UiS steht für „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Alle Förderungsnehmer (mit Ausnahme von Empfängern von De-Minimis-Förderungen und der Unternehmensstabilisierung) dürfen keine Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
Ein Unternehmen gilt als UiS, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
1. Bei Kapitalgesellschaften, wenn die Eigenmittel weniger als die Hälfte des gezeichneten Kapitals (Stammkapital) durch aufgelaufene Verluste betragen.
2. Bei Personengesellschaften, wenn die Eigenmittel weniger als die Hälfte des gezeichneten Komplementärkapitals betragen.
3. Vorliegen der Voraussetzungen für die Eröffnung oder ein bereits anhängiges Insolvenzverfahren
4. Das Unternehmen hat eine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten, welche noch aufrecht ist.
Für Einzelunternehmen sind nur die Punkte 3 und 4 von Relevanz.
Home UiS