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Österreich Werbung / Wyhlidal
Innovation
Prämierung der besten touristischen Innovationsideen mit Leuchtturmcharakter
Antrag & Formulare
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Aktueller Fördercall 2023: Innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus

Mit November 2022 startete eine neue Leuchtturmförderaktion / Innovationsmillion zum Thema „Innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus“. Die Aktion geht in die Verlängerung, Einreichungen sind nunmehr bis 12. April 2023 möglich.

Für den Aufruf gelten die Vorgaben des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Vorhabensart 16.02.2.a „Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus“ des LE-Programms 14-20). Neben der Finanzierung durch ELER-Mittel (EUR 1.000.000,00) werden vom BMAW, Abt. Tourismus-Förderungen auch Zuschussmittel (EUR 1.000.000,00) aus den Tourismusförderungsmitteln des Bundes für die nationale Kofinanzierung in Anwendung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR) 2014 bereit gehalten. Für den aktuellen Aufruf stehen somit insgesamt bis zu EUR 2.000.000,00 zur Verfügung.

Zielsetzung

Die Corona-Pandemie hat sich auf alle Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbereiche nachhaltig ausgewirkt. Die heimische Tourismuswirtschaft hat immer noch mit den Auswirkungen und Folgen der Krise zu kämpfen – allen voran hat sich die bereits zuvor angespannte Mitarbeitersituation in der Hotellerie und Gastronomie noch weiter verschärft.

Unternehmen werden künftig stärker damit konfrontiert sein, dass ihre leistungsfähigen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Konkurrenzunternehmen und -branchen abgeworben werden. Qualifizierte Fachkräfte zu finden und an das Unternehmen zu binden ist und bleibt eine der wesentlichsten Herausforderungen der Branche. Dabei spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wesentliche Rolle, die im Tourismus nicht immer gegeben ist. Das Thema erfordert im Hinblick auf die entsprechenden Kinderbetreuungsangebote gänzlich neue Denkansätze. Mit bedarfsgerechten Modellen könnte ein bisher ungenutztes Arbeitskräftepotenzial angesprochen werden.

Vor diesem Hintergrund ist es Zielsetzung dieser Förderungsaktion, dass Tourismusbetriebe, Tourismusverbände und andere (touristische) Stakeholder zusammenfinden, um gemeinsam Konzepte zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus zu erarbeiten bzw. mit Hilfe von Expertinnen und Experten erarbeiten zu lassen.

Unterstützung von

Erarbeitung kooperativer Konzepte für innovative Kinderbetreuungsangebote für die Tourismusbranche, von der Kleinkindbetreuung bis hin zur außerschulischen Betreuung schulpflichtiger Kinder. Die Konzepte sollen die Bedarfslage möglichst vieler Tourismusbetriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen und nach Möglichkeit mehrere Gemeinden bzw. Tourismusverbände und Betriebe umfassen.
Die spätere Umsetzung des erarbeiteten Konzepts ist nicht Teil der Förderaktion und einmalige sowie laufende Kosten der Umsetzung können nicht geltend gemacht werden.

 

Verfügbares Budget

EUR 2.000.000,00

Förderbare Kosten

Projektkosten von min. EUR 20.000,00 (Untergrenze)

  • Sachkosten (fachliche Unterstützung bei der Erstellung des Konzepts, Durchführung von Workshops, Einbindung von Stakeholdern, Evaluierungsmaßnahmen)
  • Nur bei Kooperationen: Einsatz von Personal (max. 20% der förderbaren Kosten)
  • Eigenleistungen im Ausmaß von max. 15% der förderbaren Kosten (max. möglicher Stundensatz EUR 15,00)
Förderquote

70% der förderbaren Kosten bei Kooperationsprojekten (max. EUR 200.000,00 pro Projekt)

50% der förderbaren Kosten bei einzelbetrieblichen Vorhaben (max. EUR 200.000,00 pro Projekt)

Einreichungsmodalitäten

Einreichfrist

bis 12. April 2023

Zielgruppe

Formal berechtigte Förderwerberinnen und Förderwerber sind:

  • Natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts, die ein Unternehmen des Tourismus oder der Freizeitwirtschaft rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind, und die als KMU im Sinne der Empfehlung der EK gelten.
  • Kooperationen in verschiedenen Rechtsformen (z.B. ARGE oder Verein), die aus zumindest zwei Betrieben (verpflichtend: KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) bestehen.
  • Kooperationen (ARGE, Verein), die aus min. einem TVB und min. drei Betrieben (KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) bestehen. Andere Branchen sind sinnvoll und zulässig, solange die Mehrheit der Kooperationsmitglieder aus KMU der Tourismusbranche besteht.
  • TVBs mit Mandat ihres zuständigen Gremiums und einem adäquaten Projektbeirat bestehend aus KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Touristische Interessensvertretungen mit Mandat ihres zuständigen Gremiums und einem adäquaten Projektbeirat bestehend aus KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Der Call im Überblick

  • Projektkostenuntergrenze: EUR 20.000
  • Förderung von 70% der förderbaren Kosten (max. EUR 200.000) bei Kooperationsprojekten und 50% der förderbaren Kosten (max. EUR 200.000) bei einzelbetrieblichen Vorhaben zur Ausarbeitung innovativer Kinderbetreuungs-Konzepte
  • Antragsberechtigt sind einzelne Unternehmen (Tourismus-KMUs), betriebliche Kooperationen aus min. zwei Unternehmen (Tourismus-KMUs) organisiert als ARGE oder Verein, Kooperationen mit min. einem TVB plus min. drei Betrieben (Tourismus-KMUs) organisiert als ARGE oder Verein, Tourismusorganisationen (GmbH, TVB, Verein), touristische Interessensvertretungen

Einreichfrist:

12. April 2023

Formulare & Dokumente

  1. A Projektaufruf Leuchtturmprojekte 2023 (pdf, 582,99 kB)
  2. B Antragsformular Leuchtturmprojekte (pdf, 381,18 kB)
  3. C Vorhabensdatenblatt VHA 16.02.2.a (pdf, 204,83 kB)
  4. D Ausfüllhilfe VHA 16.02.2.a (pdf, 499,23 kB)
  5. E Erklärung KMU De-minimis BMLRT (xlsx, 27,36 kB)
  6. F Kostenaufstellung Zeitplan 2022 (xlsx, 145,05 kB)
    1. F1 Merkblatt Kostenplausibilisierung (pdf, 345,25 kB)
    2. F1a - Dokumentation Kostenplausibilisierung Direktvergabe (xlsx, 92,59 kB)
  7. F2 Referenzkostenliste (pdf, 586,05 kB)
  8. G Empfehlungsschreiben Länder (docx, 48,52 kB)
  9. G1 Kontakte Landesstellen (pdf, 122,27 kB)
  10. Datenschutzerklärung (pdf, 85,76 kB)
  11. H1 LE14-20 BMLRT-Leitfaden für Kooperationsvertrag (pdf, 433,40 kB)
  12. H LE14-20 BMLRT-Merkblatt für Kooperationen (pdf, 542,32 kB)

Siegerprojekte 2023:

“Innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus”

Die Siegerprojekte werden hier vorgestellt, sobald sie veröffentlich wurden!
Hier geht es zur Seite des Fördercalls

Innovation im Überblick

Mit dieser Förderaktion holen das zuständige Bundesministerium und die ÖHT gemeinsam mit dem EU-Programm für ländliche Entwicklung nach regelmäßigen Projektaufrufen die innovativsten Zeitgeister und Wegbereiter moderner, gastbezogener Tourismusangebote vor den Vorhang. Gesucht werden nach thematischer Vorgabe die besten Leuchtturmprojekte mit überregionaler Strahlkraft zur Ausarbeitung und Realisierung innovativer Ideen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen und branchenverbindender Kooperationen im Tourismus weiter zu stärken.

Innovation im Detail

Förderung

Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus gem. dem Projektaufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE 2014-2020 in der Vorhabensart 16.02.2.a. „Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus“

Ziele

Ziel dieser Förderung ist die Entwicklung von innovativen, touristischen  Kooperationsprojekten (= Modellprojekte mit Beispielwirkung bzw. „Leuchtturmcharakter“), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und in die Tourismusstrategie des Bundes eingebettet sind.

Voraussetzungen

Formal berechtigte Förderwerberinnen und Förderwerber sind:

  • Kooperationen (ARGE, Verein), die aus min. einem TVB und min. drei Betrieben (KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) bestehen. Andere Branchen sind sinnvoll und zulässig, solange die Mehrheit der Kooperationsmitglieder aus KMU der Tourismusbranche besteht.
  • Tourismusverbände im Sinne der einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen mit Mandat ihres zuständigen Gremiums und einem adäquaten Projektbeirat bestehend aus KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
  • Touristische Interessensvertretungen mit Mandat ihres zuständigen Gremiums und einem adäquaten Projektbeirat bestehend aus KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Unterstützung

  • Innovative Kooperationsprojekte: Zuschuss von 70 % der förderbaren Projektkosten von mindestens EUR 75.000,00 (Projektuntergrenze)
  • Der Zuschuss kann maximal EUR 200.000,00 je Projekt betragen.

Zu Beachten

  • Eine Kombination der Innovationsförderung mit anderen ÖHT Produkten ist nicht möglich.
  • Nur temporär verfügbare Fördercalls – bitte beachten Sie aktuelle Ausschreibungen sowie die aktuelle Frist für die Antragstellung.
  • Die Umsetzung des Innovationsprojekts muss finanziell gesichert sein und auf einem nachhaltig erfolgsversprechenden Konzept beruhen.
  • Auf Basis der Bestimmungen des LE-Programms 2014-2020 ist die Einreichung nur postalisch bis zur bekanntgegebenen Frist möglich. Einreichungen über das ÖHT Kundenportal oder per E-Mail können in dieser Förderaktion nicht angenommen werden.
  • Die ÖHT ist für dieses Förderprodukt nur Einreichungs- und Beratungsstelle. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

Innovation Förderreise

Beratung

Die ÖHT fungiert im Zuge der Innovationsförderung nur als Einreichungs- und Beratungsstelle. Der Förderprozess und die gesamte Projektabwicklung erfolgt über die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

TIPP: Gerne beraten wir Sie individuell zu den spezifischen Fördervoraussetzungen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Antragstellung Kontakt mit uns auf!

1
Förderungsansuchen

Das Förderungsansuchen ist nach erfolgtem Fördercall innerhalb der genannten Einreichfrist vollständig und ausschließlich per Post bei der ÖHT einzureichen.

TIPP: Ansuchen, die nach der im Fördercall genannten Einreichfrist eingebracht werden, können nicht bearbeitet werden. Es gilt das Datum des Poststempels, elektronische Einreichungen per E-Mail  oder über das ÖHT Kundenportal sind nicht möglich bzw. können  nicht anerkannt werden.

2
Projektprüfung

Die formalen Förderkriterien werden durch die ÖHT geprüft und anschließend einer nominierten Fachjury zur inhaltlichen Projektprüfung vorgelegt. Nur Projekte mit besonders hohem Innovationscharakter können mit einer Förderung ausgestattet werden.

TIPP: Ein sorgfältig ausgefülltes und voll inhaltliches Vorhabensdatenblatt dient der Expertenjury als Ersteinschätzung des Innovationscharakters.

3
Bewilligung

Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

4
Nachweis

Der vollständige Nachweis Ihrer Projektumsetzung muss der Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums übermittelt werden.

5
Auszahlung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!
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Mag. (FH) Sonja Rauch-Beran

Restrukturierung, Projektmanagement, Spezialprogramme, Innovation
+43 (0)1 / 515 30-44
ta.theo@nareb-hcuar

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Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Antrag_auf_Aussetzung_von_Kredittilgungsraten_V1_2022-10-14.pdf – 227,78 kB

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(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

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