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Paragleiten im Winter © TVB-Paznaun-Ischgl
ÖHT-Insolvenzabsicherung
Insolvenzabsicherung für Kundengelder der Reisebranche

Wichtiger Hinweis

Die ÖHT-Insolvenzabsicherung basiert nicht auf dem Beihilfen­rahmen der Europäischen Kommission (Randziffer 3.1) und be­lastet daher den EUR 800.000-Rahmen nicht!

Dokumente
Zur Online-Einreichung

Wer

Kleine, mittlere und große Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die Pauschalreisen und/oder verbundene Reiseleitungen anbieten. (Reisebüros, Reiseveranstalter, Hotels)

Was

Absicherung von Kundengeldern (Anzahlungen) von Pauschalreiseanbietern im Insolvenzfall

Wie

Übernahme einer 100%-Haftung durch die ÖHT gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 PRV. Die Laufzeit beginnt mit Ausstellung der Haftungserklärung und endet mit 31.12.2021
Haftungsentgelte: Einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 1% der Haftungssumme (mind. EUR 500; max. EUR 30.000) + Einmalige Haftungsprovision i.H.v. 0,25% der Haftungssumme.
Die Kosten für den Abwickler sind vom jeweiligen Abwickler anhängig und werden direkt von diesem verrechnet.

Haftungsvolumen

Die Haftungssumme wird gemäß PRV berechnet und beträgt mind. EUR 13.000 (max. EUR 20 Mio.)

In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung

Ermittlung des Betrachtungszeitraums und der Berechnungsbasis
@ ÖHT 2021
Ermittlung der Haftungssumme
@ ÖHT 2021

ÖHT-Insolvenzabsicherung im Überblick

Die gesetzliche Grundlage für ein zeitlich befristetes Hilfspaket für die Absicherung von Kundengeldern in der Reisebranche wurde geschaffen. Kundenanzahlungen in der Reisebranche können künftig für den Fall einer Insolvenz staatlich abgesichert werden. Nach geltender Pauschalreiseverordnung sind Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen zu einer Absicherung von erhaltenen Vorauszahlungen verpflichtet bzw. muss eine solche Absicherung gegenüber dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgewiesen werden. Ohne Insolvenzschutz für Kundengelder dürfen Reiseveranstalter oder Reisebüros keine Pauschalreisen bzw. die Hotellerie keine Package-Angebote anbieten. Um den Eintritt des Ausübungsverbots ab 1. Jänner 2021 zu verhindern, soll den Betrieben ein zeitlich befristetes Haftungsmodell für die abzusichernden Kundengelder angeboten werden. Das Modell wird im Rahmen der 100%igen COFAG-Haftungen durch die ÖHT abgewickelt. Gedeckt werden diese Haftungen durch einen eigens gewährten Haftungsrahmen des Bundes i.H.v. von EUR 300 Mio. Im Einzelfall können bis zu EUR 20 Mio. pro Unternehmen abgesichert werden. Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen, die als Reiseveranstalter oder Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auftreten und die Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern haben. Die Antragstellung erfolgt über das ÖHT-Kundenportal.

Mit dieser Sonderförderung des Bundes wurde die Zukunft der heimischen Reisebüros und Reise­veranstalter sichergestellt. Auch für die Hotellerie ist diese Fördermaßnahme von besonderer Bedeutung, insbesondere da Packages angeboten bzw. Anzahlungen entgegengenommen werden können und dies letztendlich zu dringend benötigter Liquidität in den Unternehmen führt. Aufgrund der derzeitigen Pauschalreiseverordnung wird vom Gesetzgeber jährlich der Nachweis einer Insolvenzabsicherung gefordert, ansonsten droht den Betrieben der Entzug der gewerblichen Ausübungsberechtigung! Bisher wurden Absicherungen von Versicherungsunternehmen oder Banken angeboten, welche sich jedoch mit Fortdauer der Corona-Krise aus diesem Geschäftsfeld verstärkt zurückgezogen haben. Durch die Novellierung des KMU-Förderungsgesetzes ist es der ÖHT in enger Zusammenarbeit mit dem Bund in letzter Minute gelungen, eine solche Insolvenz­absicherung für eine von der Corona-Krise ohnedies besonders stark betroffenen Branche anzubieten.“
KommR. Mag. Wolfgang Kleemann
Generaldirektor der ÖHT

Hier gelangen Sie zu den FAQs des BMDW zur Insolvenzabsicherung.

Unser Team im Einsatz für Sie

Sollten Ihre Fragen zur ÖHT-Insolvenzabsicherung auf dieser Seite nicht beantwortet worden sein, steht Ihnen unser Arbeitsteam über unsere Hotlines  gerne zur Verfügung.
  • +43 (0)720 / 301 355
  • ta.theo@gnurehcisbaznevlosni

Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung in dieser komplexen Situation ge­währleisten zu können, nehmen wir uns Zeit für die Beantwortung Ihrer An­fragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

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Wichtiger Hinweis zur
ÖHT-Insolvenzabsicherung

Die Entgegennahme der Haftungsansuchen erfolgt unter Vorbehalt der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und des Inkrafttretens der Novelle des KMU-Förderungsgesetzes.
Haftungserklärungen können erst ausgestellt werden, wenn diese Voraussetzungen vorliegen und der Beauftragte gemäß § 7 Abs. 2b KMU-Förderungsgesetz (neu) der Haftungsübernahme im Einzelfall zugestimmt hat.

Für Sie da:

ÖHT Hotline

+43 (0)720 / 301 355

Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Corona_Aussetzungsantrag-2021-01-18_v13.pdf – 1 MB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit

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