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OeHT-Investitionskredit

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Home OeHT-Investitionskredit

Der geförderte Investitionskredit mit Zinsenzuschuss für die ersten 10 Jahre

Wer

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
Mehr dazu

Was

Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000
Investitionen in das Anlagevermögen wie z.B.: Betriebsgrößenoptimierung, Qualitätsverbesserung, Mitarbeiterunterkünfte, Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit bzw. Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen (z.B.: Beschneiungsanlagen)
Mehr dazu

Wie

Investitionskredit mit 10-jährigem Zinsenzuschuss des Bundes
Langfristiger Investitionskredit (Gesamt­laufzeit max. 15 Jahre) mit 10-jährigem Zinsenzuschuss des Bundes i.H.v. 2 % p.a.

Die aktuellen Konditionen finden Sie hier.

Bundeslandspezifische Anschlussförderungen sind in Abhängigkeit der Projektschwerpunkte und des Investitionsstandortes möglich.
Mehr dazu

Finanzierungsvolumen

max. 70 % der förderbaren Projektkosten ab einem Projektvolumen von EUR 100.000
Der OeHT-Investitionskredit hat eine max. Kreditquote von 70 % der förderbaren Kosten. Das Kreditvolumen kann min. EUR 70.000 und max. EUR 5.000.000 betragen.
Mehr dazu

OeHT-Investitionskredit im Überblick

Abgestimmt auf die zentralen Bedürfnisse der heimischen Freizeit- und Tourismuswirtschaft, unterstützt der OeHT-Investitionskredit UnternehmerInnen vor allem bei der Umsetzung mittlerer bis großer Investitionen zur langfristigen Weiterentwicklung ihrer Unternehmen. Der Zinssatz des geförderten Kredites wird für 10 Jahre unabhängig vom Unternehmensrating mit einem Zinsenzuschuss des Bundes gefördert und unterstützt all jene Investitionsvorhaben, die mindestens einen der nachfolgend angeführten Investitionsschwerpunkte erfüllen:

  • Qualitätsverbesserung
  • Betriebsgrößenoptimierung
  • Betriebliche Neuausrichtung
  • Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften
  • Investitionen in die Nachhaltigkeit (Ökologie, Mitarbeiter, Betriebsübernahmen)
  • Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen

OeHT-Investitionskredit im Detail

Investitionskredit mit Zinsenzuschuss für mittlere und große Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gem. der Tourismus-Investitions-Richtlinie des Bundes

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Aufrechter Pachtvertrag bei Pächter/Betreiber Konstellation. Sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaften erfüllen.
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltigem und schlüssigem Betriebskonzept
  • Projektrealisierung finanziell sichergestellt
  • Vorlage eines Energieausweises der nicht älter als drei Jahre ist
  • Maximale zusätzliche Bodenversiegelung von 25 % bezogen auf den Bestand (Ausgleichsmaßnahmen können berücksichtigt werden)
  • Förderungsfähig sind mittlere bis große Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz des Förderungsnehmers bzw. der Förderungsnehmerin aktiviert werden.
  • Das Unternehmen darf sich im Sinne von Artikel 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nicht in Schwierigkeiten befinden (UiS).

  • Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000 (max. Kredithöhe EUR 5.000.000)

  • 100 %ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank

2 Laufzeitmodelle:

  • 1,5 Jahre tilgungsfrei + 18 Halbjahresraten
  • 1,5 Jahre tilgungsfrei + 28 Halbjahresraten

Zinsen:

3M EURIBOR (zero floor) + dzt. 1,85 % p.a.*
*für die ersten 10 Jahre gewährt der Bund einen Zinsenzuschuss i.H.v. von 2 % p.a. auf Basis eines 10-jährigen Zuschuss­plans.

Bitte beachten Sie, dass diese Kondition marktabhängigen Zins­schwankungen unterliegt und laufend von OeHT angepasst wird.

  • Bearbeitungsgebühr:
    • Kreditvolumen < EUR 350.000 (ab 01.01.2025): einmalig EUR 5.191,08*
    • Kreditvolumen > EUR 350.000 (ab 01.01.2025): einmalig EUR 6.803,38
  • Gestionsgebühr (ab 01.01.2025): EUR 502,94 p.a.

*Kostenübernahme als zusätzliche Förderung des BMAW möglich

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
  • Grundstücksankäufe sind nicht förderbar
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25 % bei Neubauten
  • Planungskosten sind grundsätzlich förderbar, sofern diese nach Antragsstellung angefallen sind bzw. die Planung in Auftrag gegeben wurde

Anschlussförderungen zum OeHT-Investitionskredit

Verstärkung der bundesseitigen Förderung mit einem Einmalzuschuss iHv. 10 % bis max. 20 % der förderbaren Kosten

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung
    bzw.
  • der Aktionsrichtlinie Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft des Landes Burgenland.
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt bei der Landesförderstelle des Landes Burgenland beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv. 10 % der förderbaren Kosten.
Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 100.000 betragen (maximale Zuschusshöhe: EUR 200.000)

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung bzw. des KWF-Produkts Tourismus KMU.Invest.
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung kann im Zuge der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Einmalzuschuss dessen Höhe nach Beurteilung des Förderfalls bestimmt wird.

Voraussetzungen:
  • Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung.
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Niederösterreich beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv. 5% der förderbaren Kosten

Voraussetzungen:
  • Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem oberösterreichischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
  • Punktesystem der OeHT laut Anhang 3 der Richtlinie
  • Landesseitige Schwerpunkte gemäß Landes-Tourismusstrategie Oberösterreich 2028
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Oberösterreich beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv. max. 5 % des geförderten Kreditvolumens (max. EUR 250.000)

Voraussetzungen:
  • Auswahlkriterien gem. Tourismusoffensive des Landes Salzburg
  • Punktesystem der OeHT laut Anhang 3 der Richtlinie
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung kann im Zuge der Antragsstellung bei der OeHT im OeHT-Kundenportal beantragt werden.

Einmalzuschuss iHv. max. 9% der förderbaren Kosten

Voraussetzungen:
  • Die Investitionen dürfen nicht, aufgrund von thematischen Schwerpunkten, primär in das Förderungsportfolio der Umwelt- und Klimaförderungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) oder anderer Umweltförderungsstellen auf Bundes- oder Landesseite fallen
  • Unternehmensstandort liegt in einer Tourismusgemeinde gemäß dem steirischen Tourismusgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Hotel- Gastronomiebetriebe, sowie besondere Freizeitbetriebe (Campingplätze, Beschneiung)
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Steiermark beantragt werden.

Einmalzuschuss dessen Höhe vom Investitionsschwerpunkt abhängig ist.

Voraussetzungen:
  • Die folgenden Investitionsschwerpunkte werden unterstützt:
    • Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie
    • Qualitätsverbesserung kleiner Beherbergungsbetriebe
    • Angebotsverbesserung Gastronomie
    • Tiroler Wirtshäuser
    • Personalinfrastruktur
    • Touristische Infrastruktureinrichtungen
    • Digitalisierung
Antragsstellung:
  • Die Anschlussförderung muss direkt beim Land Tirol beantragt werden.
    Link zum Portal
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Dokumente & Formulare
PDF Kurzinfo
OeHT investment loan in a nutshell

Wir beraten Sie gerne!

Mag. Christian Aschenbrenner
Leitung Finanzierung & Förderung
T +43 1 515 30-42
ta.theo@rennerbnehcsa
Christoph Bodlaj
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-57
ta.theo@jaldob
Jakob Schmidtmayr
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-75
ta.theo@ryamtdimhcs
Mag. Heimo Thaler
Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
T +43 1 515 30-26
ta.theo@relaht
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