Mit dieser Förderaktion holen das zuständige Bundesministerium und die ÖHT gemeinsam mit dem EU-Programm für ländliche Entwicklung nach regelmäßigen Projektaufrufen die innovativsten Zeitgeister und Wegbereiter moderner, gastbezogener Tourismusangebote vor den Vorhang. Gesucht werden nach thematischer Vorgabe die besten Leuchtturmprojekte mit überregionaler Strahlkraft zur Ausarbeitung und Realisierung innovativer Ideen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen und branchenverbindender Kooperationen im Tourismus weiter zu stärken.
Aktueller Fördercall 2023: Innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus
Mit November 2022 startete eine neue Leuchtturmförderaktion / Innovationsmillion zum Thema „Innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus“. Die Aktion geht in die Verlängerung, Einreichungen sind nunmehr bis 12. April 2023 möglich.
Für den Aufruf gelten die Vorgaben des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Vorhabensart 16.02.2.a „Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus“ des LE-Programms 14-20). Neben der Finanzierung durch ELER-Mittel (EUR 1.000.000,00) werden vom BMAW, Abt. Tourismus-Förderungen auch Zuschussmittel (EUR 1.000.000,00) aus den Tourismusförderungsmitteln des Bundes für die nationale Kofinanzierung in Anwendung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR) 2014 bereit gehalten. Für den aktuellen Aufruf stehen somit insgesamt bis zu EUR 2.000.000,00 zur Verfügung.
Zielsetzung
Die Corona-Pandemie hat sich auf alle Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbereiche nachhaltig ausgewirkt. Die heimische Tourismuswirtschaft hat immer noch mit den Auswirkungen und Folgen der Krise zu kämpfen – allen voran hat sich die bereits zuvor angespannte Mitarbeitersituation in der Hotellerie und Gastronomie noch weiter verschärft.
Unternehmen werden künftig stärker damit konfrontiert sein, dass ihre leistungsfähigen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Konkurrenzunternehmen und -branchen abgeworben werden. Qualifizierte Fachkräfte zu finden und an das Unternehmen zu binden ist und bleibt eine der wesentlichsten Herausforderungen der Branche. Dabei spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wesentliche Rolle, die im Tourismus nicht immer gegeben ist. Das Thema erfordert im Hinblick auf die entsprechenden Kinderbetreuungsangebote gänzlich neue Denkansätze. Mit bedarfsgerechten Modellen könnte ein bisher ungenutztes Arbeitskräftepotenzial angesprochen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es Zielsetzung dieser Förderungsaktion, dass Tourismusbetriebe, Tourismusverbände und andere (touristische) Stakeholder zusammenfinden, um gemeinsam Konzepte zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus zu erarbeiten bzw. mit Hilfe von Expertinnen und Experten erarbeiten zu lassen.
Unterstützung von
Erarbeitung kooperativer Konzepte für innovative Kinderbetreuungsangebote für die Tourismusbranche, von der Kleinkindbetreuung bis hin zur außerschulischen Betreuung schulpflichtiger Kinder. Die Konzepte sollen die Bedarfslage möglichst vieler Tourismusbetriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen und nach Möglichkeit mehrere Gemeinden bzw. Tourismusverbände und Betriebe umfassen.
Die spätere Umsetzung des erarbeiteten Konzepts ist nicht Teil der Förderaktion und einmalige sowie laufende Kosten der Umsetzung können nicht geltend gemacht werden.
Verfügbares Budget
EUR 2.000.000,00
Förderbare Kosten
Projektkosten von min. EUR 20.000,00 (Untergrenze)
- Sachkosten (fachliche Unterstützung bei der Erstellung des Konzepts, Durchführung von Workshops, Einbindung von Stakeholdern, Evaluierungsmaßnahmen)
- Nur bei Kooperationen: Einsatz von Personal (max. 20% der förderbaren Kosten)
- Eigenleistungen im Ausmaß von max. 15% der förderbaren Kosten (max. möglicher Stundensatz EUR 15,00)
Förderquote
70% der förderbaren Kosten bei Kooperationsprojekten (max. EUR 200.000,00 pro Projekt)
50% der förderbaren Kosten bei einzelbetrieblichen Vorhaben (max. EUR 200.000,00 pro Projekt)
Einreichungsmodalitäten
Einreichfrist
bis 12. April 2023
Zielgruppe
Formal berechtigte Förderwerberinnen und Förderwerber sind:
- Natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts, die ein Unternehmen des Tourismus oder der Freizeitwirtschaft rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind, und die als KMU im Sinne der Empfehlung der EK gelten.
- Kooperationen in verschiedenen Rechtsformen (z.B. ARGE oder Verein), die aus zumindest zwei Betrieben (verpflichtend: KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) bestehen.
- Kooperationen (ARGE, Verein), die aus min. einem TVB und min. drei Betrieben (KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) bestehen. Andere Branchen sind sinnvoll und zulässig, solange die Mehrheit der Kooperationsmitglieder aus KMU der Tourismusbranche besteht.
- TVBs mit Mandat ihres zuständigen Gremiums und einem adäquaten Projektbeirat bestehend aus KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Touristische Interessensvertretungen mit Mandat ihres zuständigen Gremiums und einem adäquaten Projektbeirat bestehend aus KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Der Call im Überblick
- Projektkostenuntergrenze: EUR 20.000
- Förderung von 70% der förderbaren Kosten (max. EUR 200.000) bei Kooperationsprojekten und 50% der förderbaren Kosten (max. EUR 200.000) bei einzelbetrieblichen Vorhaben zur Ausarbeitung innovativer Kinderbetreuungs-Konzepte
- Antragsberechtigt sind einzelne Unternehmen (Tourismus-KMUs), betriebliche Kooperationen aus min. zwei Unternehmen (Tourismus-KMUs) organisiert als ARGE oder Verein, Kooperationen mit min. einem TVB plus min. drei Betrieben (Tourismus-KMUs) organisiert als ARGE oder Verein, Tourismusorganisationen (GmbH, TVB, Verein), touristische Interessensvertretungen
Einreichfrist:
12. April 2023
Formulare & Dokumente
- A Projektaufruf Leuchtturmprojekte 2023 (pdf, 582,99 kB)
- B Antragsformular Leuchtturmprojekte (pdf, 381,18 kB)
- C Vorhabensdatenblatt VHA 16.02.2.a (pdf, 204,83 kB)
- D Ausfüllhilfe VHA 16.02.2.a (pdf, 499,23 kB)
- E Erklärung KMU De-minimis BMLRT (xlsx, 27,36 kB)
- F Kostenaufstellung Zeitplan 2022 (xlsx, 145,05 kB)
- F2 Referenzkostenliste (pdf, 586,05 kB)
- G Empfehlungsschreiben Länder (docx, 48,52 kB)
- G1 Kontakte Landesstellen (pdf, 122,27 kB)
- Datenschutzerklärung (pdf, 85,76 kB)
- H1 LE14-20 BMLRT-Leitfaden für Kooperationsvertrag (pdf, 433,40 kB)
- H LE14-20 BMLRT-Merkblatt für Kooperationen (pdf, 542,32 kB)
