In den Maßnahmenschwerpunkten I-III der Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen) ist vorgesehen, dass Ansuchen bis einschließlich 15. Juni 2021 eingereicht werden können, um eine Genehmigung bis 30. Juni 2021 sicherzustellen. Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen auch zukünftig möglich sind. Ab dem 16. Juni 2021 werden Ansuchen weiterhin entgegengenommen und bearbeitet, jedoch bis zur Inkraftsetzung der verlängerten Richtlinie nicht zur Genehmigung vorgelegt.
31. Oktober 2022
BundeshaftungJungunternehmerTOP Tourismus Kredit
Richtlinien zur TOP Tourismus Förderung verlängert
Die geplante Verlängerung der TOP Tourismus Förderrichtlinien bis längstens 31.03.2023 wurde am 31.10.2022 in Kraft gesetzt. Somit sind ab sofort auch wieder Bewilligungen für alle ab 01.10.2022 eingereichten Anträge möglich.