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Österreich Werbung / Wyhlidal
Innovation
Prämierung der besten touristischen Innovationsideen mit Leuchtturmcharakter
Antrag & Formulare

Wer

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und (branchenübergreifende) Kooperationen

Was

Innovationen und herausragende Projektideen passend zum jeweiligen Schwerpunktthema mit einem Investitionsvolumen zwischen EUR 100.000,00 und EUR 500.000,00

Wie

Einmaliger Investitionszuschuss in Kooperation mit den EU-Programm für ländliche Entwicklung LE 14-20

Förderumfang

– Übernahme der projektrelevanten Investitionskosten i.H.v. 70% bei Vorhaben von touristischen Kooperationen oder i.H.v. 50% bei einzelbetrieblichen Projekten als einmaliger Zuschuss (max. Zuschusshöhe EUR 200.000,00).

Aktueller Fördercall 2020: Nachhaltigkeit und Resilienz im Tourismus

Mit 27. Oktober 2020 startet eine neue Leuchtturm­förder­aktion / Innovationsmillion, diesmal zum Thema „Nachhal­tig­keit und Resilienz im Tourismus“. In diesem Rahmen sucht das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus innovative und nachhaltige Kooperations­projekte für eine krisenresistente Weiterentwicklung des Tourismus.

Die anhaltende Coronavirus-Krise hat tiefgreifenden Spuren im Tourismus hinterlassen, doch aus dem abgelaufenen Ausnahme-Sommer lässt sich auch ein wertvoller Rückschluss ziehen: Nachhaltige Projekte und Angebote sind stressresistenter, weniger krisenanfällig und haben den Tourismus 2020 trotzdem weiter entwickelt.

Die Zielsetzung dieser Förderungsaktion ist es daher, das heimische Tourismusangebot – sowohl für den Sommer als auch für den Winter – mit Blick auf die neuen Anforderungen und Gästebedürfnisse ganzjahresfit zu machen, gemeinsam auf nachhaltige Weise weiterzuentwickeln bzw. auszubauen und – wo immer möglich – Synergien herzustellen, um regionale Resilienz – also regionale Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen von außen – zu erreichen.
Es werden innovative Kooperationsprojekte (mehrheitlich getragen von touristischen KMUs) gesucht, die die aktuelle Situation im Tourismus zum Anlass nehmen, um nachhaltige und innovative Angebote mit regionalem Mehrwert zu konzipieren bzw. erfolgreiche Ansätze gemeinsam weiter zu entwickeln und diese mit Hilfe vorhandener Strukturen in der Region bzw. in den Regionen umsetzen wollen. Unterstützt werden dabei die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung innovativer Pilotprojekte von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Bandbreite der zu unterstützenden Maßnahmen reicht von der Durchführung von Erhebungen und Studien zu ausgewählten touristischen Angebotsformen, über die Erstellung von Konzepten und Leitlinien für Unternehmen und Destinationen im Zusammenhang mit Neuausrichtungsprozessen bis zu erforderlichen Investitionen in die gemeinsame Anschaffung von Sachleistungen und Infrastruktur. Auch digitale Maßnahmen sind davon umfasst.

Im Hinblick auf die richtliniengemäße Untergrenze von EUR 100.000,00 an förderbaren Kosten stehen Kooperationsprojekte von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit anderen Partnern auf Destinationsebene bzw. destinationsübergreifend im Mittelpunkt der Förderung.

Gemeinsam mit mehr Mut die Krise als Chance sehen!

Einreichungsmodalitäten

Einsendeschluss für Projektanträge ist der 16. April 2021 (Datum des Poststempels). Eine Fachjury bewertet die Einreichungen und kürt die Siegerprojekte, deren Umsetzung mit Tourismusförderungsmitteln des Bundes und Mitteln des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 unterstützt werden wird.

Im umfassenden Projektaufruf (Anlage A) finden Sie detaillierte Informationen zur thematischen Ausrichtung, Finanzierungsart, Projektgröße und Laufzeit, sowie zu den Einreich- und Auswahlmodalitäten.

Die für die Einreichung erforderlichen Formulare und weitere Dokumente zur Hilfestellung finden Sie in den Anlagen B – H.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Nachstehend finden Sie den umfassenden Projektaufruf samt Einreichunterlagen sowie Informationen zur Initiative und die Förderungsrichtlinien

Der Call im Überblick

  • Förderbares Projektvolumen zwischen
    EUR 100.000 und EUR 500.000
  • Kooperationsprojekte stehen im Fokus der Initiative
  • Förderung von bis zu 70% der Projektkosten für Siegerprojekte

Einreichfrist: 16. April 2021

Formulare & Dokumente

  1. A Projektaufruf Leuchtturmförderung 2020 (pdf, 685 kB)
  2. B Antragsformular Leuchtturmprojekte 2020 (pdf, 495 kB)
  3. C Vorhabensdatenblatt VHA 16.02.2.a (pdf, 205 kB)
  4. D Ausfüllhilfe VHA 16.02.2.a 2020 (pdf, 645 kB)
  5. E Erklärung KMU De-minimis BMLRT (xlsx, 27 kB)
  6. F Kostenaufstellung Zeitplan 2020 (xlsx, 164 kB)
  7. F1 Merkblatt Kostenplausibilisierung (pdf, 499 kB)
  8. F2 Referenzkostenliste 2020 (pdf, 781 kB)
  9. G Empfehlungsschreiben Länder (docx, 49 kB)
  10. G1 Kontakte Landesstellen 2020 (pdf, 448 kB)
  11. H Auszug Richtlinien ÖHT 2020 (pdf, 755 kB)
  12. Datenschutzerklärung (pdf, 500 kB)

Innovation im Überblick

Mit dieser Förderaktion holt die ÖHT gemeinsam mit dem EU-Programm für ländliche Entwicklung nach regelmäßigen Projektaufrufen die innovativsten Zeitgeister und Wegbereiter moderner, gastbezogener Tourismusangebote vor den Vorhang. Gesucht werden nach thematischer Vorgabe die besten Leuchtturmprojekte mit überregionaler Strahlkraft zur Realisierung innovativer Ideen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen und branchenverbindender Kooperationen im Tourismus weiter zu stärken. Gefördert werden Projekte von Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und innovative Einzelprojekte von Betrieben in ländlichen Gebieten speziell an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Tourismus.

Innovation im Detail

Förderung

Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus gem. der Richtlinien der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020 und des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE 14-20.

Ziele

Ziel dieser Förderung ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Kooperations- und Einzelprojekten (Leuchtturmprojekten) in ländlichen Gebieten.

Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

Bei innovativen Einzelprojekten:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Innovative Kooperationsprojekte: Förderungswerber können auch Kooperationen sein, sofern die Kooperationspartner

  • ein gemeinsames wirtschaftliches, auf nachhaltige Zusammenarbeit gerichtetes Ziel anstreben,
  • falls die Kooperation keine eigenständige juristische Person ist, einander im Förderungsvertrag für das zu fördernde Kooperationsprojekt solidarisch haften, und
  • bei Einreichung des Förderungsansuchens eine verpflichtende Erklärung über die Zurverfügungstellung der notwendigen Eigenmittel vorlegen.
  • Die Kooperationspartner müssen darüber hinaus mehrheitlich – rechtsformabhängig anteilsmäßig bzw. nach Köpfe-Mehrheit – natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein und die persönlichen Vorausset-zungen wie bei innovativen Einzelprojekten erfüllen (touristische KMUs).

Unterstützung

  • Innovative Einzelprojekte: Zuschuss von 50 % der förderbaren Projektkosten von mindestens EUR 100.000,00 (Untergrenze) bis max. EUR 500.000,00 (Obergrenze)
  • Innovative Kooperationsprojekte: Zuschuss von 70 % der förderbaren Projektkosten von mindestens EUR 100.000,00 (Untergrenze) bis max. EUR 500.000,00 (Obergrenze)
  • Der Zuschuss kann maximal EUR 200.000,00 (de-minimis) je Projekt betragen.

Zu Beachten

  • Eine Kombination der Innovationsförderung mit anderen ÖHT Produkten ist nicht möglich.
  • Nur temporär verfügbare Fördercalls – bitte beachten Sie aktuelle Ausschreibungen
  • Die Umsetzung des Innovationsprojekts muss finanziell gesichert sein und auf einem nachhaltig erfolgsversprechenden Konzept (Business Plan) beruhen.
  • Die ÖHT ist für dieses Förderprodukt nur Einreichungs- und Beratungsstelle. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.
  • De-minimis-Förderung: Die maximale Förderhöhe kann nur gewährt werden, wenn innerhalb der letzten drei Jahre keine weiteren de-minimis-Förderungen in Anspruch genommen wurden.

Innovation Förderreise

Beratung

Die ÖHT fungiert im Zuge der Innovationsförderung nur als Einreichungs- und Beratungsstelle. Der Förderprozess und die gesamte Projektabwicklung erfolgt über die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

TIPP: Gerne beraten wir Sie individuell zu den spezifischen Fördervoraussetzungen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Antragstellung Kontakt mit uns auf!

1
Förderungsansuchen

Das Förderungsansuchen ist nach erfolgtem Fördercall innerhalb der genannten Einreichfrist vollständig bei der ÖHT einzureichen.

TIPP: Ansuchen, die nach der im Fördercall genannten Einreichfrist eingebracht werden, können nicht bearbeitet werden. Es gilt das Datum des Poststempels, elektronische Einreichungen per E-Mail können derzeit nicht anerkannt werden.

2
Projektprüfung

Die formalen Förderkriterien werden durch die ÖHT geprüft und anschließend einer nominierten Fachjury zur inhaltlichen Projektprüfung vorgelegt. Nur Projekte mit besonders hohem Innovationscharakter können mit einer Förderung ausgestattet werden.

TIPP: Ein sorgfältig ausgefülltes und voll inhaltliches Vorhabensdatenblatt dient der Expertenjury als Ersteinschätzung des Innovationscharakters.

3
Bewilligung

Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

4
Nachweis

Der vollständige Nachweis Ihrer Projektumsetzung muss der Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums übermittelt werden.

5
Auszahlung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Abteilung Tourismusförderung des zuständigen Bundesministeriums.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!

Mag. (FH) Sonja Rauch-Beran

Restrukturierung, Projektmanagement, Spezialprogramme, Innovation
+43 1 51530-44
ta.theo@nareb-hcuar

Verpassen Sie keinen Fördercall!

Mit dem Newsletter der ÖHT erfahren Sie alles über aktuelle Förderaktionen und noch viel mehr…
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Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Corona_Aussetzungsantrag-2021-02-10_v14.pdf – 1 MB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit

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