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OeHT-Haftungen für erp-Tourismus­kredite und Hausbank­finanzierungen

Zur Online-Einreichung
Dokumente & Formulare
PDF Kurzinfo

Home OeHT-Haftungen für erp-Tourismus­kredite und Hausbank­finanzierungen

Betriebliche Hochwasserhilfe 2024

Die Betriebliche Hochwasserhilfe 2024 für Katastrophenschäden im Zuge des Hochwasserereignisses im September 2024 ist ab sofort über das OeHT-Kundenportal beantragbar. Entgeltfreie OeHT-Haftungen können insbesondere für zinsfreie erp-Tourismuskredite (Laufzeit 9 Jahre, davon 3 Jahre tilgungsfrei) als Sicherheit begeben werden. Voraussetzung ist, dass die zuständige Behörde das Hochwasserereignis als Naturkatastrophe anerkannt hat. Projektkosten sind Investitionen – auch gebrauchte Anlagen – und notwendige Aufwendungen (z.B. Reparatur, Reinigungs- und Räumungskosten) zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Etwaige Versicherungs- oder Schaden­ersatzleistungen und Zahlungen aus dem Katastrophenfonds oder aus anderen öffentlichen Mitteln vermindern die für eine Hochwasserförderung relevante Schadenssumme.

Die verlässliche Sicherstellung für Ihr Vorhaben

Wer

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
Mehr dazu

Was

Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen, Unternehmensgründung und Übernahme von Unternehmen, finanzielle Restrukturierung
Förderungsfähig sind Investitionen in das Anlagevermögen, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden. Zusätzlich dazu können Unternehmensgründungen/Übernahme von Unternehmen genauso unterstützt werden wie Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung.
Mehr dazu

Wie

Sicherstellung über max. 80 % des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals
Die OeHT-Haftung kann über maximal 80 % des benötigten Fremdkapitals in Form einer Ausfallshaftung für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gewährt werden.
Mehr dazu

Haftungssumme

EUR 100.000 – EUR 4.000.000 (Bei Jungunternehmern und erp-Tourismuskrediten bis EUR 1 Mio. gelten die in den jeweiligen Richtlinien vorgesehenen Untergrenzen)
Als Haftungssumme wird die Gesamtsumme aller behafteten Beträge im Bilanzjahr der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers bezeichnet. Die Grenzen der Haftungssumme liegen grundsätzlich zwischen mindestens EUR 100.000 und maximal EUR 4.000.000
Mehr dazu

OeHT-Haftungen für erp-Tourismus­kredite und Hausbank­finanzierungen im Überblick

Unterstützt durch den Bund haften wir mit diesem Basisförderprodukt für Ausfälle zugunsten von Finanzierungen, die an Hotel- und Tourismusunternehmen begeben werden. Unternehmerinnen und Unternehmer werden damit bei der Kapitalaufbringung für ihre vielfältigen Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig werden Bankinstitute ermutigt – auch unter schwierigen regulatorischen Bedingungen – Tourismusprojekte zu realisieren. Durch die Haftungsübernahme geht zu einem überwiegenden Teil das Finanzierungsrisiko von der finanzierenden Bank auf uns über. Die OeHT-Haftung kann sowohl für erp-Tourismuskredite als auch für Hausbankfinanzierungen beantragt werden.
Zusätzlich zur konventionellen OeHT-Haftung gibt es die Möglichkeit, Haftungen für die finanzielle Unternehmensstabilisierung ( Maßnahmenschwerpunkt I) oder den Equity Growth als Anreiz zur Eigenkapitalbildung (Maßnahmenschwerpunkt II) zu beantragen.

OeHT-Haftungen für erp-Tourismus­kredite und Hausbank­finanzierungen im Detail

Haftung für neu aufzunehmendes Fremdkapital in Höhe von max. 80 % des Kreditvolumens gemäß der Haftungs-Richtlinie

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Aufrechter Pachtvertrag bei Pächter/Betreiber Konstellation. Sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaften erfüllen.
  • Der Förderungswerber muss sachlich kreditfähig und persönlich kreditwürdig sein. Das Unternehmen muss existenz- und wettbewerbsfähig sein
  • Das Unternehmen darf sich im Sinne von Artikel 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nicht in Schwierigkeiten befinden (UiS).

  • OeHT-Haftung (erp-Tourismuskredite und Hausbankfinanzierungen)
    • Die Haftungssumme entspricht 80 % des neu aufgenommenen Fremdkapitals. Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 4.000.000
      (Bei Jungunternehmern und erp-Tourismuskrediten bis EUR 1 Mio. gelten die in den jeweiligen Richtlinien vorgesehenen Untergrenzen)
    • Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre
  • OeHT-Haftung Maßnahmenschwerpunkt I: Finanzielle Unternehmensstabilisierung
    • Die Haftungssumme entspricht in der Regel 80 % des restrukturierten Kredits. Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 4.000.000
    • Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre
    • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Unternehmensstabilisierung
  • OeHT-Haftung Maßnahmenschwerpunkt II: Equity Growth
    • Die Haftungssumme entspricht 80 % der bestehenden Fremdkapitalfinanzierung. Ober- und Untergrenzen: EUR 100.000 – EUR 750.000
    • Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre
    • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Equity Growth

  • Bearbeitungsgebühr (ab 01.01.2025): einmalig EUR 6.659,43
  • Gestionsgebühr (ab 01.01.2025): EUR 1.063,10 p.a.
  • Haftungsprovision: 0,85 % p.a.

  • Die OeHT-Haftung kann sowohl zur Sicherstellung von erp-Tourismuskrediten als auch von Hausbankfinanzierungen in Anspruch genommen werden.
  • Die OeHT-Haftung kann mit der Jungunternehmerförderung und dem erp-Tourismuskredit kombiniert werden
  • Bei Investitionen gelten die in der Richtlinie definierten Investitionsschwerpunkte
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25 % bei Neubauten
Zur Online-Einreichung
Dokumente & Formulare
PDF Kurzinfo
OeHT liabilities for ERP tourism loans and main bank financing in a nutshell

Wir beraten Sie gerne!

Mag. Christian Aschenbrenner
Leitung Finanzierung & Förderung
T +43 1 515 30-42
M +43 664 18 22 963
ta.theo@rennerbnehcsa
Christoph Bodlaj
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-57
M +43 664 19 82 078
ta.theo@jaldob
Mario Klaffl
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-76
M +43 664 42 08 141
ta.theo@lffalk
Mag. Heimo Thaler
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-26
M +43 664 84 43 405
ta.theo@relaht
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