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Österreich Werbung / Markowitsch
Restrukturierung
Individuelle Unterstützung in Zeiten turbulenter Wirtschaftsentwicklung
Dokumente & Formulare
Zur Online-Einreichung

Wer

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Hotellerie und Gastronomie

Was

Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität und zur Optimierung der Finanzstruktur von Unternehmen

Wie

Umfassendes Restrukturierungskonzept durch die ÖHT, Absicherung des Risikos durch die Übernahme einer Bundeshaftung, Zinsenzuschuss i.H.v. bis zu 2% p.a.

Förderumfang

Ideelle Hilfestellung (realistisches, nachhaltiges Restrukturierungskonzept ), ÖHT-Bundeshaftung über 80% der verbleibenden langfristigen Bankverbindlichkeiten (Haftungssumme zwischen EUR 100.000,00 und 4.000.000,00) oder Zinsenzuschuss auf max. 40% der verbleibenden langfristigen Bankverbindlichkeiten

Restrukturierung im Überblick

Durch die tendenziell geringe Eigenkapitalausstattung der Betriebe einerseits sowie wachsenden Konkurrenzdruck und damit verbundenen, notwendigen Erneuerungen und Investitionen andererseits, geraten touristische Unternehmen oftmals in eine wirtschaftlich schwierige Situation, deren Bewältigung in der Regel professionelle externe Hilfe erfordert. Im Rahmen der geförderten Restrukturierung können kleinen und mittleren Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine langfristige Erfolgschance haben, Hilfestellungen zum wirtschaftlich erfolgreichen Weiterbestand angeboten werden. Das umfangreiche Branchen-Know-How der ÖHT und die enge Zusammenarbeit mit Banken und Bundesländern ermöglichen eine Optimierung und individuelle Anpassung der Finanzierungsstruktur.

Restrukturierung im Detail

Förderung

Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität und zur Optimierung der Finanzstruktur von Unternehmen gem. der Richtlinien der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020

Ziele

Unterstützung von KMUs in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen

Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit wesentlicher touristischer Bedeutung (Hotellerie und Gastronomie)
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Eigenkapitalquote von weniger als 8% der Bilanzsumme und Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren
  • Bereitschaft aller Beteiligten – d.h. sowohl auf Unternehmer- als auch auf Gläubigerseite zur Leistung angemessener Sanierungsbeiträge (min. 25% der gesamten Umstrukturierungsbeträge)
  • Realistisches und weitreichendes Restrukturierungskonzept unter Begleitung und Moderation der ÖHT
  • Langfristige Marktfähigkeit von touristischer Hard- und Software auf Basis eines erfolgversprechenden Unternehmenskonzepts

Unterstützung

  • Ideelle Hilfestellung in den Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern und Begleitung durch die Erstellung von Restrukturierungskonzepten bzw. bei nachfolgenden Monitoring- oder Controlling-Tätigkeiten
  • Absicherung des Risikos durch Übernahme einer 80%igen ÖHT-Bundeshaftung für verbleibende langfristigen Bankverbindlichkeiten, Haftungssumme zwischen EUR 100.000,00 – EUR 4.000.000,00
  • Zinsenschuss i.H.v. bis zu 2% auf längstens 10 Jahre und Kreditbeträge zwischen EUR 100.000,00 und EUR 2.000.000,00

Zu Beachten

  • Die geförderte Restrukturierung gelingt nur in Kooperation mit dem jeweiligen Bundesland.
  • Neu gegründete Unternehmen können während der ersten drei Betriebsjahre nicht unterstützt werden.
  • Wesentlich ist die Mitwirkung aller involvierten Beteiligten am Restrukturierungskonzept im jeweils höchst zumutbaren Ausmaß (Unternehmer, Banken, sonstige Gläubiger,…).
  • Die geförderte Restrukturierung kann von jedem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden (einmalige Beihilfe gem.
    dem „One-time-last-time“ Prinzip).

Restrukturierung Förderreise

Beratung

Auch in Zeiten herausfordernder Entwicklungsphasen stehen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen mit Beratung und Förderung zur Seite. Nehmen Sie nach Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung, Ihrem Bankbetreuer oder Unternehmensberater rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um individuell über Ihre aktuellen Herausforderungen und Ihre Förderungsmöglichkeiten zu sprechen.

TIPP: Eine Unterstützung im Rahmen der geförderten Restrukturierung ist dann möglich, wenn Ihre Unternehmenskennzahlen „Eigenkapitalquote“ und „Schuldentilgungsdauer“ die Grenzwerte von 8% und von 15 Jahren unter- bzw. überschreiten.

1
Förderungsansuchen

Nach (Erst-)Beratung stellen Sie rechtzeitig das von Ihnen und Ihrer Hausbank (insbesondere bei gleichzeitiger Beantragung einer ÖHT-Bundeshaftung) gemeinsam unterfertigte Förderungsansuchen.

TIPP: Das Ansuchen kann digital direkt über den Link ausgefüllt werden und muss uns firmenmäßig unterzeichnet digital oder im Original zugesandt werden. Sämtliche im Antragsformular aufgelisteten Beilagen sind für eine positive Erledigung erforderlich.

TIPP: Informieren Sie Ihre Hausbank und Ihre Gläubiger über das geplante Förderungsansuchen und erläutern Sie die Rolle der ÖHT als beratender Mediator im Restrukturierungsprozess.

2
Restrukturierungskonzept

Ab Einlangen des komplettierten und unterfertigten Förderungsansuchens sind Sie als Kunde bei uns erfasst. Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen zeitnah in Verbindung. Am Beginn jedes unter ÖHT moderierten Restrukturierungsprozesses steht eine gemeinsame Vor-Ort Besprechung mit allen Beteiligten (Unternehmer, Banken, Steuer- und Unternehmensberater etc.)

TIPP: Eine faire und offene Kommunikation unter den Beteiligten dient als Basis für einen positiven Abschluss der Sanierungsverhandlungen.

3
Bewilligung

Nach Konsensfindung der Beteiligten wird von Ihrer ÖHT Beraterin / Ihrem ÖHT Berater ein Restrukturierungskonzept ausgearbeitet und in Form eines Bewilligungsberichts den landes- und bundesseitigen Gremien zur Zustimmung vorgelegt. Dieser interne Prozess ist das Kernstück Ihrer Förderungsgenehmigung. Nach Bewilligung (bei gleichzeitiger ÖHT-Bundeshaftung im Rahmen einer monatlich stattfindenden Haftungssitzung) erhalten Sie umgehend Ihr Förderungsangebot.

TIPP: Wenn Sie uns alle Unterlagen auf einmal übermitteln, sparen Sie wertvolle Zeit und wir können Ihr Ansuchen schneller zur Bewilligung vorlegen.

TIPP: In unserer Terminübersicht auf der Startseite finden Sie den nächstmöglichen Bewilligungstermin für ÖHT-Bundeshaftungen. Senden Sie uns rechtzeitig vor der nächsten Haftungssitzung alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen.

4
Förderungsangebot

Alle im Restrukturierungsprozess ausverhandelten Punkte werden in einem Förderungsangebot zusammengefasst. Die Unterfertigung dieses Dokuments durch alle Beteiligten ist der Startschuss für eine erfolgreiche neue Finanzierungsphase.

TIPP: Holen Sie möglichst zeitnah alle Zustimmungen der Beteiligten zum Förderungsangebot ein, damit die Sanierungsmaßnahmen rasch umgesetzt werden können. Nur so können die ausverhandelten Hilfestellungen zeitnah die gewünschte Wirkung zeigen.

5
Prüfung der Sanierungsmaßnahmen

Anhand der definierten Maßnahmen im Förderungsangebot wird die Umsetzung der Restrukturierung überprüft. Eine begleitende ÖHT-Bundeshaftung wird erst nach Ausstellung einer Haftungserklärung an den Haftungsnehmer (Bank) rechtskräftig. In der Regel reicht eine Bestätigung Ihrer Steuerberatung oder die Übermittlung des ersten Jahresabschlusses nach Restrukturierung als Nachweis der Umsetzung aus. Über die Laufzeit der Restrukturierungsförderung wird Ihr Unternehmen in ein jährliches Monitoringprogramm aufgenommen.

TIPP: Je rascher die ausgearbeiteten Maßnahmen umgesetzt werden, desto eher erfolgt die gewünschte Entlastung und die Wirkung des ÖHT Restrukturierungskonzepts.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!
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Mag. (FH) Sonja Rauch-Beran

Restrukturierung, Projektmanagement, Spezialprogramme, Innovation
+43 (0)1 / 515 30-44
ta.theo@nareb-hcuar

Prok. Christian Strobl, MBA

Leitung Risikomanagement & Restrukturierung
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Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Antrag_auf_Aussetzung_von_Kredittilgungsraten_V1_2022-10-14.pdf – 228 kB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit