Seit 01.06.2022 sind keine Neuanträge im Rahmen des Schutzschirm für Veranstaltungen mehr möglich. Bereits eingereichte Veranstaltungen werden richtliniengemäß bis 30.06.2023 abgesichert.
15. Juni 2022
Einreichfrist für Haftung für Überbrückungsfinanzierungen und ÖHT-Insolvenzabsicherung abgelaufen
Mit 15.06.2022 können keine neuen Anträge mehr für die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen und die ÖHT-Insolvenzabsicherung gestellt werden.