Nach der Zustimmung der EU-Kommission zur Verlängerung der Haftungsrichtlinie besteht wieder die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von COVID-19 Überbrückungsgarantien. Zwischenzeitlich (ab 16.12.2020) eingegangene Anträge werden unmittelbar zur Genehmigung vorgelegt und Neuanträge werden wieder im bewährten Schnellverfahren abgewickelt. Informationen zu den COVID-19 Garantien der ÖHT finden Sie hier.
Die Beantragung erfolgt über das ÖHT Kundenportal.
31. Oktober 2022
BundeshaftungJungunternehmerTOP Tourismus Kredit
Richtlinien zur TOP Tourismus Förderung verlängert
Die geplante Verlängerung der TOP Tourismus Förderrichtlinien bis längstens 31.03.2023 wurde am 31.10.2022 in Kraft gesetzt. Somit sind ab sofort auch wieder Bewilligungen für alle ab 01.10.2022 eingereichten Anträge möglich.