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Österreich Werbung / Burgstaller
aws erp-Kredit ab EUR 1.000.000
Der langfristig zinsstabile Investitionskredit für Ihr Investitionsvorhaben.
Dokumente & Formulare
Zur Online-Einreichung
PDF Kurzinfo
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder beabsichtigen, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.

Wer

Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungsfähig sind mittlere bis große Investitionen in das Anlagevermögen, wobei ausschließlich Investitionen gefördert werden können, die in der Bilanz der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers aktiviert werden.

Was

Mittlere bis große Investitionen (aktivierungspflichtig) in das Anlagevermögen
Bei positiver Prüfung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit des Projektvorhabens kann ein langfristig stabiler bzw. zinsgünstiger Investitionskredit mit einer Tilgungszeit von maximal 15 Jahren gewährt werden. Dieser Kredit kann entweder mittels einer 100%igen Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank oder einer 80%igen ÖHT Haftung sowie 20%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank besichert werden. Bundeslandspezifische Anschlussförderungen sind in Abhängigkeit der Projektschwerpunkte und des Investitionsstandortes möglich.

Wie

Zinsgünstiger Investitionskredit mit maximaler Tilgungszeit von 15 Jahren
Zur Unterstützung mittlerer bis großer Investitionen mit touristischer Relevanz in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft kann bezogen auf das jeweilige Projekt ein geförderter aws erp-Kredit mit einer Kredithöhe von maximal 70% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten maximal 50%) gewährt werden.

Finanzierungsvolumen

max. 70% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten max. 50%)

aws erp-Kredit ab EUR 1.000.000 im Überblick

Für eine weitere positive Entwicklung der Tourismusbranche ist es notwendig, für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten. Ziele des aws erp-Kredites ab EUR 1.000.000 sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus-und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Vorteil der Finanzierung ist der konstant niedrige Zinssatz. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen.

aws erp-Kredit ab EUR 1.000.000 im Detail

Förderung

Zinsgünstiger Investitionskredit für mittlere und große Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß dem ERP-Programm.

Ziele

Ziele dieser Förderung sind:

  • Bereitstellung langfristig abgesicherter Finanzierungsinstrumente
  • Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen
  • Verbesserung der Angebotsqualität
  • Forcierung der Saisonverlängerung
  • Sicherstellung und Sicherung der Beschäftigungslage
  • Schaffung von zeitgemäßen Mitarbeiterunterkünften

Voraussetzungen

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltig schlüssigem Betriebskonzept
  • Projektrealisierung finanziell sichergestellt

Projekt

max. 70% der förderbaren Projektkosten (bei Neubauten max. 50%)

Sicherstellung

  • 100%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank
    oder
  • 80%ige ÖHT Haftung sowie 20%ige Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank

Laufzeit und Zinsen

Ausnützungszeit:
1 Jahr, Zinssatz 3,0% fix
Tilgungsfreie Zeit:
1–2 Jahre, Zinssatz 3,0% fix
Tilgungszeit:
8–12 Jahre (überwiegend bauliche Maßnahmen)
15 Jahre (nur bei speziellen Neubauten)
Zinssatz:
bei Gesamtlaufzeit (= Ausnützungszeit + Tilgungsfreie Zeit + Tilgungszeit) bis 10 Jahre 3,0% fix
bei Gesamtlaufzeit über 10 Jahre 3,25% sprungfix

Zu Beachten

  • Empfohlen wird die Antragsstellung über die Hausbank
  • Kosten vor Antragsstellung können nicht gefördert werden
  • Grundstücksankäufe sind nicht förderbar
  • Echter Eigenmittelanteil i.H.v. zumindest 25% bei Neubauten
  • Planungskosten sind grundsätzlich förderbar, sofern diese nach Antragsstellung angefallen sind bzw. die Planung erst nach Antragstellung in Auftrag gegeben wurde.

Anschlussförderungen zum aws erp-Kredit ab EUR 1.000.000

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Anschlussförderung Kärnten

Betreffend einer etwaigen Anschlussförderung durch das Bundesland Kärnten, wenden Sie sich bitte an die landesseitige Tourismusförderstelle.

Anschlussförderung Oberösterreich

Betreffend einer etwaigen Anschlussförderung durch das Bundesland Oberösterreich, wenden Sie sich bitte an die landesseitige Tourismusförderstelle.

Anschlussförderung Steiermark

Betreffend einer etwaigen Anschlussförderung durch das Bundesland Steiermark, wenden Sie sich bitte an die landesseitige Tourismusförderstelle.

aws erp-Kredit ab EUR 1.000.000 Förderreise

Beratung

Ein erfolgreiches Projekt soll sorgfältig geplant sein. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns ersten Kontakt auf, um individuell über Ihr Projektvorhaben und Ihre Förderungsmöglichkeiten zu sprechen.

TIPP: Wir beraten Sie gerne oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank, Ihrem Berater oder Ihrer WKO Servicestelle auf.

1
Förderungsansuchen

Nach (Erst-)Beratung stellen Sie rechtzeitig das von Ihnen und Ihrer Hausbank gemeinsam unterfertigte Förderungsansuchen.

TIPP: Als Projektbeginn zählt nicht der tatsächliche Baubeginn, sondern bereits verbindliche Bestellungen oder Auftragsvergaben vor dem eigentlichen Baustart. Die Beauftragung darf erst nach Antragstellung erfolgen. Bei Besicherung des ERP-Kredits durch eine ÖHT-Bundeshaftung gelten hinsichtlich des Projektbeginns gesonderte Voraussetzungen. Das Ansuchen kann digital direkt über den Link ausgefüllt werden und muss uns firmenmäßig unterzeichnet digital oder im Original zugesandt werden. Sämtliche im Antragsformular aufgelisteten Beilagen sind für eine positive Erledigung erforderlich.

TIPP: Ein vollständig an uns übermittelter Antrag verkürzt die Prüfungszeit und beschleunigt somit den gesamten Prozess bis hin zur Auszahlung der geförderten Geldmittel.

2
Projektprüfung

Ab Einlangen des komplettierten und unterfertigten Förderungsansuchens sind Sie als Kunde bei uns erfasst. Ihre Unterlagen werden sorgfältig überprüft bzw. setzen wir uns mit Ihnen nach Einlangen des Antrags zeitnahe in Verbindung. Außerdem findet mit Ihnen und Ihrem Bankberater eine Vor-Ort-Projektbesprechung statt.

TIPP: Wir wissen, dass viele Dokumente und Beilagen erforderlich sind, aber nur vollständige Ansuchen können von uns geprüft und somit bearbeitet werden.

3
Bewilligung

Im Zuge der Bewilligung wird von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater ein Prüfbericht erstellt, der der Bewilligung Ihrer Förderung dient. Dieser interne Prozess ist das Kernstück Ihrer Förderungsgenehmigung. Die Bewilligung Ihres Kreditansuchens findet im Rahmen einer Genehmigungssitzung quartalsweise (März, Juni, September & Dezember) statt.

TIPP: Wenn Sie uns alle Unterlagen auf einmal übermitteln, sparen Sie wertvolle Zeit und wir können Ihr Projekt schneller zur Bewilligung vorlegen.

TIPP: Verfolgen Sie regelmäßig die kommenden Termine in unserer Terminübersicht auf der Website.

4
Nachweis

Bei einer Besicherung des aws erp-Kredites durch eine 100% Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank, werden i.d.R. 60% der Kreditsumme ohne Nachweis sofort ausgezahlt. Die restlichen 40% des Kredites werden nach erfolgter Rechnungsprüfung ausgezahlt. Die Rechnungsprüfung erfolgt je nach Bundesland anhand einer qualifizierten Stichprobe oder durch eine Vollprüfung. Bei aws erp-Krediten die durch eine ÖHT-Bundeshaftung besichert sind, erfolgt die Rechnungsprüfung in vollem Ausmaß.

TIPP: Die Vorlage zum Rechnungsnachweis (Krediverwendungsnachweis-Liste) bekommen Sie direkt von uns oder können Sie bequem im Download-Bereich unserer Website herunterladen. Erfassen Sie laufend und rechtzeitig Ihre Rechnungen, damit der Nachweis Ihrer Projektrealisierung rasch an uns übermittelt werden kann.

 

5
Auszahlung

Sobald der Nachweis erbracht ist, die Rechnungen geprüft wurden und allfällige Auflagen erfüllt sind, wird Ihr Kredit zum nächstmöglichen Auszahlungstermin an Sie überwiesen.

6

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!
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Mag. Christian Aschenbrenner

Kredit- und Haftungsprüfung, Förderberatung
+43 (0)1 / 515 30-42
ta.theo@rennerbnehcsa

Mag. Heimo Thaler

Kredit- und Haftungsprüfung, Förderberatung
+43 (0)1 / 515 30-26
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OEHT Prok. Florian Zellmann

Prok. Florian Zellmann, MSc

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Der Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten steht hier zum Download für Sie bereit:

Antrag auf Aussetzung von Kredittilgungsraten Antrag_auf_Aussetzung_von_Kredittilgungsraten_V1_2022-10-14.pdf – 228 kB

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:

(Das Formular kann digital ausgefüllt werden!)

  • ta.theo@gnuztessuasgnuglit