- Das Ziel der Förderung besteht in der Ermöglichung der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die bis zum 30. Juni 2023 trotz COVID-19-Pandemie stattfinden sollen.
Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für einen SCHUTZSCHIRM FÜR VERANSTALTUNGEN I
Ziele dieser Förderung sind:
90%-iger Zuschuss für den erlittenen finanziellen Nachteil (negativer Saldo aus Einnahmen abzüglich Ausgaben), der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung einer Veranstaltung resultiert
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:
Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung in dieser komplexen Situation gewährleisten zu können, nehmen wir uns Zeit für die Beantwortung Ihrer Anfragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
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(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)