Der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 ist bestens geeignet für die überwiegend kleinbetrieblich strukturierte Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichs, um die laufende betriebliche Modernisierung voranzubringen oder neue Dienstleistungen und Geschäftsfelder aufzubauen. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen. Der niedrige Zinssatz und die flexible Laufzeit machen dieses Förderprodukt zur Universallösung kleinerer Vorhaben. Zudem stellt der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 besonders für Gründer ein attraktives Förderinstrument dar und kann außerdem mit der Jungunternehmerförderung sowie der OeHT-Haftung kombiniert werden.
Home erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000
Der zinsgünstige Kompaktkredit für Ihr Investitionsvorhaben
Wer
Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
Mehr dazu
Was
Kleine bis mittlere Investitionen (aktivierungspflichtig) in das Anlagevermögen.
Wie
Zinsgünstiger Investitionskredit mit maximaler Gesamtlaufzeit von 15 Jahren
Finanzierungsvolumen
EUR 10.000 – EUR 1.000.000
(bis 100 % der förderbaren Kosten)
(bis 100 % der förderbaren Kosten)
erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 im Überblick
erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 im Detail
Zinsgünstiger Investitionskredit für kleinere und mittlere Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß ERP-Programm.
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:
- Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
- Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Unternehmensstandort in Österreich
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltigem und schlüssigem Betriebskonzept
- Projektrealisierung finanziell sichergestellt
Investitionen ins Anlagevermögen zwischen EUR 10.000 und EUR 1.000.000
Finanzierungsvolumen bis zu 100 % der föderbaren Kosten
- 100 %ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
oder - 80 %ige OeHT-Haftung sowie 20 %ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
Laufzeiten:
Ausnützungszeit | Tilgungsfreie Zeit | Tilgungszeit |
---|---|---|
1 Jahr | 1 Jahr | 5, 8 oder 12 Jahre |
1 Jahr | 2 Jahre | 12 Jahre |
Zinsen:
Die aktuellen Konditionen und Barwerte des erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Für Unternehmen die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 6 Jahre sind, kann bei einer Gesamtlaufzeit von max. 10 Jahren eine Zinssonderkondition in Anspruch genommen werden (Gründerkredit). Dieser kann außerdem mit der Jungunternehmerförderung sowie der OeHT-Haftung kombiniert werden.
Ausschlaggebend für den tatsächlichen Zinssatz ist das Bewilligungsdatum.
Vorbehaltlich Tipp- und Satzfehler.
- Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
- Gesonderte Zinskonditionen für Gründerinnen und Gründer
- Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
Anschlussförderungen zum erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000
Einmalzuschuss iHv. max. 5 % der förderbaren Kosten
Voraussetzungen:
- Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem oberösterreichischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
- Landesseitige Schwerpunkte gemäß Landes-Tourismusstrategie Oberösterreich 2028
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Oberösterreich beantragt werden.
Einmalzuschuss iHv. max. 9 % der förderbaren Kosten
Voraussetzungen:
- Die Investitionen dürfen nicht, aufgrund von thematischen Schwerpunkten, primär in das Förderungsportfolio der Umwelt- und Klimaförderungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) oder anderer Umweltförderungsstellen auf Bundes- oder Landesseite fallen
- Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem steirischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Hotel- Gastronomiebetriebe, sowie besondere Freizeitbetriebe (Campingplätze, Beschneiung)
Antragsstellung:
- Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Steiermark beantragt werden.