Der Barwert ist jener Wert, den zukünftige Zahlungen (wie Zinsenzuschüsse) in der Gegenwart besitzen. Er wird durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungen und anschließendes Summieren ermittelt. In Abhängigkeit von der jeweiligen rechtlichen Fördergrundlage, dürfen die geförderten Barwerte gewisse Obergrenzen nicht übersteigen. Die Prüfung, ob die Barwertgrenzen eingehalten werden, erfolgt im Zuge der Projektprüfung durch die OeHT.
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