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© Wien Werbung | Peter Rigaud
Gastgärten­offensive
Dokumente
Zur Online-Einreichung

Wer

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die dem Gastgewerbe nach §111 Abs. 1 GewO zuzurechnen sind und über eine Betriebsstätte in Österreich mit mehr als 8 Verabreichungsplätzen verfügen.

Was

Schaffung zusätzlicher und Attraktivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien
(z.B.: Fassadengestaltung, Beschattung, Podesterrichtungen, Sitzmöbel, Tische, Barrierefreie Zugängen, Bepflanzungen)

Wie

Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss i.H.v. max. 20% der förderbaren Kosten

Förderungshöhe

max. 20% der förderbaren Kosten
Untergrenze: EUR 5.000
Obergrenze: EUR 100.000
Der Zuschuss ist mit anderen Förderungen kumulierbar

Voraussetzungen für Unternehmen

antragsberechtigt

  • KMU
  • Gewerbeberechtigung nach §111 Abs. 1 GewO
  • Betriebsstätte in Österreich
  • mehr als 8 Verabreichungsplätze
  • Kein Insolvenzverfahren anhängig

nicht antragsberechtigt

  • Bund, Länder und Gemeinden
  • Unternehmen, die von Statistik Austria als „staatliche Einheit“ mit der Kennung S.13 bzw. als "sonstige öffentliche Einheit" mit der Kennung S.11 geführt werden. Ausgenommen sind jene Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die im Wettbewerb mit anderen am Markt tätigen Unternehmen stehen.
  • Franchisebetriebe, wenn die unternehmerische Eigenständigkeit nicht gewährleistet ist
  • Förderungswerber, gegen die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist

Förderbare bzw. nicht förderbare Kosten

Kosten werden erst ab Einreichdatum angerechnet. (Rechnungs- und Lieferdatum nach Antragsstellung)

förderbar

  • Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen (GWG bis EUR 800,00) zur Schaffung neuer und Attraktivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien
  • alle Maßnahmen müssen nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden

nicht förderbar

  • Kosten, die vor der Stellung des Ansuchens entstanden
    (Rechnungs- und Lieferdatum nach Antragsstellung)
  • Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen im Innenbereich des förderungswerbenden Gastgewerbebetriebes
  • Umsatzsteuer
    (falls keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden)
  • Privatanteile
  • Gebühren und Abgaben
  • Finanzierungskosten, Betriebsabgänge
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Personalkosten, Miete, Pacht
  • Immaterielle Investitionen
  • Ankauf von Musik- und Spielautomaten
  • Leasingfinanzierte, gebrauchte WG
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100,00 (netto) resultieren

In wenigen Schritten zu Ihrem Zuschuss

Kurzinformation zum Auszahlungsprozess
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In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung

Kurzinformation zum Auszahlungsprozess
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Gastgärten­offensive im Überblick

Aufgrund der geplanten Öffnungsschritte im Mai, kommt mit den von Seiten der Bundesregierung angekündigten Lockerungsmaßnahmen nun auch für die Gastronomiebranche das lang ersehnte Licht am Ende des Tunnels. Unter dem Aspekt einer „sicheren Gastfreundschaft“ wird bei der schrittweisen Öffnung der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Fokus besonders auf die Außenbereiche der Gastronomie gelegt – die Minimierung des Infektionsrisikos steht ganz klar im Fokus beim Start in die Sommersaison. Um die Attraktivierung und Modernisierung der Gastgärten zu forcieren, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) zusammen mit der ÖHT die „Gastgärtenoffensive“ initiiert. Die Schaffung von neuen Außenverabreichungsplätzen und die Attraktivierung von bestehenden Gastgärten stehen dabei im Mittelpunkt der befristeten ÖHT-Sonderförderaktion. Mit Einmalzuschüssen über max. 20% der förderbaren Investitionskosten wird zielgenau und besonders intensiv unterstützt. Gefördert werden alle Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht – zusätzlich auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge und ergänzende Sachaufwendungen, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden.

Das ist ein starkes und wichtiges Signal für die Gastronomie. Wir können damit einer durch die Corona-Krise besonders angeschlagenen Branche wieder die Möglichkeit bieten, den Blick nach vorne zu richten und gleichzeitig den Tourismusstandort Österreich noch attraktiver gestalten. Unser breitgefächertes Gastronomieangebot und der klare Fokus im Angebot auf Regionalität und Saisonalität stellen einen echten Besuchermagnet dar – sowohl im urbanen als auch ländlichen Raum. Durch attraktive und moderne Angebote im Außenbereich können wir mit der Gastgärten­offensive einen wesentlichen Beitrag zum Comeback des Tourismus und insbesondere der Gastronomie leisten und bringen einmal mehr „Tourismusraum und Lebensraum“ zusammen.“
KommR. Mag. Wolfgang Kleemann
Generaldirektor der ÖHT

Hier gelangen Sie zu den FAQs des BMLRT zur Gastgärtenoffensive.

Unser Team im Einsatz für Sie

Sollten Ihre Fragen zur Gastgärtenoffensive auf dieser Seite nicht beantwortet worden sein, steht Ihnen unser Arbeitsteam über unsere Hotlines  gerne zur Verfügung.
  • +43 (0)720 / 301 355
  • ta.theo@netragtsag

Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung in dieser komplexen Situation ge­währleisten zu können, nehmen wir uns Zeit für die Beantwortung Ihrer An­fragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

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Gastgärtenoffensive

Die Gastgärtenoffensive des BMLRT wurde von den Betrieben sehr stark nachgefragt. Bereits nach kurzer Zeit sind weit über 2.000 Förderungsansuchen bei der ÖHT eingegangen.
Da damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel von EUR 10 Mio. vorerst erreicht sind, können leider keine weiteren Förderungsansuchen entgegengenommen werden.

Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Antrag_auf_Aussetzung_von_Kredittilgungsraten_V1_2022-10-14.pdf – 228 kB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit