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Unternehmens­stabilisierung

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Home Unternehmens­stabilisierung

Individuelle Unterstützung für Hotel- und Gastronomiebetriebe in Zeiten turbulenter Unternehmensentwicklung

Wer

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Hotellerie und Gastronomie
Die Unternehmensstabilisierung kann nur beantragt werden, wenn das Unternehmen eine touristische Bedeutung aufweist oder eine Betriebsübergabe vorbereitet wird.
Mehr dazu

Was

Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität und der Finanzstruktur von Unternehmen

Wie

Ausarbeitung eines Unternehmensstabilisierungskonzepts durch die OeHT, Zinsenzuschuss i.H.v. max. 2% p.a. (max. 10 Jahre) für einen restrukturierten Kredit, Absicherung des Risikos durch die Übernahme einer Bundeshaftung

Projektumfang

Zuschuss für einen restrukturierten Kredit ab EUR 100.000 bis max. EUR 2.000.000, Haftung ab EUR 100.000 bis max. 4.000.000 (Haftungsquote max. 80% des restrukturierten Kredits

Unternehmens­stabilisierung im Überblick

Durch die tendenziell geringe Eigenkapitalausstattung der Betriebe einerseits sowie wachsenden Konkurrenzdruck und damit verbundenen, notwendigen Investitionsmaßnahmen andererseits, geraten touristische Unternehmen oftmals in eine wirtschaftlich schwierige Situation, deren Bewältigung in der Regel professionelle externe Hilfe erfordert. Das Ziel der Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie besteht darin, kleine und mittlere Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber eine langfristige Erfolgschance haben, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen. Das umfangreiche Branchen-Know-how der OeHT und die enge Zusammenarbeit mit Banken und Bundesländern ermöglichen eine Optimierung und individuelle Anpassung der Finanzierungsstruktur.

Unternehmens­stabilisierung im Detail

Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität und der Finanzstruktur  gemäß Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie.

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft
  • Das Unternehmen weist eine  touristische Bedeutung auf (Hotellerie: mind. 5% der Gemeindenächtigungen bzw. Gastronomie: touristische Bedeutung in Form eines auf den ortsfremden Gast ausgerichteten Angebots) oder
  • Die Unternehmensstabilisierung dient der Vorbereitung einer Betriebsübernahme durch einen Familienangehörigen, oder durch eine mindestens drei Jahre im zu übernehmenden Betrieb beschäftigte Person bzw. durch eine juristische Person, an der die genannten Personen rechtsformabhängig mehrheitlich beteiligt sind
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Beim Förderungswerber muss es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition handeln
  • Bereitschaft aller Beteiligten – d.h. sowohl auf Unternehmer- als auch auf Gläubigerseite zur Mitwirkung im höchstzumutbaren Ausmaß

  • Ideelle Hilfestellung durch Ausarbeitung eines Unternehmensstabilisierungskonzepts
  • Zinsenzuschuss in Höhe von max. 2% p.a. für einen restrukturierten Kredit zwischen min. EUR 100.000 und max. EUR 2 Mio. für eine Laufzeit von zehn Jahren
  • Übernahme einer Haftung durch die ÖHT für einen restrukturierten Kredit mit einer Haftungsquote von 80%, Haftungssumme min. EUR 100.000 und EUR 4 Mio.
  • Bei Unterstützung mittels Zinsenzuschuss oder Haftungsübernahme muss das jeweilige Bundesland eine Anschlussförderung in – gemessen am Bruttosubventionsäquivalent – zumindest gleicher Höhe wie der Bund gewähren.

Es handelt sich um keine Investitionsförderung, sondern um eine Unterstützung bei der Verbesserung der finanziellen Lage des Unternehmens. Diese Art von Unterstützung ist aufgrund der EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich nur einmalig möglich. Gleichzeitig bestehen während der Förderungslaufzeit auch Einschränkungen für investive Maßnahmen. Der Fokus der Förderung liegt auf der Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens.

Anschlussförderungen zur Unternehmens­stabilisierung

Finanzielle Hilfestellung in mindestens gleicher Höhe wie der Bund.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMWET in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Weitere Informationen zu dieser und weiteren Anschlussförderungen des Landes Burgenland finden Sie auf der Website der Wirtschaftsagentur Burgenland.

Finanzielle Hilfestellung in mindestens gleicher Höhe wie der Bund.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMWET in der jeweils gültigen Fassung bzw. des KWF-Produkts Tourismus KMU.Stabilisierung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Finanzielle Hilfestellung in mindestens gleicher Höhe wie der Bund.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMWET in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Finanzielle Hilfestellung in mindestens gleicher Höhe wie der Bund.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMWET in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Finanzielle Hilfestellung in mindestens gleicher Höhe wie der Bund.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMWET in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Finanzielle Hilfestellung in mindestens gleicher Höhe wie der Bund.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMWET in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Finanzielle Hilfestellung in mindestens gleicher Höhe wie der Bund.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMWET in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Finanzielle Hilfestellung in mindestens gleicher Höhe wie der Bund.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMWET in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die landesseitige Förderung kann gemeinsam mit der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.
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PDF Kurzinfo
Company stabilisation in a nutshell

Wir beraten Sie gerne!

Mag. (FH) Sonja Rauch-Beran
Unternehmensstabilisierung, Projektmanagement, Spezialprogramme, Innovation
T +43 1 515 30-44
M +43 664 168 08 47
ta.theo@nareb-hcuar
Christian Strobl, MBA
Leitung Risikomanagement & Unternehmensstabilisierung
T +43 1 515 30-62
ta.theo@lborts
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