderungen sind daher nicht anwendbar und die Investitionsprämie kann unabhängig davon gewährt werden. Bei Projekten, die auch im Rahmen der herkömmlichen Tourismus-Förderprogramme der ÖHT angesucht haben, wird eine gleichzeitig angesuchte aws-Investitionsprämie somit lediglich im Rahmen der Projektfinanzierung, nicht jedoch im Rahmen der Förderstruktur berücksichtigt.

Damit ist eine gesonderte Abstimmung zwischen den beihilfenrechtlichen Förderungen der ÖHT und der Investitionsprämie der aws durch die Unternehmerin / den Unternehmer im Zuge der Projekteinreichung nicht erforderlich.

Mag. Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT

Für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gilt somit:

• Die aws-Investitionsprämie kann unabhängig von bei der ÖHT eingereichten Förderanträgen bei der AWS beantragt
werden, soweit die dort geltenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

• Antragstellung und Auskunftserteilung erfolgt ausschließlich über die Hotline der aws. Dies gilt auch für alle Betriebe der
Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

• Dort, wo die Richtlinien der ÖHT die Aufbringung echter Eigenmittel in Höhe von 25% der förderbaren Kosten im Rahmen
der Projektfinanzierung vorschreiben (Neubauten, Jungunternehmer), sind diese auch nach wie vor als echte Eigenmittel –
ohne Förderungen – darzustellen. Darüber hinaus kann die Investitionsprämie aber sehr wohl im Rahmen der eigen-
kapitalähnlichen Finanzierungen berücksichtigt werden.

Nähere Informationen zur aws Investitionsprämie als weitere temporäre Beihilfe, um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen sowie die Möglichkeit zur Online-Antragstellung, finden Sie auf der Produktseite der aws.

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