Eigenmittel ergänzen die Projektfinanzierung und können entweder in Form von Barmittel oder in Form von eigenmittelähnlichen Finanzierungen eingebracht werden. Als eigenmittelähnliche Finanzierungen können nur Finanzierungsbeiträge anerkannt werden, die sowohl erfolgsabhängig verzinst, insolvenzrechtlich nachrangig gestellt und über eine Mindestdauer von 10 Jahren im Unternehmen ohne Tilgung belassen werden. Abweichend können im Rahmen der Jungunternehmerförderung nur echte Eigenmittel in Form von Barmitteln anerkannt werden.
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