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Österreich Werbung / Popp
TOP-Tourismus-Kredit
Der geförderte Investitionskredit mit Zinsenzuschuss für die ersten 10 Jahre
Dokumente & Formulare
Zur Online-Einreichung
PDF Kurzinfo
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.

Wer

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähig sind mittlere bis große Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz des Förderungsnehmers bzw. der Förderungsnehmerin aktiviert werden.

Was

Mittlere bis große Investitionen (aktivierungspflichtig) in das Anlagevermögen
Bei positiver Prüfung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit des Projektvorhabens kann ein zinsgestützter Investitionskredit gewährt werden, wobei der Zinssatz des geförderten Kredites mit Hilfe eines über 10 Jahre laufenden Zinsenzuschusses des Bundes gestützt wird. Der TOP-Tourismus-Kredit kann mittels verschiedenster Sicherstellungsmöglichkeiten besichert werden.

Wie

Investitionskredit mit 10-jährigem Zinsenzuschuss von bis zu 2%
Zur Unterstützung mittlerer bis großer Investitionen in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft kann bezogen auf das jeweilige Projekt ein geförderter TOP-Tourismus-Kredit mit einer Kredithöhe von maximal 60% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten maximal 50%, bei Infrastrukturprojekten maximal 70%) ab einem Projektvolumen von EUR 1.000.000 gewährt werden.

Finanzierungsvolumen

max. 60% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten max. 50%, bei Infrastrukturprojekten max. 70%) ab einem Projektvolumen von EUR 1.000.000

TOP-Tourismus-Kredit im Überblick

Abgestimmt auf die zentralen Bedürfnisse der heimischen Freizeit- und Tourismuswirtschaft, unterstützt der TOP-Tourismus-Kredit UnternehmerInnen vor allem bei der Umsetzung mittlerer bis großer Investitionen zur langfristigen Weiterentwicklung ihrer Unternehmen. Der Zinssatz des geförderten Kredites wird für 10 Jahre unabhängig vom Unternehmensrating mit einem Zinsenzuschuss des Bundes gefördert und unterstützt all jene Investitionsvorhaben, die mindestens einen der nachfolgend angeführten Investitionsschwerpunkte erfüllen:

  1. Qualitätsverbesserung
  2. Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
  3. Errichtung und Verbesserung v. touristischen Infrastruktureinrichtungen
  4. Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
  5. Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
  6. Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen

TOP-Tourismus-Kredit im Detail

Förderung

Investitionskredit mit Zinsenzuschuss für mittlere und große Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gem. der Richtlinien der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 – 2020.

Ziele

Ziele dieser Förderung sind:

  • Bereitstellung langfristig abgesicherter Finanzierungsinstrumente
  • Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen
  • Verbesserung der Angebotsqualität
  • Forcierung der Saisonverlängerung
  • Sicherstellung und Sicherung der Beschäftigungslage
  • Schaffung von zeitgemäßen Mitarbeiterunterkünften

Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Aufrechter Betriebsführungsvertrag bei Pächter/Betreiber Konstellation. Sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaften erfüllen.
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltigem und schlüssigem Betriebskonzept
  • Projektrealisierung finanziell sichergestellt
  • Förderungsfähig sind mittlere bis große Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz des Förderungsnehmers bzw. der Förderungsnehmerin aktiviert werden.

Projekt

  • Projektvolumen ab EUR 1.000.000 (max. Kredithöhe EUR 5.000.000)
  • 60% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten max. 50%, bei Infrastrukturprojekten max. 70%)

Sicherstellung

  • 100%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
  • 80%ige ÖHT Haftung sowie 20%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
  • ÖHT Hypothek:
    • Einjahresausfallswahrscheinlichkeit des Kreditnehmers (ÖHT pd) < 1,5%
    • Belehnwertgrenze i.H.v. max. 50% (inkl. NGS) des seitens ÖHT festgelegten Ertragswerts
    • Erstrangige hypothekarische Besicherung im 1. Geldlastenrang zu Gunsten ÖHT
    • Genehmigung durch die Gremien der ÖHT

Laufzeit und Zinsen

3 Laufzeitmodelle:

  • 1,5 Jahre tilgungsfrei + 18 Halbjahresraten
  • 1,5 Jahre tilgungsfrei + 28 Halbjahresraten
  • 2,5 Jahre tilgungsfrei + 26 Halbjahresraten

Zinsen:

3M Euribor (zero floor) + dzt. 190 BP p.a.
mit Zinsenzuschuss von bis zu 2% auf Basis eines 10-jährigen Zuschussplans

Bitte beachten Sie, dass diese Kondition marktabhängigen Zinsschwankungen unterliegt und laufend von ÖHT angepasst wird.

Zu Beachten

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
  • Grundstücksankäufe sind nicht förderbar
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% bei Neubauten
  • Planungskosten sind grundsätzlich förderbar, sofern diese nach Antragsstellung angefallen sind bzw. die Planung in Auftrag gegeben wurde

Anschlussförderungen zum TOP-Tourismus-Kredit

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Anschlussförderung Kärnten

Im Falle einer positiven Erledigung eines Investitionsvorhabens mit einem TOP-Tourismuskredit, kann sich der KWF bei Vorliegen der Förderschwerpunkte an der Projektförderung mit einem Einmalzuschuss bis zu max. 10 % beteiligen. Diese Anschlussförderung kann als Ergänzung zum ÖHT Antrag mit einem Beiblatt beantragt werden.
Sie finden das Beiblatt hier oder in unserem Downloadcenter:
Beiblatt Landesförderung Kärnten (pdf, 666,71 kB)

TOP-Tourismus-Kredit Förderreise

Beratung

Ein erfolgreiches Projekt soll sorgfältig geplant sein. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns ersten Kontakt auf, um individuell über Ihr Projektvorhaben und Ihre Förderungsmöglichkeiten zu sprechen.

TIPP: Wir beraten Sie gerne oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank, Ihrem Berater oder Ihrer WKO Servicestelle auf.

1
Förderungsansuchen

Nach (Erst-)Beratung stellen Sie rechtzeitig das von Ihnen und Ihrer Hausbank gemeinsam unterfertigte Förderungsansuchen.

TIPP: Als Projektbeginn zählt nicht der tatsächliche Baubeginn, sondern bereits verbindliche Bestellungen oder Auftragsvergaben vor dem eigentlichen Baustart. Die Beauftragung darf erst nach Antragstellung erfolgen. Das Ansuchen kann digital direkt über den Link ausgefüllt werden und muss uns firmenmäßig unterzeichnet digital oder im Original zugesandt werden. Sämtliche im Antragsformular aufgelisteten Beilagen sind für eine positive Erledigung erforderlich.

TIPP: Ein vollständig an uns übermittelter Antrag verkürzt die Prüfungszeit und beschleunigt somit den gesamten Prozess bis hin zur Auszahlung der geförderten Geldmittel.

2
Projektprüfung

Ab Einlangen des komplettierten und unterfertigten Förderungsansuchens sind Sie als Kunde bei uns erfasst. Ihre Unterlagen werden sorgfältig überprüft bzw. setzen wir uns mit Ihnen nach Einlangen des Antrags zeitnahe in Verbindung. Außerdem findet mit Ihnen und Ihrem Bankberater eine Vor-Ort-Projektbesprechung statt.

TIPP: Wir wissen, dass viele Dokumente und Beilagen erforderlich sind, aber nur vollständige Ansuchen können von uns geprüft und somit bearbeitet werden.

3
Bewilligung

Im Zuge der Bewilligung wird von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater ein Prüfbericht erstellt, der der Bewilligung Ihrer Förderung dient. Dieser interne Prozess ist das Kernstück Ihrer Förderungsgenehmigung. Die Bewilligung Ihres Kreditansuchens findet im Rahmen einer Genehmigungssitzung quartalsweise (März, Juni, September & Dezember) statt.

TIPP: Wenn Sie uns alle Unterlagen auf einmal übermitteln, sparen Sie wertvolle Zeit und wir können Ihr Projekt schneller zur Bewilligung vorlegen.

TIPP: Verfolgen Sie regelmäßig die kommenden Termine in unserer Terminübersicht auf der Startseite der Website.

4
Auszahlung

Der Kreditbetrag wird nach positiver Bewilligung und Abschluss des Kreditvertrages und Erfüllung allfälliger Auflagen ausgezahlt.

5
Nachweis

Nach Abschluss Ihres Projektvorhabens ist eine vollständig ausgefüllte Kreditverwendungsnachweisliste an uns zu übermitteln. Eine Rechnungsprüfung erfolgt grundsätzlich stichprobenartig. Im Falle einer Besicherung des TOP-Tourismus-Kredites durch eine ÖHT-Bundeshaftung oder eine erstrangige Hypothek, erfolgt die Rechnungsprüfung nicht stichprobenartig sondern in vollem Ausmaß. Nach Prüfung der übermittelten Unterlagen kann die Auszahlung des Kredites aliquot in höchstens drei Tranchen erfolgen.

TIPP: Die Vorlage zum Rechnungsnachweis (Krediverwendungsnachweis-Liste) bekommen Sie direkt von uns oder können Sie bequem im Download-Bereich unserer Website herunterladen. Um die Bearbeitungszeit des Projektnachweises zu optimieren, sammeln und ordnen Sie Ihre Rechnungen sowie die Überweisungsbestätigungen übersichtlich chronologisch nach Auftragsvergabe.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!
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Mag. Christian Aschenbrenner

Kredit- und Haftungsprüfung, Förderberatung
+43 (0)1 / 515 30-42
ta.theo@rennerbnehcsa

Mag. Heimo Thaler

Kredit- und Haftungsprüfung, Förderberatung
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OEHT Prok. Florian Zellmann

Prok. Florian Zellmann, MSc

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Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Antrag_auf_Aussetzung_von_Kredittilgungsraten_V1_2022-10-14.pdf – 227,78 kB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit