De-Minimis-Förderungen sind alle Förderungen, die die Republik Österreich vergeben kann, ohne die Notifizierung der EU einholen zu müssen. De-Minimis-Förderungen sind auf einen Betrag von EUR 300.000 für den Zeitraum von drei Jahren eingeschränkt. De-Minimis-Förderungen im OeHT-Spektrum sind aktuell erp-Tourismuskredite und Haftungen für erp-Tourismuskredite bis EUR 1 Mio.
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