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ÖHT-Insolvenzabsicherung
Insolvenzabsicherung für Kundengelder der Reisebranche

Wichtiger Hinweis

Die ÖHT-Insolvenzabsicherung basiert nicht auf dem Beihilfen­rahmen der Europäischen Kommission (Randziffer 3.1) und be­lastet daher den EUR 1.800.000-Rahmen nicht!

Dokumente
Zur Online-Einreichung

Wer

Kleine, mittlere und große Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die Pauschalreisen und/oder verbundene Reiseleitungen anbieten (Reisebüros, Reise­veranstalter, Hotels) und zum Stichtag 30.11.2020 über eine aufrechte Reiseleistungs­ausübungsberechtigung verfügt haben.

Was

Absicherung von Kundengeldern (Anzahlungen) von Pauschalreiseanbietern im Insolvenzfall

Wie

Übernahme einer 100%-Haftung durch die ÖHT gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 PRV. Die Laufzeit beginnt mit Ausstellung der Haftungserklärung und endet mit 31.12.2022
Haftungsentgelte: Einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 1% der Haftungssumme (mind. EUR 500; max. EUR 30.000) + Einmalige Haftungsprovision i.H.v. 0,25% der Haftungssumme.
Die Kosten für den Abwickler sind vom jeweiligen Abwickler anhängig und werden direkt von diesem verrechnet.

Haftungsvolumen

Die Haftungssumme wird gemäß PRV berechnet und beträgt mind. EUR 13.000 (max. EUR 20 Mio.)

In wenigen Schritten zu Ihrer ÖHT-Insolvenzabsicherung

… für Neukundinnen und Neukunden
… für Bestandskundinnen und Bestandskunden
… für Neukundinnen und Neukunden
… für Bestandskundinnen und Bestandskunden

In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung

… für NeukundInnen
@ ÖHT 2021
… für BestandskundInnen
2022-01-06-FZ-Infografik-Insolvenzabsicherung-2022-How-To-Bestandskunden-mobile.min
Ermittlung des Betrachtungszeitraums und der Berechnungsbasis
OEHT-Insolvenzabsicherung-2022-Ermittlung-Betrachtungszeitraum-1120x600px
Ermittlung der Haftungssumme
@ ÖHT 2021

ÖHT-Insolvenzabsicherung im Überblick

Die gesetzliche Grundlage für ein zeitlich befristetes Hilfspaket für die Absicherung von Kundengeldern in der Reisebranche wurde geschaffen. Kundenanzahlungen in der Reisebranche können künftig für den Fall einer Insolvenz staatlich abgesichert werden. Nach geltender Pauschalreiseverordnung sind Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen zu einer Absicherung von erhaltenen Vorauszahlungen verpflichtet bzw. muss eine solche Absicherung gegenüber dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgewiesen werden. Ohne Insolvenzschutz für Kundengelder dürfen Reiseveranstalter oder Reisebüros keine Pauschalreisen bzw. die Hotellerie keine Package-Angebote anbieten. Um den Eintritt des Ausübungsverbots ab 1. Jänner 2022 zu verhindern, soll den Betrieben ein zeitlich befristetes Haftungsmodell für die abzusichernden Kundengelder angeboten werden. Das Modell wird im Rahmen der 100%igen COFAG-Haftungen durch die ÖHT abgewickelt. Gedeckt werden diese Haftungen durch einen eigens gewährten Haftungsrahmen des Bundes i.H.v. von EUR 300 Mio. Im Einzelfall können bis zu EUR 20 Mio. pro Unternehmen abgesichert werden. Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen, die als Reiseveranstalter oder Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auftreten und die Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern haben. Die Antragstellung erfolgt über das ÖHT-Kundenportal.

Es freut mich sehr, dass aufgrund unserer Initiative das bereits im Vorjahr bewährte, geförderte Haftungsmodell für das heurige Jahr 2022 befristet fortgeführt werden kann. Durch die Novellierung des KMU-Förderungsgesetzes ist es uns in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) quasi in letzter Minute gelungen, das bereits 2021 am Markt angebotene Haftungsmodell zur Insolvenz­absicherung für die von der Corona-Krise ohnedies besonders stark betroffene Branche zu verlängern. Schon 2021 erwies sich die ÖHT-Insolvenzabsicherung als echte Erfolgsgeschichte und konnten mit unserem Haftungsmodell rund 200 Unternehmen abgesichert und ihnen damit ihr Geschäftsmodell sichergestellt werden. Sobald sich die Reiseleistungsausübungsberechtigten Hoteliers – Stichwort Pauschalreisen – ihrer Verantwortung ebenfalls bewusst werden, ist ein sprunghafter Anstieg gegenüber den schon sehr beachtlichen Absicherungszahlen aus dem Vorjahr zu erwarten.“
KommR. Mag. Wolfgang Kleemann
Generaldirektor der ÖHT

Hier gelangen Sie zu den FAQs des BMDW zur Insolvenzabsicherung.

Unser Team im Einsatz für Sie

Sollten Ihre Fragen zur ÖHT-Insolvenzabsicherung auf dieser Seite nicht beantwortet worden sein, steht Ihnen unser Arbeitsteam über unsere Hotlines  gerne zur Verfügung.
  • +43 (0)720 / 301 355
  • ta.theo@gnurehcisbaznevlosni

Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung in dieser komplexen Situation ge­währleisten zu können, nehmen wir uns Zeit für die Beantwortung Ihrer An­fragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

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Einreichfrist für die
ÖHT-Insolvenzabsicherung abgelaufen

Seit 15.06.2022 können keine neuen Anträge mehr für die ÖHT-Insolvenzabsicherung gestellt werden.
Die Laufzeit der ausgestellten Haftungserklärungen endet mit 31.12.2022.

Hinweis für bestehende Kundinnen und Kunden der ÖHT-Insolvenzabsicherung

Sollten Sie bereits im vergangenen Jahr 2021 die ÖHT-Insolvenzabsicherung beantragt haben, senden Sie uns bitte den in unserem Downloadcenter  bereitgestellten Erneuerungsantrag per E-Mail an ta.theo@gnurehcisbaznevlosni.

Für Neukundinnen und -kunden erfolgt die Antragstellung über das ÖHT-Kundenportal.

Für Sie da:

ÖHT Hotline

+43 (0)720 / 301 355

Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Antrag_auf_Aussetzung_von_Kredittilgungsraten_V1_2022-10-14.pdf – 228 kB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit