Der TOP-Investitions-Zuschuss besteht aus einem einmaligen Zuschuss von max. 5% auf die förderbaren Projektkosten. Wesentliche Voraussetzung ist, dass einer der nachfolgenden Investitionsschwerpunkte durch Ihr Projekt erfüllt bzw. realisiert wird:
- Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung des Betriebes auf neue Märkte/Zielgruppen
- Errichtung & Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen bzw. Hotelinfrastruktur
- Schaffung & Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter
- Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit, Energiesparmaßnehmen
- Investitionen im Zuge von familieninternen Betriebsübernahmen innerhalb der letzten 3 Jahre