Aufgrund der geltenden Richtlinien und AGB sowie der Haftungserklärung ist zu Evaluierungszwecken jährlich innerhalb von sechs Monaten ab Bilanzstichtag, inkl. dem ersten Wirtschaftsjahr nach dem Ende der Haftungslaufzeit, der Jahresabschluss an ta.theo@divoc-neznalib samt „Formblatt für jährliche Bilanzvorlage“ zu übermitteln.
ACHTUNG: Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen den Vermögensstatus samt „Formular Vermögensstatus“ ebenfalls als Beilage übermitteln.
15. Juni 2022
Einreichfrist für Haftung für Überbrückungsfinanzierungen und ÖHT-Insolvenzabsicherung abgelaufen
Mit 15.06.2022 können keine neuen Anträge mehr für die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen und die ÖHT-Insolvenzabsicherung gestellt werden.