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Österreich Werbung / Burgstaller
aws erp-Kredit (groß)
Der langfristig zinsstabile Investitionskredit für Ihr Investitionsvorhaben.
Antrag & Formulare
PDF Kurzinfo
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.

Wer

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähig sind mittlere bis große Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden.

Was

Mittlere bis große Investitionen (aktivierungspflichtig) in das Anlagevermögen
Bei positiver Prüfung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit des Projektvorhabens kann ein langfristig stabiler bzw. zinsgünstiger Investitionskredit mit einer Tilgungszeit von maximal 15 Jahren gewährt werden. Dieser Kredit kann entweder mittels einer 100%igen Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank oder einer 80%igen ÖHT Haftung sowie 20%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank besichert werden. Bundeslandspezifische Anschlussförderungen sind in Abhängigkeit der Projektschwerpunkte und des Investitionsstandortes möglich.

Wie

Zinsgünstiger Investitionskredit mit maximaler Tilgungszeit von 15 Jahren
Zur Unterstützung mittlerer bis großer Investitionen in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft kann bezogen auf das jeweilige Projekt ein geförderter ERP-Kredit mit einer Kredithöhe von maximal 70% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten maximal 50%) gewährt werden.

Finanzierungsvolumen

max. 70% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten max. 50%)

aws erp-Kredit (groß) im Überblick

Für eine weitere positive Entwicklung der Tourismusbranche ist es notwendig, für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten. Ziele des ERP-Kredites sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus-und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Vorteil der Finanzierung ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen.

aws erp-Kredit (groß) im Detail

Förderung

Zinsgünstiger Investitionskredit für mittlere und große Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß dem ERP-Tourismusprogramm.

Ziele

Ziele dieser Förderung sind:

  • Bereitstellung langfristig abgesicherter Finanzierungsinstrumente
  • Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen
  • Verbesserung der Angebotsqualität
  • Forcierung der Saisonverlängerung
  • Sicherstellung und Sicherung der Beschäftigungslage
  • Schaffung von zeitgemäßen Mitarbeiterunterkünften

Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltig schlüssigem Betriebskonzept
  • Projektrealisierung finanziell sichergestellt

Projekt

max. 70% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten max. 50%)

Sicherstellung

  • 100%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
    oder
  • 80%ige ÖHT Haftung sowie 20%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank

Laufzeit und Zinsen

Tilgungsfreie Zeit: Max. 3 Jahre (0,50% Fixzinssatz)
Tilgungszeit: Max. 15 Jahre (*sprungfixer Zinssatz)

Zu Beachten

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
  • Grundstücksankäufe sind nicht förderbar
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% bei Neubauten
  • Planungskosten sind grundsätzlich förderbar, sofern diese nach Antragsstellung angefallen sind bzw. die Planung erst nach Antragstellung in Auftrag gegeben wurde.

Anschlussförderungen zum aws erp-Kredit (groß)

Anschlussförderung Kärnten

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs-Fonds (KWF) und die ÖHT fördern im Sinne eines „one-stop-shops“ mit dieser Förderkooperation Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit zinsfreigestellten aws erp-Krediten (gross). Die Antragstellung erfolgt mit einem Beiblatt des KWF ausschließlich bei der ÖHT, die im Zuge ihrer Fördererledigung auch die Abstimmung mit der landesseitigen Förderstelle durchführt.

Besondere Voraussetzungen:

  • Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einschlägiger Gewerbeberechtigung
  • Bewilligung eines aws erp-Kredits (gross) von in der Regel zumindest EUR 500.000 bis zu einer max. Höhe von EUR 5.000.000

Förderumfang:

  • Der KWF übernimmt bei aws erp-Krediten (gross)  den Zinsendienst bis max. 1,5% für die Laufzeit von 10 Jahren (1Jahr Ausnützung, 1 Jahr tilgungsfrei, 8 Jahre Tilgung)

ZU BEACHTEN:

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden

Anschlussförderung Oberösterreich

Die Anschlussförderung des Landes Oberösterreichs dient zur Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und der betrieblichen Infrastruktur oberösterreichischer Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe. Zudem steht die Betriebsübergabe im Fokus der landesseitigen Anschlussförderung.

Besondere Voraussetzungen:

  • Die Anschlussförderung gilt für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit einschlägiger Gewerbeberechtigung
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit Standort in einer Tourismus-Gemeinde gem. OÖ. Tourismusgesetz idgF.

Was wird gefördert:

Gastronomiebetriebe

  • Investitionen in die Qualitätsverbesserung im Zuge der Übernahme von Gastronomiebetrieben

Beherbergungsbetriebe

  • Investitionen in Betriebsgrößenoptimierung und qualitätsverbessernde Maßnahmen von bestehenden Beherbergungsbetrieben
  • Schaffung von betrieblicher Infrastruktur zur Forcierung des Aktiv- bzw. Erlebnisurlaubes
  • Investitionen in die Qualitätsverbesserung im Zuge der Übernahme von Beherbergungsbetrieben

Förderumfang:

  • Das Land Oberösterreich übernimmt während der ersten 10 Jahre ab Beginn der Ausnützungszeit den Zinsendienst für den ERP-Kredit bis zu einer Höhe von 0,9%

ZU BEACHTEN:

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
  • Nach Abschluss des Investitionsvorhaben muss der Beherbergungsstandard der 3-Sterne-Kategorisierung erreicht werden

Anschlussförderung Steiermark

Der Land Steiermark und die ÖHT fördern im Sinne eines „one-stop-shops“ mit dieser Förderkooperation Unternehmen der heimischen Hotellerie und Gastronomie mit zinsfreigestellten aws erp-Krediten (gross). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich bei der ÖHT, die im Zuge ihrer Fördererledigung auch die Abstimmung mit der landesseitigen Förderstelle durchführt.

Besondere Voraussetzungen:

  • Die Anschlussförderung gilt für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe mit einschlägiger Gewerbeberechtigung
  • Der Standort des Unternehmens muss in einer steirischen Tourismusgemeinde liegen.
  • Bewilligung eines aws erp-Kredits (gross) von in der Regel zumindest EUR 500.000 bis zu einer max. Höhe von EUR 5.000.000

Förderumfang:

  • Das Land Steiermark übernimmt bei aws erp-Krediten (gross)  den Zinsendienst bis max. 0,9% für die Laufzeit von 10 Jahren (1Jahr Ausnützung, 1 Jahr tilgungsfrei, 8 Jahre Tilgung)

ZU BEACHTEN:

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden

Anschlussförderung Tirol

Das Land Tirol und die ÖHT fördern im Sinne eines „one-stop-shops“ mit dieser Förderkooperation Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit zinsfreigestellten aws erp-Krediten (gross). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich bei der ÖHT, die im Zuge ihrer Fördererledigung auch die Abstimmung mit der landesseitigen Förderstelle durchführt.

Besondere Voraussetzungen:

  • Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einschlägiger Gewerbeberechtigung die einen bestehenden Betrieb übernehmen
  • Bewilligung eines aws erp-Kredits (gross) von in der Regel zumindest EUR 500.000 bis zu einer max. Höhe von EUR 5.000.000

Förderumfang:

  • Das Land Tirol übernimmt bei aws erp-Krediten (gross) i.H.v. max. 70% der förderbaren Gesamtinvestitionskosten, max. jedoch bis zu einem Kreditvolumen i.H.v. EUR 1.000.000, den Zinsendienst bis max. 0,9% für die Laufzeit von 10 Jahren (1Jahr Ausnützung, 1 Jahr tilgungsfrei, 8 Jahre Tilgung) wenn der Kredit zusätzlich mit einer Bundeshaftung besichert wird.

ZU BEACHTEN:

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden

Anschlussförderung Vorarlberg

Das Land Vorarlberg und die ÖHT fördern im Sinne eines „one-stop-shops“ mit dieser Förderkooperation Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit zinsfreigestellten aws erp-Krediten (gross). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich bei der ÖHT, die im Zuge ihrer Fördererledigung auch die Abstimmung mit der landesseitigen Förderstelle durchführt.

Besondere Voraussetzungen:

  • Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einschlägiger Gewerbeberechtigung die einen bestehenden Betrieb übernehmen
  • Bewilligung eines aws erp-Kredits (gross) von in der Regel zumindest EUR 500.000 bis zu einer max. Höhe von EUR 5.000.000

Förderumfang:

  • Das Land Vorarlberg übernimmt bei aws erp-Krediten (gross) i.H.v. max. 70% der förderbaren Gesamtinvestitionskosten, max. jedoch bis zu einem Kreditvolumen i.H.v. EUR 1.000.000, den Zinsendienst bis max. 0,9% für die Laufzeit von 10 Jahren (1Jahr Ausnützung, 1 Jahr tilgungsfrei, 8 Jahre Tilgung) wenn der Kredit zusätzlich mit einer Bundeshaftung besichert wird.

ZU BEACHTEN:

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden

aws erp-Kredit (groß) Förderreise

Beratung

Ein erfolgreiches Projekt soll sorgfältig geplant sein. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns ersten Kontakt auf, um individuell über Ihr Projektvorhaben und Ihre Förderungsmöglichkeiten zu sprechen.

TIPP: Wir beraten Sie gerne oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank, Ihrem Berater oder Ihrer WKO Servicestelle auf.

1
Förderungsansuchen

Nach (Erst-)Beratung stellen Sie rechtzeitig das von Ihnen und Ihrer Hausbank gemeinsam unterfertigte Förderungsansuchen.

TIPP: Als Projektbeginn zählt nicht der tatsächliche Baubeginn, sondern bereits verbindliche Bestellungen oder Auftragsvergaben vor dem eigentlichen Baustart. Die Beauftragung darf erst nach Antragstellung erfolgen. Bei Besicherung des ERP-Kredits durch eine ÖHT-Bundeshaftung gelten hinsichtlich des Projektbeginns gesonderte Voraussetzungen. Das Ansuchen kann digital direkt über den Link ausgefüllt werden und muss uns firmenmäßig unterzeichnet digital oder im Original zugesandt werden. Sämtliche im Antragsformular aufgelisteten Beilagen sind für eine positive Erledigung erforderlich.

TIPP: Ein vollständig an uns übermittelter Antrag verkürzt die Prüfungszeit und beschleunigt somit den gesamten Prozess bis hin zur Auszahlung der geförderten Geldmittel.

2
Projektprüfung

Ab Einlangen des komplettierten und unterfertigten Förderungsansuchens sind Sie als Kunde bei uns erfasst. Ihre Unterlagen werden sorgfältig überprüft bzw. setzen wir uns mit Ihnen nach Einlangen des Antrags zeitnahe in Verbindung. Außerdem findet mit Ihnen und Ihrem Bankberater eine Vor-Ort-Projektbesprechung statt.

TIPP: Wir wissen, dass viele Dokumente und Beilagen erforderlich sind, aber nur vollständige Ansuchen können von uns geprüft und somit bearbeitet werden.

3
Bewilligung

Im Zuge der Bewilligung wird von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater ein Prüfbericht erstellt, der der Bewilligung Ihrer Förderung dient. Dieser interne Prozess ist das Kernstück Ihrer Förderungsgenehmigung. Die Bewilligung Ihres Kreditansuchens findet im Rahmen einer Genehmigungssitzung quartalsweise (März, Juni, September & Dezember) statt.

TIPP: Wenn Sie uns alle Unterlagen auf einmal übermitteln, sparen Sie wertvolle Zeit und wir können Ihr Projekt schneller zur Bewilligung vorlegen.

TIPP: Verfolgen Sie regelmäßig die kommenden Termine in unserer Terminübersicht auf der Website.

4
Nachweis

Bei einer Besicherung des ERP-Kredites durch eine 100% Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank, werden i.d.R. 60% der Kreditsumme ohne Nachweis sofort ausgezahlt. Die restlichen 40% des Kredites werden nach erfolgter Rechnungsprüfung ausgezahlt. Die Rechnungsprüfung erfolgt je nach Bundesland anhand einer qualifizierten Stichprobe oder durch eine Vollprüfung. Bei ERP-Krediten die durch eine ÖHT-Bundeshaftung besichert sind, erfolgt die Rechnungsprüfung in vollem Ausmaß.

TIPP: Die Vorlage zum Rechnungsnachweis (Krediverwendungsnachweis-Liste) bekommen Sie direkt von uns oder können Sie bequem im Download-Bereich unserer Website herunterladen. Erfassen Sie laufend und rechtzeitig Ihre Rechnungen, damit der Nachweis Ihrer Projektrealisierung rasch an uns übermittelt werden kann.

 

5
Auszahlung

Sobald der Nachweis erbracht ist, die Rechnungen geprüft wurden und allfällige Auflagen erfüllt sind, wird Ihr Kredit zum nächstmöglichen Auszahlungstermin an Sie überwiesen.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!

Mag. Christian Aschenbrenner

Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
+43 1 51530-42
ta.theo@rennerbnehcsa

Mag. Heimo Thaler

Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Förderberatung
+43 1 51530-26
ta.theo@relaht

Florian Zellmann, MSc

Kreditprüfung, Haftungsprüfung, Spezialprogramme, Projektmanagement
+43 1 51530-82
ta.theo@nnamllez
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  • Parkring 12a, 1010 Wien
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Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Corona_Aussetzungsantrag-2020-05-28_v12.pdf – 1 MB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit

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