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Coronavirus-Maßnahmen­paket für den Tourismus
 ÖHT COVID-19 Förderstatus in Zahlen
Dokumente
Zur Online-Einreichung
Erhöhung der COVID-Haftung

Hier können Sie Ihre COVID-Haftung erhöhen. Die Quote kann nicht geändert werden!

Bitte senden Sie das Formular an ta.theo@gnutfah

Antrag auf Erhöhung der COVID-Haftung (519 kB)

Außerevidenznahme der COVID-Haftung
Hier können Sie Ihre Haftung unwiderruflich kündigen. Sollten Sie danach die Haftung nochmals brauchen, ist das nicht möglich. Sie müssen dann einen neuen Antrag über unser Kundenportal stellen.

Bitte senden Sie das Formular an ta.theo@gnutfah

Antrag auf Außerevidenznahme der COVID-Haftung (199 kB)

Einschränkung der COVID‑Haftung
Hier können Sie Ihre COVID-Haftung auf einen kleineren Betrag reduzieren. Die Quote kann nicht geändert werden!

Bitte senden Sie das Formular an ta.theo@gnutfah

Antrag auf Einschränkung der COVID-19 Haftungen (200 kB)

Änderung des Haftungsmodells
Hier können Sie ein anderes Haftungsmodell im Rahmen des Coronavirus Maßnahmen­pakets für den Tourismus beantragen. Beachten Sie bitte, dass unser Gremium (BMLRT, COFAG) dieser Änderung zustimmen muss und sich mit der Aus­wahl einer anderen Haftungsquote auch andere Parameter (insbesondere Laufzeit, Kosten) ändern.

Bitte senden Sie das Formular an ta.theo@gnutfah

Antrag zum Umstieg in ein anderes COVID-19 Haftungsmodell (523 kB)

Die neuen Fördermodelle im Überblick

Zur COVID-19 100%-Garantie-Produktseite

Infografik „Änderung Haftungsmodell 80|100%”
2022-04-13-GV-Infografik-Aenderung-Haftungsmodell.min
Kurzinformation „Unternehmen in Schwierigkeiten”
© ÖHT 2020
Förderzuständigkeit für Unternehmen der Tourismus-, Reisebüro- und Freizeitwirtschaft

Große Unternehmen

(ausgenommen bei einem Kreditbedarf
bis EUR 500.000 im Modell
COVID-19 100%-Garantie)

Kleine und mittlere Unternehmen
mit einem Kreditbedarf
bis EUR 4.400.000

Kleine und mittlere Unternehmen
mit einem Kreditbedarf von mehr
als EUR 4.400.000

Große Unternehmen mit einem Kreditbedarf bis EUR 500.000

(im Modell COVID-19 100%-Garantie)

KMU-Eigenschaften

Mitarbeiter
Jahresumsatz
Bilanzsumme
Kleinstunternehmen
< 10
max. EUR 2 Mio.
max. EUR 2 Mio.
Kleines Unternehmen
< 50
max. EUR 10 Mio.
max. EUR 10 Mio.
Mittleres Unternehmen
< 250
max. EUR 50 Mio.
max. EUR 43 Mio.
Bereits von der ÖHT ausgestellte Haftungen im Rahmen der Covid-19 Sonderförderung bleiben von zusätzlichen Haftungs­anträgen bei der aws unberührt. Es sind jedoch in Summe die richtliniengemäßen für beide Häuser ident geltenden Schwellen­werte lt. jeweils geltender Fördergrundlage (de Minimis bzw. Befristeter Rahmen) einzuhalten!

Coronavirus-Maßnahmen­paket für den Tourismus im Überblick

Um den KMU in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in dieser herausfordernden Situation schnell und möglichst unbürokratisch zu helfen, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) ein Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses besteht aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision. Dabei gewährt die ÖHT den antragsstellenden Betrieben eine Bundeshaftung i.H.v. 80% zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite (Kontokorrentkredite). Das erklärte Ziel dieser Soforthilfe­maßnahme ist, die Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrück­gängen aufrecht zu erhalten, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit aufrecht erhalten können.

Derzeit ist es für Banken nur schwer möglich, Kredite an durch das Corona-Virus betroffene Tourismusbetriebe zu vergeben, wenn diese keine Garantien oder Besicherungen vorweisen können. Genau an diesem Punkt soll unsere Soforthilfemaßnahme ansetzen, um klein- und mittel­ständisch strukturierte Betriebe unbürokratisch zu unterstützen. Die primäre Zielsetzung, neben der Aufrechterhaltung der Liquidität auf betrieblicher Ebene, ist es, die Arbeitsplätze zu sichern und damit den ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen der heimischen Tourismusbranche jetzt zur Seite zu stehen!“
KommR. Mag. Wolfgang Kleemann
Generaldirektor der ÖHT

In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung

In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung

Hier gelangen Sie zu den FAQs des BMLRT zum Thema Coronavirus und
zu Informationen zum Coronavirus für Touristen und Tourismusbetriebe.

Unser Team im Einsatz für Sie

Sollten Ihre Fragen zum Coronavirus-Maßnahmenpaket auf dieser Seite nicht beantwortet worden sein, steht Ihnen unser Arbeitsteam über unsere Hotlines  gerne zur Verfügung.
  • +43 (0)720 / 301 355
  • ta.theo@eniltoh

Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung in dieser komplexen Situation ge­währleisten zu können, nehmen wir uns Zeit für die Beantwortung Ihrer An­fragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

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Einreichfrist für die Haftung für Überbrückungs­finanzierungen abgelaufen

Seit 15.06.2022 können keine neuen Anträge mehr für die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen gestellt werden. Bereits bewilligte Haftungsübernahmen bleiben bis zum vereinbarten Laufzeitende aufrecht.

Für sie da: ÖHT Hotline
+43 (0)720 / 301 355

Für Sie da:

ÖHT Hotline

+43 (0)720 / 301 355

Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

[Download nicht gefunden.]

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit