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Österreich Werbung / Wyhlidal
Innovation
Prämierung der besten touristischen Innovationsideen mit Leuchtturmcharakter
Antrag & Formulare

Wer

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und (branchenübergreifende) Kooperationen

Was

Innovationen und herausragende Projektideen passend zum jeweiligen Schwerpunktthema mit einem Investitionsvolumen zwischen EUR 100.000,00 und EUR 500.000,00

Wie

Einmaliger Investitionszuschuss in Kooperation mit den EU-Programm für ländliche Entwicklung LE 14-20

Förderumfang

Übernahme der projektrelevanten Investitionskosten i.H.v. 70% bei Vorhaben von touristischen Kooperationen oder i.H.v. 50% bei einzelbetrieblichen Projekten als einmaliger Zuschuss (max. Zuschusshöhe EUR 200.000,00).
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Aktueller Fördercall 2022: Innovative Beschäftigungsmodelle und Mitarbeiterkonzepte für die Hotellerie und Gastronomie

Mit März 2022 startet eine neue Leuchtturmförderaktion / Innovationsmillion, zum Thema „Innovative Beschäftigungs­modelle und Mitarbeiterkonzepte für die Hotellerie und Gastronomie“.

Die letzten 24 Monate waren von der Corona-Pandemie geprägt, die sich auf alle Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbereiche auswirkt. Besonders die heimische Tourismuswirtschaft hat mit den Auswirkungen und Folgen der Krise zu kämpfen – allen voran die Hotellerie und Gastronomie.

Von den Auswirkungen am stärksten betroffen ist der touristische Arbeitsmarkt, der bereits in den Jahren zuvor durch einen ausgeprägten Mitarbeitermangel gekennzeichnet war. Aus-schlaggebend für diesen Mangel sind neben allgemeinen Faktoren, wie demographischer Wandel, der Trend zu höherer Bildung, neue gesellschaftliche Werte u.a., auch geänderte Erwartungen potenzieller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einen Arbeitsplatz und an den Arbeitgeber. Gerade der touristische Arbeitsmarkt kann mit seinen branchentypischen Charakteristika diese neuen Erwartungshaltungen an einen Arbeitsplatz derzeit nur schwer erfüllen.

Um generell den Tourismus aus der Krise herauszuführen und das Image und die Attraktivität des Tourismus als Arbeitgeber zu verbessern, gilt es auf allen Ebenen Initiativen zu setzen. Zielsetzung dieser Förderungsaktion ist es daher, dass sich Tourismusdestinationen und Betriebe der Hotellerie und Gastronomie mit der Themenstellung des Fachkräftemangels beschäftigen und abgestimmte, innovative Lösungsansätze erarbeiten und langfristig umsetzen.

Unterstützt werden

Pilotprojekte, die die aktuellen Herausforderungen am touristischen Arbeitsmarkt zum Anlass nehmen, um innovative Beschäftigungsmodelle und neue Mitarbeiterkonzepte zu erarbeiten, die den geänderten Anforderungen und Erwartungshaltungen am touristischen Arbeitsmarkt entsprechen und so zur Attraktivitätssteigerung des Sektors beitragen.

Zielgruppe:

Innovative Kooperationsprojekte (mehrheitlich getragen von touristischen KMUs) und einzelbetriebliche Vorhaben mit Leuchtturmcharakter für die gesamte Branche.

Aufgrund der richtliniengemäßen Unterschwelle von EUR 100.000,00 an Projektkosten stehen Kooperationen von Betrieben der Hotellerie und Gastronomie mit anderen Partnern auf Destinationsebene bzw. destinationsübergreifend im Mittelpunkt der Förderung.

Förderbare Aktivitäten:

Folgende Maßnahmen können im Zuge dieses Projektaufrufs unterstützt werden:

  • Durchführung von Erhebungen und Studien zum touristischen Arbeitsmarkt und die Evaluierung von Pilotprojekten, insbesondere wenn diese eine breite räumliche Abdeckung gewährleisten (destinationsübergreifend bis österreichweit);
  • Erstellung von Konzepten und Leitlinien für Unternehmen und Destinationen im Zusammenhang mit Neuausrichtungsprozessen zur Mitarbeiterakquirierung und Mitarbeiterbindung (ausgenommen: rein touristische Marketingkonzepte und -kampagnen);
  • Erforderliche Investitionen in die gemeinsame Anschaffung von Sachleistungen bzw. Infrastruktur, auch digitale Maßnahmen sind davon umfasst (keine einzelbetriebliche Infrastruktur)
„Schauen wir über den Tellerrand hinaus – nehmen wir uns das zum Ziel, was andere Branchen schon anwenden: Entwickeln wir ein exzellentes Employer-Branding-Profil“

Einreichungsmodalitäten

Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30. Juni 2022 (Datum des Poststempels). Eine Fachjury bewertet die Einreichungen und kürt die Siegerprojekte.
Dieser thematische Aufruf findet in den TOP-TOURISMUS-IMPULS Richtlinien 2014-2020 TEIL C „TOP-Innovation“ Platz und wird neben Tourismusförderungsmitteln des Bundes auch durch EU-Mittel aus dem Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 kofinanziert (Vorhabensart 16.02.2.a „Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus“ des LE-Programms 14-20).

Im umfassenden Projektaufruf (Anlage A) finden Sie detaillierte Informationen zur thematischen Ausrichtung, Finanzierungsart, Projektgröße und Laufzeit, sowie zu den Einreich- und Auswahlmodalitäten.

Die für die Einreichung erforderlichen Formulare und weitere Dokumente zur Hilfestellung finden Sie in den Anlagen B – I.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Nachstehend finden Sie den umfassenden Projektaufruf samt Einreichunterlagen sowie Informationen zur Initiative und die Förderungsrichtlinien

Der Call im Überblick

  • Förderbares Projektvolumen zwischen
    EUR 100.000 und EUR 500.000
  • Kooperationsprojekte stehen im Fokus der Initiative
  • Förderung von bis zu 70% der Projektkosten für Siegerprojekte
Einreichfrist:

30. Juni 2022

Formulare & Dokumente

  1. A Projektaufruf Leuchtturmprojekte 2022 (pdf, 693 kB)
  2. B Antragsformular Leuchtturmprojekte (pdf, 495 kB)
  3. C Vorhabensdatenblatt VHA 16.02.2.a (pdf, 205 kB)
  4. D Ausfüllhilfe VHA 16.02.2.a (pdf, 645 kB)
  5. E Erklärung KMU De-minimis BMLRT (xlsx, 27 kB)
  6. F Kostenaufstellung Zeitplan 2022 (xlsx, 163 kB)
  7. F1 Merkblatt Kostenplausibilisierung (pdf, 499 kB)
  8. F2 Referenzkostenliste (pdf, 781 kB)
  9. G Empfehlungsschreiben Länder (docx, 49 kB)
  10. G1 Kontakte Landesstellen (pdf, 141 kB)
  11. H Auszug Richtlinien ÖHT 2021 (pdf, 759 kB)
  12. Datenschutzerklärung (pdf, 86 kB)
  13. I1 LE14-20 BMLRT-Leitfaden für Kooperationsvertrag (pdf, 673 kB)
  14. I LE14-20 BMLRT-Merkblatt für Kooperationen (pdf, 366 kB)

Innovation im Überblick

Mit dieser Förderaktion holt die ÖHT gemeinsam mit dem EU-Programm für ländliche Entwicklung nach regelmäßigen Projektaufrufen die innovativsten Zeitgeister und Wegbereiter moderner, gastbezogener Tourismusangebote vor den Vorhang. Gesucht werden nach thematischer Vorgabe die besten Leuchtturmprojekte mit überregionaler Strahlkraft zur Realisierung innovativer Ideen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen und branchenverbindender Kooperationen im Tourismus weiter zu stärken. Gefördert werden Projekte von Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und innovative Einzelprojekte von Betrieben in ländlichen Gebieten speziell an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Tourismus.

Innovation im Detail

Förderung

Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus gem. der Richtlinien der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020 und des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE 14-20.

Ziele

Ziel dieser Förderung ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Kooperations- und Einzelprojekten (Leuchtturmprojekten) in ländlichen Gebieten.

Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

Bei innovativen Einzelprojekten:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Innovative Kooperationsprojekte: Förderungswerber können auch Kooperationen sein, sofern die Kooperationspartner

  • ein gemeinsames wirtschaftliches, auf nachhaltige Zusammenarbeit gerichtetes Ziel anstreben,
  • falls die Kooperation keine eigenständige juristische Person ist, einander im Förderungsvertrag für das zu fördernde Kooperationsprojekt solidarisch haften, und
  • bei Einreichung des Förderungsansuchens eine verpflichtende Erklärung über die Zurverfügungstellung der notwendigen Eigenmittel vorlegen.
  • Die Kooperationspartner müssen darüber hinaus mehrheitlich – rechtsformabhängig anteilsmäßig bzw. nach Köpfe-Mehrheit – natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein und die persönlichen Vorausset-zungen wie bei innovativen Einzelprojekten erfüllen (touristische KMUs).

Unterstützung

  • Innovative Einzelprojekte: Zuschuss von 50 % der förderbaren Projektkosten von mindestens EUR 100.000,00 (Untergrenze) bis max. EUR 500.000,00 (Obergrenze)
  • Innovative Kooperationsprojekte: Zuschuss von 70 % der förderbaren Projektkosten von mindestens EUR 100.000,00 (Untergrenze) bis max. EUR 500.000,00 (Obergrenze)
  • Der Zuschuss kann maximal EUR 200.000,00 (de-minimis) je Projekt betragen.

Zu Beachten

  • Eine Kombination der Innovationsförderung mit anderen ÖHT Produkten ist nicht möglich.
  • Nur temporär verfügbare Fördercalls – bitte beachten Sie aktuelle Ausschreibungen
  • Die Umsetzung des Innovationsprojekts muss finanziell gesichert sein und auf einem nachhaltig erfolgsversprechenden Konzept (Business Plan) beruhen.
  • Die ÖHT ist für dieses Förderprodukt nur Einreichungs- und Beratungsstelle. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.
  • De-minimis-Förderung: Die maximale Förderhöhe kann nur gewährt werden, wenn innerhalb der letzten drei Jahre keine weiteren de-minimis-Förderungen in Anspruch genommen wurden.

Innovation Förderreise

Beratung

Die ÖHT fungiert im Zuge der Innovationsförderung nur als Einreichungs- und Beratungsstelle. Der Förderprozess und die gesamte Projektabwicklung erfolgt über die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

TIPP: Gerne beraten wir Sie individuell zu den spezifischen Fördervoraussetzungen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Antragstellung Kontakt mit uns auf!

1
Förderungsansuchen

Das Förderungsansuchen ist nach erfolgtem Fördercall innerhalb der genannten Einreichfrist vollständig bei der ÖHT einzureichen.

TIPP: Ansuchen, die nach der im Fördercall genannten Einreichfrist eingebracht werden, können nicht bearbeitet werden. Es gilt das Datum des Poststempels, elektronische Einreichungen per E-Mail können derzeit nicht anerkannt werden.

2
Projektprüfung

Die formalen Förderkriterien werden durch die ÖHT geprüft und anschließend einer nominierten Fachjury zur inhaltlichen Projektprüfung vorgelegt. Nur Projekte mit besonders hohem Innovationscharakter können mit einer Förderung ausgestattet werden.

TIPP: Ein sorgfältig ausgefülltes und voll inhaltliches Vorhabensdatenblatt dient der Expertenjury als Ersteinschätzung des Innovationscharakters.

3
Bewilligung

Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

4
Nachweis

Der vollständige Nachweis Ihrer Projektumsetzung muss der Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums übermittelt werden.

5
Auszahlung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!
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Mag. (FH) Sonja Rauch-Beran

Restrukturierung, Projektmanagement, Spezialprogramme, Innovation
+43 (0)1 / 515 30-44
ta.theo@nareb-hcuar

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Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Corona_Aussetzungsantrag_V3_2021-12-07.pdf – 1 MB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit