Mit dieser Förderaktion holt die ÖHT gemeinsam mit dem EU-Programm für ländliche Entwicklung nach regelmäßigen Projektaufrufen die innovativsten Zeitgeister und Wegbereiter moderner, gastbezogener Tourismusangebote vor den Vorhang. Gesucht werden nach thematischer Vorgabe die besten Leuchtturmprojekte mit überregionaler Strahlkraft zur Realisierung innovativer Ideen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen und branchenverbindender Kooperationen im Tourismus weiter zu stärken. Gefördert werden Projekte von Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und innovative Einzelprojekte von Betrieben in ländlichen Gebieten speziell an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Tourismus.
Aktueller Fördercall 2022: Innovative Beschäftigungsmodelle und Mitarbeiterkonzepte für die Hotellerie und Gastronomie
Mit März 2022 startet eine neue Leuchtturmförderaktion / Innovationsmillion, zum Thema „Innovative Beschäftigungsmodelle und Mitarbeiterkonzepte für die Hotellerie und Gastronomie“.
Die letzten 24 Monate waren von der Corona-Pandemie geprägt, die sich auf alle Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbereiche auswirkt. Besonders die heimische Tourismuswirtschaft hat mit den Auswirkungen und Folgen der Krise zu kämpfen – allen voran die Hotellerie und Gastronomie.
Von den Auswirkungen am stärksten betroffen ist der touristische Arbeitsmarkt, der bereits in den Jahren zuvor durch einen ausgeprägten Mitarbeitermangel gekennzeichnet war. Aus-schlaggebend für diesen Mangel sind neben allgemeinen Faktoren, wie demographischer Wandel, der Trend zu höherer Bildung, neue gesellschaftliche Werte u.a., auch geänderte Erwartungen potenzieller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einen Arbeitsplatz und an den Arbeitgeber. Gerade der touristische Arbeitsmarkt kann mit seinen branchentypischen Charakteristika diese neuen Erwartungshaltungen an einen Arbeitsplatz derzeit nur schwer erfüllen.
Um generell den Tourismus aus der Krise herauszuführen und das Image und die Attraktivität des Tourismus als Arbeitgeber zu verbessern, gilt es auf allen Ebenen Initiativen zu setzen. Zielsetzung dieser Förderungsaktion ist es daher, dass sich Tourismusdestinationen und Betriebe der Hotellerie und Gastronomie mit der Themenstellung des Fachkräftemangels beschäftigen und abgestimmte, innovative Lösungsansätze erarbeiten und langfristig umsetzen.
Unterstützt werden
Pilotprojekte, die die aktuellen Herausforderungen am touristischen Arbeitsmarkt zum Anlass nehmen, um innovative Beschäftigungsmodelle und neue Mitarbeiterkonzepte zu erarbeiten, die den geänderten Anforderungen und Erwartungshaltungen am touristischen Arbeitsmarkt entsprechen und so zur Attraktivitätssteigerung des Sektors beitragen.
Zielgruppe:
Innovative Kooperationsprojekte (mehrheitlich getragen von touristischen KMUs) und einzelbetriebliche Vorhaben mit Leuchtturmcharakter für die gesamte Branche.
Aufgrund der richtliniengemäßen Unterschwelle von EUR 100.000,00 an Projektkosten stehen Kooperationen von Betrieben der Hotellerie und Gastronomie mit anderen Partnern auf Destinationsebene bzw. destinationsübergreifend im Mittelpunkt der Förderung.
Förderbare Aktivitäten:
Folgende Maßnahmen können im Zuge dieses Projektaufrufs unterstützt werden:
- Durchführung von Erhebungen und Studien zum touristischen Arbeitsmarkt und die Evaluierung von Pilotprojekten, insbesondere wenn diese eine breite räumliche Abdeckung gewährleisten (destinationsübergreifend bis österreichweit);
- Erstellung von Konzepten und Leitlinien für Unternehmen und Destinationen im Zusammenhang mit Neuausrichtungsprozessen zur Mitarbeiterakquirierung und Mitarbeiterbindung (ausgenommen: rein touristische Marketingkonzepte und -kampagnen);
- Erforderliche Investitionen in die gemeinsame Anschaffung von Sachleistungen bzw. Infrastruktur, auch digitale Maßnahmen sind davon umfasst (keine einzelbetriebliche Infrastruktur)
„Schauen wir über den Tellerrand hinaus – nehmen wir uns das zum Ziel, was andere Branchen schon anwenden: Entwickeln wir ein exzellentes Employer-Branding-Profil“
Einreichungsmodalitäten
Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30. Juni 2022 (Datum des Poststempels). Eine Fachjury bewertet die Einreichungen und kürt die Siegerprojekte.
Dieser thematische Aufruf findet in den TOP-TOURISMUS-IMPULS Richtlinien 2014-2020 TEIL C „TOP-Innovation“ Platz und wird neben Tourismusförderungsmitteln des Bundes auch durch EU-Mittel aus dem Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 kofinanziert (Vorhabensart 16.02.2.a „Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus“ des LE-Programms 14-20).
Im umfassenden Projektaufruf (Anlage A) finden Sie detaillierte Informationen zur thematischen Ausrichtung, Finanzierungsart, Projektgröße und Laufzeit, sowie zu den Einreich- und Auswahlmodalitäten.
Die für die Einreichung erforderlichen Formulare und weitere Dokumente zur Hilfestellung finden Sie in den Anlagen B – I.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Nachstehend finden Sie den umfassenden Projektaufruf samt Einreichunterlagen sowie Informationen zur Initiative und die Förderungsrichtlinien
Der Call im Überblick
- Förderbares Projektvolumen zwischen
EUR 100.000 und EUR 500.000 - Kooperationsprojekte stehen im Fokus der Initiative
- Förderung von bis zu 70% der Projektkosten für Siegerprojekte
Einreichfrist:
30. Juni 2022
Formulare & Dokumente
- A Projektaufruf Leuchtturmprojekte 2022 (pdf, 693 kB)
- B Antragsformular Leuchtturmprojekte (pdf, 495 kB)
- C Vorhabensdatenblatt VHA 16.02.2.a (pdf, 205 kB)
- D Ausfüllhilfe VHA 16.02.2.a (pdf, 645 kB)
- E Erklärung KMU De-minimis BMLRT (xlsx, 27 kB)
- F Kostenaufstellung Zeitplan 2022 (xlsx, 163 kB)
- F1 Merkblatt Kostenplausibilisierung (pdf, 499 kB)
- F2 Referenzkostenliste (pdf, 781 kB)
- G Empfehlungsschreiben Länder (docx, 49 kB)
- G1 Kontakte Landesstellen (pdf, 141 kB)
- H Auszug Richtlinien ÖHT 2021 (pdf, 759 kB)
- Datenschutzerklärung (pdf, 86 kB)
- I1 LE14-20 BMLRT-Leitfaden für Kooperationsvertrag (pdf, 673 kB)
- I LE14-20 BMLRT-Merkblatt für Kooperationen (pdf, 366 kB)
