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COVID-19 100%-Garantie
 ÖHT COVID-19 Förderstatus in Zahlen
Dokumente
Zur Online-Einreichung
Erhöhung der COVID-Haftung

Hier können Sie Ihre COVID-Haftung erhöhen. Die Quote kann nicht geändert werden!

Bitte senden Sie das Formular an ta.theo@gnutfah

Antrag auf Erhöhung der COVID-Haftung (490 kB)

Außerevidenznahme der COVID-Haftung
Hier können Sie Ihre Haftung unwiderruflich kündigen. Sollten Sie danach die Haftung nochmals brauchen, ist das nicht möglich. Sie müssen dann einen neuen Antrag über unser Kundenportal stellen.

Bitte senden Sie das Formular an ta.theo@gnutfah

Antrag auf Außerevidenznahme der COVID-Haftung (199 kB)

Einschränkung der COVID‑Haftung

Hier können Sie Ihre COVID-Haftung auf einen kleineren Betrag reduzieren. Die Quote kann nicht geändert werden!

Bitte senden Sie das Formular an ta.theo@gnutfah

Antrag auf Einschränkung der COVID-19 Haftungen (200 kB)

Änderung des Haftungsmodells
Hier können Sie ein anderes Haftungsmodell im Rahmen des Coronavirus Maßnahmen­pakets für den Tourismus beantragen. Beachten Sie bitte, dass unser Gremium (BMLRT, COFAG) dieser Änderung zustimmen muss und sich mit der Aus­wahl einer anderen Haftungsquote auch andere Parameter (insbesondere Laufzeit, Kosten) ändern.

Bitte senden Sie das Formular an ta.theo@gnuredneasgnutfah

Antrag zum Umstieg in ein anderes COVID-19 Haftungsmodell (511 kB)

Informationen zur Kombination von
COVID-19 100%-Garantien & Lockdown-Umsatzersatz

Die Voraussetzungen für die COVID-19 100%-Garantie

Zur Übersicht der Corona-Soforthilfeförderungen der ÖHT

Kurzinformation „Unternehmen in Schwierigkeiten”
© ÖHT 2020
Förderzuständigkeit für Unternehmen der Tourismus-, Reisebüro- und Freizeitwirtschaft

Große Unternehmen

(ausgenommen bei einem Kreditbedarf
bis EUR 500.000 im Modell
COVID-19 100%-Garantie)

Kleine und mittlere Unternehmen
mit einem Kreditbedarf
bis EUR 4.400.000

Kleine und mittlere Unternehmen
mit einem Kreditbedarf von mehr
als EUR 4.400.000

Große Unternehmen mit einem Kreditbedarf bis EUR 500.000

(im Modell COVID-19 100%-Garantie)

KMU-Eigenschaften

Mitarbeiter
Jahresumsatz
Bilanzsumme
Kleinstunternehmen
< 10
max. EUR 2 Mio.
max. EUR 2 Mio.
Kleines Unternehmen
< 50
max. EUR 10 Mio.
max. EUR 10 Mio.
Mittleres Unternehmen
< 250
max. EUR 50 Mio.
max. EUR 43 Mio.
Bereits von der ÖHT ausgestellte Haftungen im Rahmen der Covid-19 Sonderförderung bleiben von zusätzlichen Haftungs­anträgen bei der aws unberührt. Es sind jedoch in Summe die richtliniengemäßen für beide Häuser ident geltenden Schwellen­werte lt. jeweils geltender Fördergrundlage (de Minimis bzw. Befristeter Rahmen) einzuhalten!

Ausmaß

Sicherstellung über 100% der zur Verfügung gestellten Überbrückungs­finanzierung

Kreditbedarf

Obergrenze für Überbrückungsfinanzierungen bis max. EUR 500.000

Laufzeit

Max. 5 Jahre, Tilgungsbeginn nicht vor 1.7.2021

Konditionen

Die maximale Zinssatzobergrenze ist der 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten zwei Jahren gecapped mit 0% p.a.

COVID-19 100%-Garantie im Überblick

Immer mehr österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen. Die österreichischeTourismuswirtschaft ist massiv mit den Folgen des Coronavirus konfrontiert. Gerade aus diesem Grund ist es uns ein großes Anliegen, der Branche in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und rasche bzw. unbürokratische Maßnahmenpakete zur Verfügung zu stellen. Mit der COVID-19 100%-Garantie steht ein Fördermodell zur Verfügung, dass eine 100%ige Haftungsübernahme des Bundes (Laufzeit 5 Jahre) für Überbrückungsfinanzierungen bis max. EUR 500.000 garantiert. Primäres Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Zugang zu 100%-Haftungen zu erleichtern und vor allem, es den Hausbanken zu ermöglichen, die behafteten Kredite auch wirklich zu vergeben. Damit soll letztendlich ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbssicherung der betroffenen österreichischen Tourismusunternehmen und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.

In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung

In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung

Hier gelangen Sie zu den FAQs des BMLRT zum Thema Corona­virus und zu Informationen zum Coronavirus für Touristen und Tourismusbetriebe.

Unser Team im Einsatz für Sie

Sollten Ihre Fragen zum Coronavirus-Maßnahmenpaket auf dieser Seite nicht beantwortet worden sein, steht Ihnen unser Arbeitsteam über unsere Hotlines  gerne zur Verfügung.
  • +43 (0)720 / 301 355
  • ta.theo@eniltoh

Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung in dieser komplexen Situation ge­währleisten zu können, nehmen wir uns Zeit für die Beantwortung Ihrer An­fragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

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Verlängerung der Haftungsrichtlinie von EU-Kommission genehmigt

Durch die Verlängerung der gesetz­lichen Grundlage der COVID-19 Über­brück­ungs­garantien ist es uns weiter­hin möglich den betroffenen Unter­nehmen der Tourismus- und Freizeit­wirtschaft Liquidität zur Sicherung des Betriebs zur Verfügung zu stellen!
Die seit 16.12.2020 eingelangten Anträge werden unmittelbar zur Genehmigung vorgelegt und für die Abwicklung von Neuanträgen kann wieder zum bewährten Schnell­verfahren übergegangen werden.
Für sie da: ÖHT Hotline
+43 (0)720 / 301 355

Für Sie da:

ÖHT Hotline

+43 (0)720 / 301 355

Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Corona_Aussetzungsantrag-2021-02-10_v14.pdf – 1 MB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit

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