Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bundeshaftungen wurden hinsichtlich COVID-Haftungen in Pkt. XII. (7) und Insolvenzabsicherung in Pkt. XIV. geändert. Die seit 5. Jänner 2021 gültige Fassung steht im Downloadcenter (COVID-19-Haftungen, ÖHT-Insolvenzabsicherung, Haftungen) für Sie bereit!
11. Mai 2022
Schutzschirm für Veranstaltungen II
Einreichung für Schutzschirm für Veranstaltungen II ausgelaufen
Seit 01.05.2022 sind Neuanträge im Rahmen des Schutzschirm für Veranstaltungen II nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Veranstaltungen werden richtliniengemäß bis 30.06.2023 abgesichert.