Nach der Zustimmung der EU-Kommission zur Verlängerung der Haftungsrichtlinie besteht wieder die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von COVID-19 Überbrückungsgarantien. Zwischenzeitlich (ab 16.12.2020) eingegangene Anträge werden unmittelbar zur Genehmigung vorgelegt und Neuanträge werden wieder im bewährten Schnellverfahren abgewickelt. Informationen zu den COVID-19 Garantien der ÖHT finden Sie hier.
Die Beantragung erfolgt über das ÖHT Kundenportal.
Home Change Log Genehmigungsprozess der COVID-19 Überbrückungsgarantien wieder angelaufen