Aufgrund der geltenden Richtlinien und AGB sowie der Haftungserklärung ist zu Evaluierungszwecken jährlich innerhalb von sechs Monaten ab Bilanzstichtag, inkl. dem ersten Wirtschaftsjahr nach dem Ende der Haftungslaufzeit, der Jahresabschluss an ta.theo@divoc-neznalib samt „Formblatt für jährliche Bilanzvorlage“ zu übermitteln.
ACHTUNG: Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen den Vermögensstatus samt „Formular Vermögensstatus“ ebenfalls als Beilage übermitteln.
Home Change Log Verpflichtung zur Vorlage des Jahresabschlusses