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Wiener Alpen Viewer / Croy
TOP-Investitions-Zuschuss
Der einmalige Investitionskosten­zuschuss für kleinere Projekte
Dokumente & Formulare
Zur Online-Einreichung
PDF Kurzinfo
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.

Wer

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähig sind kleine bis mittlere Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden. Wesentliche Voraussetzung ist, dass einer der nachfolgend aufgelisteten Investitionsschwerpunkte durch Ihr Projekt erfüllt bzw. realisiert wird.

Was

Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen mit Investitionsschwerpunkt
Bei positiver Projektprüfung wird ein einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 5% der förderbaren Gesamtprojektkosten geleistet.

Wie

Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 5% der förderbaren Gesamtprojektkosten
Zur Unterstützung von kleinen bis mittleren Investitionen in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft kann bezogen auf das jeweilige Projekt ein Einmalzuschuss i.H.v. max. 5% der förderbaren Gesamtinvestitionskosten für ein Projektvolumen zwischen EUR 100.000 und EUR 700.000 gewährt werden.

Projektumfang

Investitionsprojekte zwischen EUR 100.000 und EUR 700.000 netto

TOP-Investitions-Zuschuss im Überblick

Der TOP-Investitions-Zuschuss besteht aus einem einmaligen Zuschuss von max. 5% auf die förderbaren Projektkosten. Wesentliche Voraussetzung ist, dass einer der nachfolgenden Investitionsschwerpunkte durch Ihr Projekt erfüllt bzw. realisiert wird:

  • Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung des Betriebes auf neue Märkte/Zielgruppen
  • Errichtung & Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen bzw. Hotelinfrastruktur
  • Schaffung & Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter
  • Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit, Energiesparmaßnehmen
  • Investitionen im Zuge von familieninternen Betriebsübernahmen innerhalb der letzten 3 Jahre

TOP-Investitions-Zuschuss im Detail

Förderung

Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 5% der förderbaren Gesamtprojektkosten gem. der Richtlinien der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 – 2020

Ziele

Ziele dieser Förderung sind:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Tourismus- und Freizeitbetrieben
  • Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen
  • Verbesserung des touristischen Angebots
  • Forcierung der Saisonverlängerung
  • Sicherung & Ausbau von Arbeitsplätzen

Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Betriebsstätte und Investitionsstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Bei Pächter/Betreiber Konstellation: aufrechter Betriebsführungsvertrag, sowohl Errichter als auch Betreiber müssen die KMU-Eigenschaften erfüllen
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltigem und schlüssigem Betriebskonzept
  • Projektrealisierung finanziell sichergestellt

Projekt

  • Projektumfang: EUR 100.000 – EUR 700.000 netto
  • Überwiegende Erfüllung (mind. 75% der Investitionskosten) von einem oder mehreren Investitionsschwerpunkten
    • Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung des Betriebes auf neue Märkte/Zielgruppen
    • Errichtung & Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen bzw. Hotelinfrastruktur
    • Schaffung & Verbesserung von Personalunterkünften
    • Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit, Energiesparmaßnahmen
    • Investitionen im Zuge von familieninternen Betriebsübernahmen innerhalb der letzten 3 Jahre

Zu Beachten

  • Förderung möglich, sofern die Zimmer bei Beherbergungsbetrieben dem Standard der Drei-Sterne-Klassifizierung entsprechen
  • Besondere Bestimmungen für Neubauten (erstmalige Ausübung der Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort)
  • Keine Förderung für Gastronomiebetriebe in Landeshauptstädten
  • Keine Förderung für Freizeitbetriebe ohne touristische Relevanz (Solarium, Fitnessstudio, etc.)
  • Reine Ersatzinvestitionen werden nicht gefördert
  • Vor Antragsstellung bereits entstandene Kosten können nicht gefördert werden

TOP-Investitions-Zuschuss Förderreise

Beratung

Ein erfolgreiches Projekt soll sorgfältig geplant sein. Nehmen Sie rechtzeitig – d.h. vor Projektbeginn – mit uns ersten Kontakt auf, um individuell über Ihr Projektvorhaben und Ihre Förderungsmöglichkeiten zu sprechen.

TIPP: Wir beraten Sie gerne – alternativ können Sie auch Kontakt zu Ihrer Bank, Ihrem Berater oder Ihrer WKO Servicestelle aufnehmen.

1
Förderungsansuchen

Nach (Erst-)Beratung stellen Sie rechtzeitig vor Projektbeginn das Förderungsansuchen. Das Ansuchen kann online unter portal.oeht.at ausgefüllt und eingereicht werden.

WICHTIG: Als Projektbeginn zählt nicht der tatsächliche Baubeginn, sondern bereits verbindliche Bestellungen oder Auftragsvergaben vor dem eigentlichen Baustart.

TIPP: Sämtliche Beilagen sind zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht erforderlich, sondern können digital nachgereicht werden.

2
Projektprüfung

Ab Einlangen des komplettierten und unterfertigten Förderungsansuchens sind Sie als Kunde bei uns erfasst. Ihre Unterlagen werden überprüft, Sie erhalten für die zukünftige Korrespondenz eine individuelle Projektnummer.

TIPP: Wir wissen, dass sehr viele Angaben im Ansuchen erforderlich sind, aber nur vollständige Ansuchen können von uns angenommen und geprüft werden.

3
Bewilligung

Über jedes Projekt wird von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater ein Bericht erstellt, der der Bewilligung Ihrer Förderung dient. Dieser interne Prozess ist das Kernstück Ihrer Förderungsgenehmigung und nimmt entsprechend Zeit in Anspruch. Nach Bewilligung erhalten Sie Ihr Förderungsangebot.

TIPP: Wenn Sie uns alle Unterlagen auf einmal übermitteln sparen Sie Zeit und wir können Ihr Projekt schneller zur Bewilligung vorlegen.

4
Nachweis

Der Förderungsbetrag kann erst nach erfolgtem Projektnachweis ausbezahlt werden. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Kostenaufstellung samt Bestätigung Ihrer Steuerberatung über die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen (im Original auf dem Postweg).

TIPP: Die Vorlage zur Kostenaufstellung bekommen Sie von uns. Erfassen Sie laufend und rechtzeitig Ihre Rechnungen, damit der Nachweis Ihrer Projektrealisierung rasch an uns gesandt werden kann.

5
Auszahlung

Sobald der Nachweis erbracht ist und eventuelle Auflagen aus dem Förderungsangebot erfüllt sind, wird Ihr Zuschuss zum nächstmöglichen Auszahlungstermin (in der Regel monatlich) an Sie überwiesen.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!

Alexander Jurin-Pollak, MA

Zuschuss, Jungunternehmerförderung, ERP-Kleinkredit
+43 1 51530-71
ta.theo@kallop-niruj

Anna-Maria Satran, BA

Zuschuss, Spezialprogramme
+43 (0)1 / 515 30-0
ta.theo@nartas

Erika Schütz

Zuschuss, Jungunternehmerförderung
+43 1 51530-75
ta.theo@zteuhcs
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  • Parkring 12a, 1010 Wien
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Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Corona_Aussetzungsantrag-2020-05-28_v12.pdf – 1 MB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit

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