Für eine weitere positive Entwicklung der Tourismusbranche ist es notwendig, für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten. Ziele des ERP-Kredites sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus-und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Vorteil der Finanzierung ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen.
Der Kärntner Wirtschaftsförderungs-Fonds (KWF) und die ÖHT fördern im Sinne eines „one-stop-shops“ mit dieser Förderkooperation Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit zinsfreigestellten aws erp-Krediten (gross). Die Antragstellung erfolgt mit einem Beiblatt des KWF ausschließlich bei der ÖHT, die im Zuge ihrer Fördererledigung auch die Abstimmung mit der landesseitigen Förderstelle durchführt.
Besondere Voraussetzungen:
- Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einschlägiger Gewerbeberechtigung
- Bewilligung eines aws erp-Kredits (gross) von in der Regel zumindest EUR 500.000 bis zu einer max. Höhe von EUR 5.000.000
Förderumfang:
- Der KWF übernimmt bei aws erp-Krediten (gross) den Zinsendienst bis max. 1,5% für die Laufzeit von 10 Jahren (1Jahr Ausnützung, 1 Jahr tilgungsfrei, 8 Jahre Tilgung)
ZU BEACHTEN:
- Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
- Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden